Fast alle Fragen, die mir zum Altersvorsorgedepot gestellt werden, drehen sich ums Einzahlen: Wie viel Zulage bekomme ich, ab welchem Beitrag lohnt es sich, welches Produkt passt. Die Frage, wie das Geld am Ende wieder herauskommt, stellt praktisch niemand. Dabei entscheidet genau die darüber, was von deiner Vorsorge im Ruhestand tatsächlich ankommt und wie lange.
Die Auszahlungsregeln stehen bereits fest. Sie sind mit dem Altersvorsorgereformgesetz verkündet und gelten für Verträge ab 2027. Hier ist, was das für dich bedeutet.
Wann die Auszahlungsphase beginnt
Der frühestmögliche Beginn ist die Vollendung des 65. Lebensjahres, der späteste die Vollendung des 70. Lebensjahres. Innerhalb dieser fünf Jahre hast du also Spielraum.
Früher als mit 65 geht es nur in einem Fall: wenn du bereits vorher eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehst, eine Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder eine Versorgung nach beamten- oder soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen. Wer mit 63 in die vorgezogene Altersrente geht, kann sein Altersvorsorgedepot also mitnehmen.
Ein Detail, das in der Beratung regelmäßig untergeht: Entscheidend ist der Beginn, den du mit deinem Anbieter im Vertrag vereinbart hast. Der gesetzliche Rahmen sagt, was möglich ist. Was für dich gilt, steht in deinem Vertrag. Beim Abschluss ab 2027 lohnt sich deshalb ein Blick darauf, ob und wie flexibel dieser Termin später noch verschoben werden kann.
Zwei Wege: lebenslange Rente oder Auszahlplan
Zu Beginn der Auszahlungsphase wählst du zwischen zwei Formen.
Die lebenslange Leibrente zahlt dir monatlich einen festen Betrag bis zum Lebensende. Sie läuft weiter, egal ob du 78 oder 101 wirst. Dafür gibst du die Verfügung über das Kapital ab.
Der befristete Auszahlplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Länger ist erlaubt. Noch nicht ausgezahltes Vermögen bleibt vererbbar. Mit dem Ablauf des Plans ist das Vermögen aufgebraucht, weitere Zahlungen gibt es nicht.
Diese Untergrenze von 85 ist der eigentliche Kern der Reform an dieser Stelle. Bei der alten Riester-Systematik war die lebenslange Verrentung praktisch gesetzt, und die Rentenfaktoren, mit denen Anbieter das Kapital in Rente umgerechnet haben, waren einer der häufigsten Kritikpunkte. Jetzt gibt es eine echte Alternative.
Ein Plan bis 85 sichert das Langlebigkeitsrisiko nicht vollständig ab. Nach der Sterbetafel 2023/2025 haben 65-jährige Männer durchschnittlich noch 18,0 und Frauen 21,1 Lebensjahre vor sich. Der Durchschnitt sagt zudem nichts darüber aus, wie viele Menschen deutlich älter werden. Wer nach dem Planende keine ausreichenden anderen lebenslangen Einkünfte hat, trägt ein echtes Versorgungslücken-Risiko.
Bis zu 30 Prozent auf einen Schlag
Zusätzlich zur gewählten Auszahlform darfst du dir zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig bis zu 30 Prozent des dann verfügbaren Kapitals auszahlen lassen. Das ist förderunschädlich, und es gibt keine Zweckbindung. Du musst also nicht nachweisen, wofür du das Geld verwendest.
Bei 80.000 Euro Depotwert sind das bis zu 24.000 Euro, die frei zur Verfügung stehen. Für viele ist das der Betrag, mit dem das Bad altersgerecht umgebaut, das Auto ein letztes Mal ersetzt oder schlicht ein Puffer angelegt wird.
Wer sich mehr auszahlen lässt, verlässt den geförderten Rahmen. Das Gesetz nennt das schädliche Verwendung, und die Rechtsfolge ist unangenehm: Die gewährten Zulagen und die gegebenenfalls gesondert festgestellten Steuerermäßigungen sind zurückzuzahlen. Bei einem Vertrag, der 30 Jahre lang Zulagen bekommen hat, kommt da einiges zusammen.
Für nicht gefördertes Vermögen im Vertrag gilt das übrigens nicht. Wer über die geförderte Grenze hinaus eingezahlt hat, kann über diesen Teil freier verfügen.
Rente oder Auszahlplan: Was zu wem passt
| Kriterium | Lebenslange Rente | Auszahlplan bis mind. 85 |
|---|---|---|
| Zahlung endet | mit dem Tod | mit Ablauf des Plans |
| Schutz gegen hohes Alter | vollständig | nur bis Planende |
| Vererbbar | nein, außer mit Rentengarantiezeit | ja, das Restkapital |
| Monatsbetrag | meist niedriger | meist höher |
| Restkapital bleibt investiert | beim Anbieter kalkuliert | ja, mit Marktrisiko |
| Passt zu | langer Familien-Lebenserwartung, Sicherheitsbedürfnis, kleiner sonstiger Rente | vorhandener guter Grundversorgung, Erbwunsch, kürzerer Lebenserwartung |
Der Auszahlplan zahlt monatlich mehr, weil das Geld auf einen festen Zeitraum verteilt wird statt auf eine unbekannte Lebensdauer. Diese höhere Rate ist kein Geschenk, sondern die Bezahlung für das Risiko, das du selbst trägst.
Meine Einordnung aus der Beratung: Die Frage lautet nicht, welche Form besser ist, sondern wie groß deine lebenslang gesicherte Grundversorgung schon ist. Wer eine ordentliche gesetzliche Rente und vielleicht noch eine Betriebsrente hat, kann sich beim Altersvorsorgedepot Flexibilität leisten. Wer damit einen wesentlichen Teil seines Alterseinkommens bestreitet, sollte die lebenslange Zahlung sehr ernst nehmen. Das Geld muss nicht möglichst lange reichen, sondern so lange wie du.
Der Punkt, den fast niemand kennt: Anbieterwechsel zum Rentenbeginn
Zum Beginn der Auszahlungsphase darfst du den Anbieter wechseln. Das steht so in der amtlichen FAQ und ist praktisch bedeutsamer, als es klingt.
Ein Altersvorsorgedepot ist zunächst ein Depot. Ob dein Anbieter überhaupt eine lebenslange Verrentung anbietet, ist eine Produktfrage. Wenn nicht, kannst du dein Vermögen zum Rentenbeginn zu einem Anbieter übertragen, der ein reines Auszahlungsprodukt hat, und dort eine Leibrente daraus machen. Der umgekehrte Weg funktioniert genauso: Wer ein Garantieprodukt mit Verrentungsoption hat, aber lieber einen Auszahlplan möchte, kann zu Beginn der Auszahlungsphase zu einem anderen Anbieter gehen.
Das entschärft eine Sorge, die mir oft begegnet: Man müsse sich schon beim Abschluss auf die Auszahlform festlegen. Muss man nicht. Du entscheidest kurz vor dem Ruhestand, mit Blick auf deine dann tatsächliche Gesundheits-, Familien- und Einkommenssituation. Trotzdem lohnt es sich, beim Abschluss zu wissen, was der Vertrag von sich aus kann. Ein Wechsel kostet Aufwand und möglicherweise Geld.
Wenn die Rente knapp ist: der Grundsicherungs-Freibetrag
Für Menschen mit kleinem Einkommen gibt es an dieser Stelle eine Regel, die die Entscheidung kippen kann.
Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, muss sich Zusatzrenten nicht vollständig anrechnen lassen. Nach § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII bleiben ein Sockelbetrag von 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags anrechnungsfrei, aktuell bis höchstens 281,50 Euro monatlich. Dieser Höchstbetrag entspricht der Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 und wird jährlich angepasst.
Der Haken: Der Freibetrag greift nur bei Einkommen, das als monatliche Leistung bis zum Lebensende gezahlt wird. Langlaufende Auszahlpläne sind ausdrücklich nicht erfasst.
Wer also realistischerweise im Alter in die Nähe der Grundsicherung kommt, fährt mit der lebenslangen Rente deutlich besser. Beim Auszahlplan würde die Zusatzrente voll angerechnet, und die Ersparnis von Jahrzehnten liefe ins Leere. Das ist einer der Punkte, an denen sich eine Beratung vor der Entscheidung rechnet.
Das angesparte Vermögen selbst ist übrigens geschützt, soweit es gefördert wurde. Der ungeförderte Teil zählt dagegen als verwertbares Vermögen.
Kleinbeträge: die Abfindungsregel
Wenn am Ende nur ein kleiner Betrag zusammengekommen ist, muss daraus keine Mini-Rente werden. Ergibt das gesamte verfügbare Kapital bei gleichmäßiger Verrentung eine Monatsrente von höchstens 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, darf der Betrag auf einen Schlag abgefunden werden. Das gilt nicht als schädliche Verwendung. Für langlaufende Auszahlpläne wurde eine entsprechende Regelung aufgenommen.
Praktisch betrifft das vor allem Verträge, die spät begonnen oder nur kurz bespart wurden. Die Auszahlung ist dann steuerpflichtig, aber die Förderung bleibt erhalten.
Die Kombination schlägt die Entweder-oder-Frage
In der Beratung landen wir bei dieser Frage fast nie bei einer reinen Lösung. Häufiger ergibt eine Aufteilung Sinn: ein lebenslang gesicherter Sockel, der die Fixkosten im Alter deckt, dazu ein flexibler Teil für alles, was planbar und endlich ist.
Die Bausteine dafür sind vorhanden. Die Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent deckt einmalige Vorhaben. Der Rest kann verrentet werden oder in einen Auszahlplan gehen. Und weil du dich erst zum Rentenbeginn festlegst, kannst du die Chancen und Risiken deiner Kapitalanlage bis dahin frei nutzen, ohne dir die Auszahlform früh zu verbauen.
Wie die Auszahlungen dann besteuert werden und ob Krankenkassenbeiträge anfallen, ist ein eigenes Thema. Kurz gesagt: Leistungen aus geförderten Beiträgen werden vollständig nachgelagert mit deinem individuellen Steuersatz nach § 22 Nr. 5 EStG besteuert, und der liegt im Ruhestand meist niedriger als im Erwerbsleben. Die Details stehen im Beitrag zu Steuern beim Altersvorsorgedepot.
Ob am Ende überhaupt eine lebenslange Rente der richtige Baustein ist, hängt auch davon ab, was du sonst hast. Der Vergleich mit bAV, Riester, Rürup und privater Rentenversicherung zeigt, welcher Baustein welche Aufgabe übernimmt.
Was du jetzt tun kannst
- ✓ Schätze grob, wie hoch deine lebenslang gesicherte Grundversorgung sein wird - gesetzliche Rente, Betriebsrente, Versorgungsbezüge. Erst danach lässt sich sagen, wie viel Flexibilität du dir beim Depot leisten kannst.
- ✓ Notiere dir für den Produktvergleich ab 2027 die Frage, ob der Anbieter eine lebenslange Verrentung überhaupt anbietet - und zu welchen Bedingungen.
- ✓ Wenn deine gesetzliche Rente voraussichtlich knapp wird: Prüfe die Grundsicherungsregel, bevor du dich gedanklich auf einen Auszahlplan festlegst.
- ✓ Plane die 30 Prozent Teilkapital nicht als Bonus ein, sondern als Teil deiner Ruhestandsplanung. Was einmal ausgezahlt ist, fehlt in der Monatsrate.
Die Auszahlform entscheidest du erst kurz vor dem Ruhestand. Welche Weichen du dafür heute schon richtig stellst, ordnen wir im kostenlosen Check-up gemeinsam ein. Kostenlos, ungebunden, und du entscheidest danach in Ruhe.
Kostenloses Check-up-Gespräch vereinbarenHäufige Fragen
Ab wann kann ich mir das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?
Der frühestmögliche Beginn der Auszahlungsphase ist die Vollendung des 65. Lebensjahres, der späteste die Vollendung des 70. Lebensjahres. Ein früherer Beginn ist zulässig, wenn du bereits vorher eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder eine Beamten- beziehungsweise Soldatenversorgung beziehst. Maßgeblich ist am Ende der Beginn, den du mit deinem Anbieter im Vertrag vereinbart hast.
Kann ich mir das Altersvorsorgedepot komplett auf einmal auszahlen lassen?
Nein. Förderunschädlich ist zu Beginn der Auszahlungsphase eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des dann verfügbaren Kapitals. Der Rest muss als lebenslange Rente oder als Auszahlplan fließen. Wer sich mehr auszahlen lässt, löst eine schädliche Verwendung aus und muss Zulagen und gesondert festgestellte Steuerermäßigungen zurückzahlen.
Was passiert, wenn das Geld beim Auszahlplan mit 85 aufgebraucht ist?
Dann endet der Plan und es kommt nichts mehr. Der Auszahlplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen, ein längerer Plan ist möglich. Mit seinem Ablauf ist das Vermögen verzehrt. Genau das ist der Unterschied zur lebenslangen Rente, die weiterläuft, egal wie alt du wirst.
Ist die lebenslange Rente aus dem Altersvorsorgedepot vererbbar?
Eine lebenslange Leibrente lässt sich nicht vererben, die Zahlungen enden mit dem Tod. Das Kapital wird kollektiv verwendet, um die Zahlungen an länger lebende Versicherte zu finanzieren. Optional kannst du eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren, dann läuft die Rente bei einem Tod innerhalb dieser Zeit an die Hinterbliebenen weiter. Beim Auszahlplan ist noch nicht ausgezahltes Vermögen vererbbar.
Kann ich zu Beginn der Auszahlungsphase noch den Anbieter wechseln?
Ja. Zum Beginn der Auszahlungsphase ist ein Anbieterwechsel möglich, zum Beispiel zu einem Anbieter, der ein reines Auszahlungsprodukt anbietet. Wer ein Altersvorsorgedepot ohne Verrentungsoption hat, kann sein Vermögen so in eine Leibrente bei einem Versicherer umwandeln. Umgekehrt kann aus einem Garantieprodukt mit Verrentungsoption heraus ein Auszahlplan bei einem anderen Anbieter gewählt werden.
Was ist eine Kleinbetragsrente?
Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn das gesamte zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbare Kapital bei gleichmäßiger Verrentung eine monatliche Rente ergibt, die 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt. In diesem Fall darf der Betrag auf einen Schlag abgefunden werden, ohne dass das als schädliche Verwendung gilt. Für langlaufende Auszahlpläne wurde eine entsprechende Regelung aufgenommen.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.
Quellen und Belege
