Grundlagen

Wer berät zum Altersvorsorgedepot - und woran du gute Beratung erkennst

18. August 2026 Aktualisiert: 6. September 2026 7 Min AHArnd Hellwig
Wer berät zum Altersvorsorgedepot - und woran du gute Beratung erkennst
Auf den Punkt
  • Das Standarddepot ist ausdrücklich auch für einen niedrigschwelligen Online-Abschluss ohne vorherige Beratung gedacht. Für alles darüber hinaus lohnt sich ein Gespräch.
  • Eine belastbare Beratung klärt sieben Punkte: Förderberechtigung, Beitragshöhe, Risikotragfähigkeit, Kosten, Auszahlphase, Alternativen und die Wechselwirkung mit bestehenden Verträgen.
  • Der häufigste Beratungsfehler ist, das Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger zu verkaufen, ohne Altverträge und Alternativen zu prüfen.

Eine der ehrlichsten Aussagen zur Reform steht in der amtlichen FAQ und stammt nicht von einem Berater: Das Standarddepot soll durch seine reduzierte Komplexität insbesondere denen dienen, die wenig Vorerfahrung mit Kapitalmärkten haben und Anlageentscheidungen nicht selbst treffen wollen. Es kommt ausdrücklich auch für einen niedrigschwelligen Online-Abschluss ohne vorherige Kundenberatung in Frage.

Anders gesagt: Für einen erheblichen Teil der Bevölkerung wird man ab 2027 ein vernünftiges Vorsorgeprodukt in zwanzig Minuten am Küchentisch abschließen können. Das ist eine gute Nachricht, und ich sage sie als jemand, der von Beratung lebt.

Für alle anderen Fälle wird es schnell vielschichtig. Dieser Beitrag sortiert, wer berät, wie er bezahlt wird und woran du erkennst, ob das Gespräch etwas taugt.

Wann es ohne Beratung geht

Das Standarddepot nimmt dir die Entscheidungen ab. Zwei Investmentvermögen, vom Anbieter vorvertraglich festgelegt, eines vorsichtiger und eines chancenreicher. Vor Beginn der Auszahlungsphase wird schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet, sofern du nichts anderes willst. Die Effektivkosten sind auf 1,0 Prozent begrenzt.

Wenn deine Situation überschaubar ist - angestellt, kein Riester-Altvertrag, keine Immobilienpläne, ein Beitrag im Bereich der Fördergrenze - dann ist das ein tragfähiger Weg.

Vielschichtig wird es, sobald eines davon zutrifft: ein bestehender Riester- oder Rürup-Vertrag, Selbstständigkeit, Wohneigentum in der Planung, die Frage nach Garantien, ein Beitrag deutlich über 1.800 Euro, ein Alter über 55, eine Erbsituation oder eine Trennung. Jeder dieser Punkte verschiebt die Antwort.

Was eine Beratung leisten muss

Sieben Punkte gehören in jedes Gespräch. Wenn einer fehlt, war es kein vollständiges Gespräch.

1. Förderberechtigung. Gehörst du zum begünstigten Personenkreis, unmittelbar oder mittelbar? Bei den neu einbezogenen Selbstständigen zählen Einkunftsart, Steuererklärung und die Altersgrenze unter 67. Eine zusätzliche Einwilligung gilt unter anderem für Beamte sowie für bestimmte Beschäftigte mit §-19-Einkünften, Pflichtmitgliedschaft und Versorgungsabgabe an ein berufsständisches Versorgungswerk.

2. Beitragshöhe. Welcher Beitrag passt zu Einkommen, Liquidität und Steuersatz - nicht zur Fördergrenze.

3. Risikotragfähigkeit. Wie viel Schwankung hältst du aus, und wie lange läuft der Vertrag noch? Das entscheidet über die Garantiefrage.

4. Kosten. Effektivkosten, nicht Depotgebühr. Und die Frage, ob der Kostendeckel für dieses konkrete Produkt überhaupt gilt.

5. Auszahlphase. Lebenslange Rente oder Auszahlplan, Verrentungsoption im Vertrag vorhanden, Eigenheimoption enthalten oder nicht.

6. Alternativen. ETF-Sparplan, bAV mit Arbeitgeberzuschuss, Basisrente. Wer nur über ein Produkt spricht, berät nicht, sondern verkauft.

7. Wechselwirkungen. Was passiert mit dem Bestand? Beim Riester-Altvertrag ist das besonders heikel: Mit dem Abschluss eines neuen geförderten Vertrags endet der steuerliche Bestandsschutz, sodass auch der Altvertrag in die neue Fördersystematik wechselt. Seine vereinbarten Garantien und übrigen Vertragsbedingungen entfallen dadurch nicht automatisch.

Die Wege und ihre Vergütung

Vergütung ist kein Tabuthema, sie gehört auf den Tisch. Vier Wege werden 2027 relevant sein.

WegArbeitet im Auftrag vonVergütung
Versicherungsvertretereinem VersichererProvision, in den Produktkosten enthalten
Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO)seinen MandantenCourtage, in den Produktkosten enthalten
Bank oder Direktbrokerdem eigenen HausProdukt- und Depotkosten, teils Zuwendungen
Honorarberatungseinen Mandantendirektes Honorar, meist Nettotarife

Keiner dieser Wege ist per se gut oder schlecht. Entscheidend ist, dass du weißt, welchen du gerade vor dir hast. Ein Vertreter, der offen sagt, dass er die Produkte eines Hauses vermittelt, ist mir lieber als ein Vermittler, der so tut, als hätte er den ganzen Markt im Blick. Der Unterschied zwischen den Rollen ist ausführlich in Makler oder Vertreter beschrieben.

Wir arbeiten als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, also im Auftrag unserer Mandanten und mit einer Auswahl aus einer breiten Marktauswahl. Das gehört an dieser Stelle gesagt, damit du unsere Perspektive einordnen kannst.

Was der Staat selbst anbietet

Zwei neutrale Anlaufstellen nennt die amtliche FAQ ausdrücklich.

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie beraten zur Altersvorsorge allgemein und sind der richtige Ort für Fragen zur gesetzlichen Rente und zur Versorgungslücke.

Die Verbraucherzentralen der 16 Bundesländer, die gegen Entgelt beraten.

Beide vermitteln keine Verträge. Wer eine Einordnung ohne Abschlussinteresse sucht, ist dort richtig. Wer am Ende einen Vertrag braucht, muss den Weg trotzdem noch gehen.

Dazu kommt eine Neuerung: Anbieter werden verpflichtet, Produktinformationen standardisiert Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit sind die Voraussetzungen für Vergleichsplattformen geschaffen. Ein Vergleich ordnet Kennzahlen. Ob das günstigste Produkt zu deiner Situation passt, beantwortet er nicht.

Woran du eine gute Beratung erkennst

Ein paar Signale, die zuverlässiger sind als jedes Zertifikat an der Wand.

Es wird zuerst gefragt und dann gerechnet. Die ersten zwanzig Minuten gehören deiner Situation, nicht dem Produkt.

Die Versorgungslücke steht vor dem Produktnamen. Wer nicht weiß, welche Lücke er schließen soll, kann kein passendes Werkzeug wählen.

Bestehende Verträge werden angeschaut, nicht pauschal schlechtgeredet. Ein alter Riester-Vertrag mit hohem Garantiezins kann wertvoll sein.

Die Reihenfolge stimmt. Wenn deine Arbeitskraft nicht abgesichert ist, gehört das auf den Tisch, bevor über Zulagen gesprochen wird. Warum, steht in Erst absichern, dann fördern.

Nachteile werden benannt. Zweckbindung bis 65, nachgelagerte Besteuerung, Kursschwankungen. Wer nur Vorteile aufzählt, hat entweder nicht verstanden oder verschweigt etwas.

Du bekommst das Produktinformationsblatt, bevor du unterschreibst, und es wird dir erklärt.

Woran du eine schlechte erkennst

Der häufigste Fehler ist einer, den man erst Jahre später bemerkt: Das Altersvorsorgedepot wird als „der neue Riester” verkauft, ohne dass Altverträge und Alternativen geprüft wurden.

Weitere Warnzeichen aus der Praxis:

  • Zeitdruck. „Nur noch bis Jahresende” gibt es bei einer Reform mit gesetzlichem Starttermin nicht.
  • Renditeversprechen. Niemand kann dir sagen, was der Kapitalmarkt in dreißig Jahren gemacht hat.
  • Der Satz „staatlich zertifiziert” als Qualitätsargument. Die Zertifizierung prüft die Übereinstimmung mit dem AltZertG, ausdrücklich nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vertrags oder die Erfüllbarkeit der Anbieterzusage.
  • Kündigungsempfehlungen für den Riester-Vertrag, ohne dass jemand die Standmitteilung gelesen hat.
  • Ein Gespräch, in dem nur ein einziges Produkt vorkommt.

Was du mitbringen solltest

Ein Beratungsgespräch ist so gut wie seine Datenlage. Mit diesen Unterlagen lässt sich in einem Termin mehr klären als in drei ohne:

die aktuelle Renteninformation, den letzten Steuerbescheid, Standmitteilungen aller bestehenden Vorsorgeverträge, Angaben zu Kindern und Familienstand, und eine ehrliche Zahl dazu, was du monatlich dauerhaft sparen kannst.

Der letzte Punkt ist der wichtigste und der, bei dem am häufigsten geschummelt wird. Ein Beitrag, den du nach zwei Jahren wieder senken musst, hilft niemandem.

Was du jetzt tun kannst

  • Klär für dich, ob dein Fall einfach ist. Angestellt, kein Altvertrag, kein Immobilienplan, Beitrag im Förderbereich? Dann reicht das Standarddepot voraussichtlich aus.
  • Leg die sieben Punkte neben dein nächstes Beratungsgespräch. Was nicht besprochen wurde, fragst du nach.
  • Frag jeden Berater früh, in wessen Auftrag er arbeitet und wie er vergütet wird. Die Antwort sollte ohne Zögern kommen.
  • Sammle Renteninformation, Steuerbescheid und Standmitteilungen an einem Ort. Das spart im Gespräch die halbe Zeit.

Im kostenlosen Check-up gehen wir genau diese sieben Punkte durch und sagen dir auch, wenn der einfachste Weg für dich der richtige ist. Wir arbeiten im Auftrag unserer Mandanten, nicht im Auftrag eines Versicherers.

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Häufige Fragen

Brauche ich für ein Altersvorsorgedepot überhaupt eine Beratung?

Für das Standarddepot nicht zwingend. Es hat vorgegebene Standardeinstellungen, sodass in der Ansparphase keine weiteren Anlageentscheidungen nötig sind, und es ist ausdrücklich auch für einen niedrigschwelligen Online-Abschluss ohne vorherige Kundenberatung gedacht. Sobald Riester-Bestand, Selbstständigkeit, Wohneigentum, Garantiefragen oder größere Beträge im Spiel sind, wird die Entscheidung schnell vielschichtig.

Wo kann ich mich neutral beraten lassen?

Das Bundesfinanzministerium nennt zwei Wege: die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa die Deutsche Rentenversicherung Bund, und die Verbraucherzentralen der 16 Bundesländer, die gegen Entgelt beraten. Beide beraten allgemein zur Altersvorsorge, vermitteln aber keine Verträge.

Warum ist der Beratungsweg beim Altersvorsorgedepot besonders wichtig?

Weil die Produktwelt ab 2027 aus sehr verschiedenen Häusern kommt: Banken, Fondsgesellschaften, Direktbroker und Versicherer bieten Ausgestaltungen an, die sich bei Kosten, Verrentungsoption und Eigenheimoption deutlich unterscheiden. Wer nur die Produkte eines Anbieters sieht, vergleicht diese Unterschiede nicht.

Wird es Vergleichsportale geben?

Voraussichtlich ja. Mit der Reform werden Anbieter verpflichtet, Produktinformationen standardisiert Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit sind die Voraussetzungen für Vergleichsplattformen geschaffen. Ein Vergleich ordnet allerdings Kennzahlen, er ersetzt nicht die Frage, ob das Produkt zu deiner Situation passt.

Was kostet mich eine Beratung?

Das hängt vom Weg ab. Bei provisionsbasierter Vermittlung ist die Vergütung in den Produktkosten enthalten und schlägt sich in den Effektivkosten nieder. Bei Honorarberatung zahlst du direkt und bekommst in der Regel Nettotarife ohne einkalkulierte Abschlusskosten. Bei den Verbraucherzentralen zahlst du ein Entgelt für die Beratung, bekommst aber keinen Vertrag vermittelt.

Welche Unterlagen sollte ich zu einem Beratungsgespräch mitbringen?

Die aktuelle Renteninformation, den letzten Steuerbescheid, eine Übersicht deiner bestehenden Vorsorgeverträge mit Standmitteilungen, Angaben zu Kindern und Familienstand sowie eine ehrliche Einschätzung deiner monatlichen Sparfähigkeit. Damit lässt sich in einem Termin mehr klären als in drei ohne.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.

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AHArnd Hellwig

Geschrieben von Arnd Hellwig

Versicherungsmakler und Geschäftsführer von Fulminant Finanzdienstleistungen

Ich schreibe hier aus der Beratungspraxis: frei in der Anbieterwahl, persönlich verantwortlich und mit dem Ziel, Vorsorge verständlich statt verkäuferisch zu erklären.

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