„Lohnt sich das für mich?” ist die häufigste Frage zum Altersvorsorgedepot und die am schwersten allgemein zu beantwortende. Deshalb hier sechs konkrete Fälle.
Vorher zwei Hinweise, damit klar ist, was diese Rechnungen sind und was nicht.
Gerechnet wird ausschließlich mit Zulagen, die im Gesetz feststehen: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus, mittelbare Zulage. Kapitalmarktrenditen kommen nicht vor. Jede Hochrechnung über dreißig Jahre steht und fällt mit einer angenommenen Rendite, und die kennt niemand.
Die genannten Personen sind Fallkonstruktionen, keine echten Mandanten. Die Zahlen sind es nicht.
Fall 1: Familie mit zwei Kindern
Sie ist angestellt und unmittelbar förderberechtigt, er kümmert sich um die Kinder und ist mittelbar berechtigt. Zwei Kinder im Haushalt.
| Position | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Ihr Eigenbeitrag | 1.800 € |
| Sein Eigenbeitrag (Mindestbeitrag) | 120 € |
| Grundzulage (unmittelbar) | 540 € |
| Kinderzulage, 2 Kinder | bis 600 € |
| Grundzulage (mittelbar) | bis 175 € |
| Eigenbeitrag gesamt | 1.920 € |
| Zulagen gesamt | bis 1.315 € |
| Förderquote | bis 68 % |
Diese Familienkonstellation erreicht eine hohe Zulagenquote. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Beitrag, der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder und der Zuordnung der Kinderzulage ab.
Was dagegen spricht: Nichts Grundsätzliches, solange Notgroschen und Arbeitskraftabsicherung stehen. Bei einem Alleinverdienerhaushalt mit zwei Kindern ist genau das aber oft die Baustelle. Die Kinderzulage läuft außerdem nicht ewig - sie hängt daran, dass ein berücksichtigungsfähiges Kind vorliegt.
Details: Kinderzulage und mittelbare Zulage für Paare
Fall 2: Single, 30 Jahre, angestellt
55.000 Euro brutto, keine Kinder, kein Altvertrag. Zahlt 150 Euro im Monat ein.
| Position | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Eigenbeitrag | 1.800 € |
| Grundzulage | 540 € |
| Förderquote über Zulagen | 30 % |
Dazu kommt der Sonderausgabenabzug: Geltend gemacht werden können bis zu 1.800 Euro zuzüglich Zulageanspruch, im Beispiel also 2.340 Euro. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung, ob daraus ein Vorteil über den Zulagenanspruch hinaus entsteht. Dieser Abzug nach § 10a EStG kommt zusätzlich zu dem nach § 10 EStG.
Der eigentliche Faktor in diesem Fall ist aber nicht die Quote, sondern die Zeit. Vom 30. bis zum 65. Lebensjahr sind es 35 Jahre, in denen weder Kursgewinne noch Erträge laufend besteuert werden.
Was dagegen spricht: Die Zweckbindung bis 65. Mit 30 sind 35 Jahre eine lange Festlegung, und Wohnungskauf, Selbstständigkeit oder eine Familiengründung können dazwischenkommen. Zumindest der Wohnungskauf ist über den Eigenheimbetrag abgedeckt, wenn der Vertrag die Option enthält.
Fall 3: Selbstständige Freiberuflerin, 45 Jahre
Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, schwankender Gewinn zwischen 45.000 und 90.000 Euro, Steuererklärung wird abgegeben. Damit unmittelbar förderberechtigt.
| Position | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Eigenbeitrag | 1.800 € |
| Grundzulage | 540 € |
| Förderquote über Zulagen | 30 % |
Für sie ist die interessantere Zahl der Sonderausgabenabzug, weil er in guten Jahren gegen einen hohen Grenzsteuersatz wirkt. Und der zweite Punkt: Der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag, an dem Riester für Selbstständige gescheitert ist, entfällt. Ein schwaches Jahr kostet anteilig Zulage, mehr nicht.
Was dagegen spricht: Die Reihenfolge. Bei Selbstständigen ist die Arbeitskraftabsicherung häufiger die Lücke als die Altersvorsorge. Und die Basisrente ist bei hohem Gewinn steuerlich oft der größere Hebel - beide Töpfe lassen sich nebeneinander nutzen, ein Wechsel zwischen ihnen ist nicht vorgesehen.
Details: Altersvorsorgedepot für Selbstständige
Fall 4: Azubi, 19 Jahre
Im zweiten Ausbildungsjahr, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zahlt 25 Euro im Monat ein.
| Position | Erstes Jahr | Folgejahre |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 300 € | 300 € |
| Grundzulage (50 % bis 360 €) | 150 € | 150 € |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € | – |
| Zulagen gesamt | 350 € | 150 € |
| Förderquote | 117 % | 50 % |
Im ersten Jahr fließt mehr vom Staat in den Vertrag, als er selbst einzahlt. Und auch danach bleibt die Quote bei 50 Prozent, weil er im stärksten Förderbereich bleibt: Die ersten 360 Euro im Jahr werden mit 50 Cent je Euro gefördert.
In diesem Beispiel liegt die Zulagenquote im ersten Jahr über 100 Prozent. Maßgeblich für den einmaligen Bonus ist das Alter zu Beginn des Beitragsjahres: Wer am 1. Januar noch unter 25 ist, kann ihn bei erfüllten Voraussetzungen auch nach dem Geburtstag im selben Jahr erhalten.
Was dagegen spricht: Wenig. Bei einem Azubi-Gehalt ist die Frage eher, ob die 25 Euro dauerhaft frei sind. Der Vertrag lässt sich jederzeit ruhend stellen, und der Mindestbeitrag für die Grundzulage liegt bei 120 Euro im Jahr.
Details: Berufseinsteigerbonus
Fall 5: Ehepaar, 61 und 59 Jahre
Beide angestellt, beide unmittelbar förderberechtigt, Kinder aus dem Haus. Beide zahlen je 1.800 Euro im Jahr.
| Position | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Eigenbeitrag gesamt | 3.600 € |
| Grundzulage, zweimal | 1.080 € |
| Förderquote über Zulagen | 30 % |
Die Quote ist dieselbe wie beim 30-Jährigen. Der Unterschied liegt im Zeitraum: Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für ihn bleiben also rund vier Jahre, für sie rund sechs.
In dieser Konstellation ist die Zulage der wichtigste sicher berechenbare Vorteil. Das Gesamtergebnis hängt trotzdem von Produktkosten, Kapitalmarktentwicklung und späterer Besteuerung ab. Wegen der kurzen Laufzeit bleibt wenig Zeit, zwischenzeitliche Verluste aufzuholen; die Risikostruktur und eine mögliche Garantie gehören deshalb besonders sorgfältig geprüft.
Was dagegen spricht: Eine Bindung bis 65 bei laufendem Einkommen ist überschaubar. Wer das Geld aber vorher braucht, ist mit einem freien Depot besser bedient - eine vorzeitige Entnahme wäre schädliche Verwendung.
Details: Mit oder ohne Garantie
Fall 6: Gutverdiener, 40 Jahre, mit ETF-Depot
95.000 Euro brutto, bespart seit Jahren einen ETF-Sparplan mit 500 Euro im Monat, keine Kinder.
| Position | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Eigenbeitrag Altersvorsorgedepot | 1.800 € |
| Grundzulage | 540 € |
| Förderquote über Zulagen | 30 % |
| Rest im freien ETF-Depot | 4.200 € |
Für ihn ist die Rechnung zweigeteilt. Auf die geförderten 1.800 Euro kommen 30 Prozent Grundzulage und möglicherweise ein zusätzlicher Steuervorteil aus der Günstigerprüfung. Ob dieser Vorsprung gegenüber einem freien Depot bestehen bleibt, hängt von Kosten, Laufzeit, Kapitalmarktrendite und der späteren Besteuerung ab.
Oberhalb dieser Grenze fließt keine zusätzliche Grundzulage mehr, die Zweckbindung bleibt aber bestehen. Für zusätzliche Sparbeträge muss deshalb separat geprüft werden, ob der steuerliche Rahmen die Kosten und den Verlust an Flexibilität rechtfertigt oder ein freies Depot besser passt.
Was dagegen spricht: Die Rechnung ist ohne reale Produktkosten und erwarteten Steuersatz im Ruhestand nicht vollständig. Zusätzliche Beiträge oberhalb der Fördergrenze dürfen nicht automatisch wie geförderte Beiträge bewertet werden.
Details: Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan
Was die sechs Fälle zusammen zeigen
| Fall | Eigenbeitrag | Zulagen | Quote |
|---|---|---|---|
| Familie, zwei Kinder | 1.920 € | bis 1.315 € | bis 68 % |
| Single, 30 | 1.800 € | 540 € | 30 % |
| Selbstständige, 45 | 1.800 € | 540 € | 30 % |
| Azubi, 19 (Jahr 1) | 300 € | 350 € | 117 % |
| Paar, 61 und 59 | 3.600 € | 1.080 € | 30 % |
| Gutverdiener, 40 | 1.800 € | 540 € | 30 % |
Zwei Muster fallen auf.
Erstens: Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag beträgt die Grundzulage ohne Kinder und Berufseinsteigerbonus 540 Euro, also 30 Prozent. Bei kleineren Beiträgen liegt die prozentuale Grundzulage wegen der gestuften Berechnung höher. Die Zulage hängt im neuen System nicht mehr vom Einkommen ab.
Zweitens: Die höchsten Quoten liegen bei den kleinsten Beiträgen. Wer 300 Euro im Jahr einzahlt, holt anteilig mehr heraus als jemand mit 1.800 Euro, weil die ersten 360 Euro doppelt so stark gefördert werden. Das ist bewusst so gebaut.
Eine hohe Förderquote ist ein Argument für einen Vertrag, nicht für einen hohen Beitrag. Welcher Beitrag zu dir passt, entscheidet deine Liquidität - nicht die Fördergrenze.
Was du jetzt tun kannst
- ✓ Such dir den Fall, der deiner Situation am nächsten kommt, und rechne mit deinem realistischen Monatsbetrag nach.
- ✓ Wenn du Kinder hast: Klärt, welchem Elternteil welche Kinderzulage zugeordnet wird. Das ist der größte Hebel in der Rechnung.
- ✓ Wenn jemand in deinem Haushalt zu Beginn des Beitragsjahres unter 25 ist: Prüft den einmaligen Berufseinsteigerbonus und die übrigen Fördervoraussetzungen.
- ✓ Prüfe, ob dein Zielbeitrag auch in einem schlechten Jahr trägt. Ein Vertrag, den du senken musst, kostet mehr Nerven als er Zulage bringt.
Deine tatsächliche Förderquote hängt an Kindern, Familienstand, Einkunftsart und Steuersatz. Die rechnen wir im kostenlosen Check-up gemeinsam für deinen Fall aus. Du bekommst erst mal nur die Zahlen.
Kostenloses Check-up-Gespräch vereinbarenHäufige Fragen
Wie hoch ist die Förderquote beim Altersvorsorgedepot?
Sie hängt an deinem Beitrag und deinen Kindern. Ein Single mit 1.800 Euro Eigenbeitrag kommt über die Grundzulage auf rund 30 Prozent. Eine Familie mit zwei Kindern kann über 60 Prozent erreichen. Bei einem jungen Berufseinsteiger kann die Quote im ersten Jahr wegen des Berufseinsteigerbonus über 100 Prozent liegen.
Rechnen sich diese Beispiele auch mit einem kleineren Beitrag?
Die Grundzulage ist beitragsproportional, sie fällt also anteilig kleiner aus. Wichtig: Die ersten 360 Euro im Jahr werden mit 50 Cent je Euro gefördert, alles darüber bis 1.800 Euro mit 25 Cent. Der stärkste Förderbereich liegt also ganz unten - kleine Beiträge haben die höhere Quote.
Warum stehen in den Beispielen keine Endkapitalwerte?
Endkapitalwerte lassen sich nur als Modellrechnung mit Annahmen zu Rendite, Kosten und Steuern darstellen, nicht als Prognose. Dieser Artikel beschränkt sich deshalb auf die gesetzlich festgelegten Zulagen.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot noch mit über 60?
Die Förderquote ist unverändert hoch, die Zeit am Kapitalmarkt aber kurz. Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Bei vier oder sechs Jahren Restlaufzeit ist die Zulage der wichtigste sicher berechenbare Vorteil; Rendite, Kosten und spätere Steuer entscheiden über das Gesamtergebnis.
Bekommen wir bei zwei Kindern wirklich zweimal die Kinderzulage?
Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro pro zugeordnetem Kind. Der volle Betrag wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von insgesamt 300 Euro erreicht; derselbe Beitrag wird für jedes berücksichtigungsfähige Kind zugrunde gelegt. Die Zulage erhält für dasselbe Kind nur ein Elternteil.
Sollte ich immer die vollen 1.800 Euro einzahlen?
Nein. In drei der sechs Beispiele spricht etwas dagegen: fehlender Notgroschen, hoher Liquiditätsbedarf oder eine sehr kurze Restlaufzeit. Die Fördergrenze ist eine Obergrenze, kein Zielwert.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.
