„Bei wem soll ich das denn abschließen?” ist inzwischen die häufigste Anschlussfrage in unseren Gesprächen. Die ehrliche Antwort lautet im September 2026: Bei niemandem, weil es noch nichts abzuschließen gibt.
Das klingt ernüchternder, als es ist. Interessant ist nämlich, wie weit einzelne Häuser schon sind und woran man das ablesen kann. Dieser Beitrag ordnet den Stand, ohne ihn schönzurechnen.
Ein Hinweis vorab: Hier steht keine Empfehlung und keine Rangliste. Ohne Kosten, Bedingungen und Fondsauswahl wäre beides unseriös.
Der Maßstab
Bevor Namen fallen, braucht es einen Maßstab. Ein abschließbares Produkt liegt vor, wenn fünf Dinge zusammenkommen: ein zuordenbares Zertifikat des Bundeszentralamts für Steuern, ein Muster-Produktinformationsblatt, finale Vertragsbedingungen, ein vollständiges Preis- und Leistungsverzeichnis und eine funktionierende Abschlussstrecke.
Warum gerade diese fünf und was die Zertifizierung wirklich aussagt, steht in Woran du ein echtes Altersvorsorgedepot erkennst.
Nach diesem Maßstab lautet der Gesamtbefund für Anfang September 2026: In den geprüften amtlichen und Anbieterquellen ist kein regulär abschließbarer, zertifizierter Altersvorsorgedepot-Vertrag belegt.
Zur Fairness gehört eine Einschränkung: Die Zertifikatsübersichten des Bundeszentralamts ließen sich im Webabruf nicht lückenlos auswerten. Wir behaupten deshalb nicht, dass es marktweit null Zertifikate gibt. Wir sagen, dass keines öffentlich zuordenbar mit einem konkreten, abschließbaren Produkt verbunden werden konnte.
Drei Arten von Signalen
Was derzeit am Markt zu sehen ist, lässt sich in drei Kategorien sortieren. Die Unterscheidung hilft mehr als jede Namensliste.
Konkrete Produktvorbereitung. Ein Anbieter benennt Produktkategorien und einen Starttermin. Das ist ein belastbares Signal für die Absicht und für interne Entwicklungsarbeit. Es ist kein Nachweis für Zertifizierung, Kosten oder Abschlussfähigkeit.
Vorvermarktung. Vormerkung im Kundenbereich, Vorregistrierung, teilweise verbunden mit Prämien oder Gewinnspielen. Das ist Marketing. Es sagt über das Produkt nichts aus.
Brückenlösungen. Ein ungefördertes Depot, das heute eröffnet werden kann, mit dem Versprechen eines späteren Übergangs. Rechtlich zunächst ein normales Depot.
Wer sich konkret vorbereitet
Im Bereich der Versicherer gibt es die klarsten Ansagen. Die Allianz kündigt für Januar 2027 drei Produktkategorien an: ein Standarddepot, ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie und einen Altersvorsorgevertrag mit 80-Prozent-Beitragsgarantie. Damit benennt sie alle drei vorgesehenen Produktarten.
Helvetia nennt gegenüber Vertriebspartnern zwei Depotvarianten - eine Standard-Variante auf ETF-Basis und eine Premium-Variante mit aktiven Fonds- und ETF-Konzepten - sowie eine fondsgebundene Versicherungslösung unter dem Namen Best Invest Altersvorsorgedepot.
Bei beiden gilt dasselbe: Zertifikate, Produktinformationsblätter, finale Bedingungen, Preise und Abschlusswege sind nicht öffentlich belegt. Was man weiß, ist die Absicht und die Produktarchitektur. Was fehlt, ist alles, wonach man später vergleichen würde.
Vorvermarktung: Vormerkungen und Prämien
Bei Scalable Capital läuft seit Ende August eine Vorregistrierung. Bestands- und Neukunden können das künftige Produkt im Kundenbereich hinzufügen und damit an einer Verlosung teilnehmen.
Zwei Punkte gehören dazu, weil sie leicht missverstanden werden.
Erstens: Beworbene Nullbeträge für Konto, Depot, Sparpläne sowie Ein- und Auszahlungen stehen regelmäßig unter Vorbehalt von Spreads, Produktkosten und Zuwendungen, teils ergänzt um befristete Aktionen bei den Fondskosten. Eine Vollkostenfreiheit ist damit nicht belegt. Die Zahl, auf die es später ankommt, sind die Effektivkosten im Produktinformationsblatt.
Zweitens: Die beworbenen 540 Euro jährlich bis zum Renteneintritt sind kein Bestandteil der staatlichen Förderung und kein Bonus für alle. Laut Teilnahmeinformation verlost Scalable Capital insgesamt fünf Gewinne. Die Summe orientiert sich an der maximalen Grundzulage, stammt aber vom Anbieter.
Hinzu kommt: In der Anbieterkommunikation dieser Kategorie taucht regelmäßig eine verkürzte Darstellung des förderberechtigten Personenkreises auf. Formulierungen wie „auch für Selbstständige und Beamte” lassen die Voraussetzungen weg, die tatsächlich gelten - bestimmte Einkunftsarten, eine abgegebene Steuererklärung, bei Beamten eine Einwilligung zur Datenübermittlung.
Brückendepots: das ungeförderte Vorprodukt
Helvetia hat für Oktober 2026 ein ungefördertes Startdepot als Brückenlösung angekündigt, verbunden mit einem späteren Übergang in ein reguliertes Altersvorsorgedepot.
Die Idee ist nachvollziehbar: Kunden sollen früher gebunden werden. Für dich als Anleger sind aber drei Fragen offen, und sie sind nicht klein: Wie läuft der Transfer technisch ab? Werden dabei Anteile verkauft, und was löst das steuerlich aus? Und in welches Zielprodukt geht es zu welchen Konditionen?
Solange das nicht schriftlich beantwortet ist, ist ein Startdepot ein normales Depot. Als solches kann es sinnvoll sein. Als Vorstufe zur Förderung ist es ein Versprechen.
Das öffentliche Standarddepot
Mit dem Gesetz erhält die Bundesregierung die Möglichkeit, einen öffentlichen Träger mit der Umsetzung eines Standarddepot-Vertrags zu beauftragen. Ein solches Angebot müsste denselben Kriterien entsprechen wie die privaten Standardprodukte.
Der Stand laut amtlicher FAQ: Dafür bedarf es einer Verordnung der Bundesregierung, die derzeit noch nicht vorliegt. Träger, Infrastruktur und Zeitplan sind damit nicht terminiert.
Wer darauf wartet, um zu vergleichen, sollte wissen, dass dieses Warten offen ist. Und für die Frühstartrente ist ein Standarddepot-Vertrag in öffentlicher Trägerschaft ausdrücklich nicht verfügbar.
Warum Vergleichsportale unterschiedliche Zahlen nennen
Wer im Netz sucht, findet Übersichten mit sehr verschiedenen Anbieterzahlen. Das liegt an den Zählweisen: Manche listen Absichtserklärungen, manche Wartelisten, manche Pressemitteilungen.
Wir übernehmen solche Zahlen nicht als Marktstatus, weil sie keine Zertifikatsprüfung ersetzen. Sobald echte Produkte vorliegen, wird der Vergleich einfacher: Anbieter werden verpflichtet, Produktinformationen standardisiert Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit sind die Voraussetzungen für belastbare Vergleichsplattformen geschaffen.
Was du bis dahin tun solltest
Die produktivste Antwort auf einen Markt, der noch nicht existiert, ist die Arbeit an der eigenen Seite.
Wer bis zum Jahreswechsel weiß, ob er förderberechtigt ist, welchen Beitrag er dauerhaft tragen kann, was mit dem Riester-Altvertrag passieren soll und wie viel Schwankung er aushält, kann im Januar 2027 innerhalb weniger Tage entscheiden. Wer erst dann anfängt, vergleicht Produkte, ohne seine eigenen Kriterien zu kennen.
Die dafür nötigen Schritte stehen in der Entscheidungshilfe in sechs Schritten.
Der Gesamtbefund ist unverändert: kein öffentlich zuordenbarer Vollnachweis aus Zertifikat, Muster-Produktinformationsblatt, finalen Bedingungen, Preisen und regulärer Abschlussstrecke. Die Zertifikatsübersicht des Bundeszentralamts war erneut nicht lückenlos auswertbar, weshalb wir weiterhin keine pauschale Aussage über den Gesamtmarkt treffen.
Neu ist die Konkretisierung bei Helvetia: Die Produktarchitektur ist gegenüber Vertriebspartnern detaillierter beschrieben, einschließlich der angekündigten ungeförderten Brückenlösung ab Oktober 2026. Zertifikat, konkreter Rechtsträger des späteren Vertrags, vollständige Kosten, Fondsuniversum und Transfermechanik bleiben offen.
Dieser Beitrag wird bis zum Marktstart fortgeschrieben.
Was du jetzt tun kannst
- ✓ Nutze die Zeit bis zum Start für deine eigenen Kriterien statt für die Anbietersuche: Förderberechtigung, Zielbeitrag, Bestandsverträge, Risikotragfähigkeit.
- ✓ Wenn du dich vormerken lässt: Gib dabei keine Vertragsbindung ein und behandle die Vormerkung nicht als Entscheidung.
- ✓ Bei einem angebotenen Brücken- oder Startdepot: Lass dir Transferweg, Steuerfolgen und Zielprodukt schriftlich geben, bevor du unterschreibst.
- ✓ Prüfe ab Januar 2027 jedes Angebot an den fünf Nachweisen, bevor du Kosten vergleichst.
Wir beobachten den Marktstart laufend und prüfen die ersten echten Tarife anhand von Produktinformationsblatt und Bedingungen. Wenn du dabei nicht selbst durch die Unterlagen willst, ist das kostenlose Check-up-Gespräch der Einstieg. Wir sind an kein Haus gebunden, du an keinen Abschluss.
Kostenloses Check-up-Gespräch vereinbarenHäufige Fragen
Kann ich im September 2026 schon ein Altersvorsorgedepot abschließen?
In den geprüften amtlichen und Anbieterquellen ist kein regulär abschließbarer, zertifizierter Altersvorsorgedepot-Vertrag belegt. Die neuen Produkte können von den Anbietern ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Was heute existiert, sind Ankündigungen, Vormerkungen und einzelne ungeförderte Brückenprodukte.
Warum nennen manche Vergleichsportale schon konkrete Anbieterzahlen?
Solche Übersichten arbeiten mit eigenen Klassifikationen und zählen teilweise Absichtserklärungen mit. Die Zahlen weichen zwischen den Portalen deutlich voneinander ab. Ein belastbarer Nachweis wäre ein zuordenbares Zertifikat des Bundeszentralamts für Steuern samt Muster-Produktinformationsblatt, nicht die Nennung in einer Marktübersicht.
Was ist ein Brücken- oder Startdepot?
Ein ungefördertes Depot, das schon vor 2027 eröffnet werden kann, verbunden mit dem Versprechen eines späteren Übergangs in ein Altersvorsorgedepot. Rechtlich ist das zunächst ein normales Depot ohne Zulagen. Wie eine spätere Überführung technisch, steuerlich und fördertechnisch funktioniert, gehört vor einem Abschluss schriftlich geklärt.
Kommt das staatliche Standarddepot pünktlich?
Das ist offen. Mit dem Gesetz erhält die Bundesregierung die Möglichkeit, einen öffentlichen Träger mit der Umsetzung zu beauftragen. Dafür bedarf es einer Verordnung der Bundesregierung, die nach Stand der amtlichen FAQ noch nicht vorliegt. Träger, Infrastruktur und Zeitplan sind damit nicht belastbar terminiert.
Sollte ich auf einen bestimmten Anbieter warten?
Warten auf einen Namen ist selten eine gute Strategie, weil ohne Kosten, Bedingungen und Fondsauswahl niemand beurteilen kann, welches Angebot passt. Sinnvoller ist, bis zum Start die eigenen Voraussetzungen zu klären: Förderberechtigung, Zielbeitrag, Bestandsverträge, Risikotragfähigkeit.
Ist ein Anbieter mit vielen Vormerkungen ein gutes Zeichen?
Es ist ein Zeichen für Marketing, nicht für Produktqualität. Eine Vormerkung sagt nichts über Effektivkosten, Fondsauswahl, Verrentungsoption oder die Frage, ob die Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum enthalten ist. Genau das entscheidet aber später über den Wert des Vertrags.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.
Quellen und Belege
- BMF: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Bundeszentralamt für Steuern: Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, BGBl. 2026 I Nr. 156
- Allianz: Altersvorsorgedepot und Produktankündigungen ab 2027
- Helvetia: Geförderte Altersvorsorge und Startdepot
- Scalable Capital: Altersvorsorgedepot und Vorregistrierung
- Scalable Capital: Bedingungen der Verlosung
