Wenn ab 2027 die ersten Altersvorsorgedepots am Markt sind, wird eine Zahl durch die Werbung laufen: bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, plus 300 Euro je Kind. Das ist eine ordentliche Förderquote, und sie ist echt.
Sie hilft dir nur nichts, wenn sie an der falschen Stelle in deinem Plan steht. In der Beratung sehe ich das regelmäßig: gut gefüllte Sparverträge neben einem Dispo, der seit zwei Jahren im Minus steht. Oder eine solide Altersvorsorge bei jemandem, dessen Einkommen von seiner Gesundheit abhängt und der dafür keine Absicherung hat.
Deshalb dieser Beitrag vor allen Förderrechnungen: Was gehört vor das Altersvorsorgedepot, und warum.
Warum die Reihenfolge beim Altersvorsorgedepot besonders zählt
Ein Altersvorsorgedepot ist kein Sparbuch mit Bonus. Es ist ein zweckgebundener Vertrag.
Der frühestmögliche Beginn der Auszahlungsphase ist die Vollendung des 65. Lebensjahres. Wer vorher an das geförderte Geld will, löst eine schädliche Verwendung aus. Die Rechtsfolge steht klar im Gesetz: Die gewährten Zulagen und die gegebenenfalls gesondert festgestellten Steuerermäßigungen sind zurückzuzahlen.
Für einen 32-Jährigen heißt das: 33 Jahre Bindung. In dieser Zeit geht ein Auto kaputt, wechselt ein Job, kommt ein Kind, platzt eine Heizung. Wer für solche Fälle keinen anderen Puffer hat, gerät genau in die Situation, in der die Zweckbindung teuer wird.
Es gibt zwei geregelte Ausnahmen, beide mit Bedingungen: die Entnahme als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für selbstgenutztes Wohneigentum und die Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase. Ein Notgroschen ist beides nicht.
Schritt 1: Teure Schulden weg
Ein Dispositionskredit oder ein alter Ratenkredit mit zweistelligem Zins schlägt jede Förderquote, die du am Kapitalmarkt aufbauen kannst - allerdings in die falsche Richtung.
Die Rechnung ist unspektakulär: Getilgte Schulden bringen dir eine sichere Rendite in Höhe des Zinssatzes, den du nicht mehr zahlst. Steuerfrei, risikofrei, sofort. Kein Fonds der Welt kann das garantieren.
Eine Ausnahme ist die günstig verzinste Immobilienfinanzierung. Bei zwei bis vier Prozent Sollzins ist es vertretbar, parallel zu tilgen und vorzusorgen, zumal die Tilgung für selbstgenutztes Wohneigentum sogar in die Förderung einbezogen werden kann. Um diese Frage geht es im Beitrag zu Wohneigentum und Altersvorsorgedepot.
Schritt 2: Die Liquiditätsreserve
Drei bis sechs Monatsausgaben auf einem Tagesgeldkonto, bei schwankendem Einkommen eher am oberen Rand. Nicht im Depot, nicht in Fonds, nicht in irgendetwas, das schwanken kann.
Das ist die langweiligste Empfehlung dieses Beitrags und die, die am häufigsten übergangen wird. Dabei erfüllt der Notgroschen eine Aufgabe, die mit Rendite nichts zu tun hat: Er sorgt dafür, dass du deine langfristigen Verträge in einem schlechten Jahr nicht anfassen musst.
Wer keinen Notgroschen hat, verkauft im ungünstigsten Moment. Das ist nicht Pech, sondern Struktur. Welche Aufgabe die einzelnen Geldtöpfe haben, steht ausführlich in Altersvorsorgedepot, Immobilie, Tagesgeld oder Einzelaktien.
Schritt 3: Die Arbeitskraft absichern
Das ist der Schritt, an dem die meisten Pläne stillschweigend eine Lücke haben.
Deine Fähigkeit zu arbeiten ist die Quelle jeder Einzahlung, die du je leisten wirst. Ein 30-Jähriger mit 3.500 Euro brutto verdient bis zur Rente eine siebenstellige Summe. Diese Summe ist das eigentliche Vermögen, das abgesichert gehört - nicht der Depotstand von heute.
Fällt die Arbeitskraft aus, passieren zwei Dinge gleichzeitig. Das laufende Einkommen bricht weg, und die Einzahlungen in die Altersvorsorge enden. Der Vertrag friert ein, während die Versorgungslücke weiter wächst, weil auch die gesetzliche Rente ohne Beiträge nicht weiterläuft. Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung reicht in aller Regel nicht und setzt Pflichtbeitragszeiten voraus, die viele Selbstständige gar nicht haben.
Die unbequeme Wahrheit: Eine Zulage von 540 Euro im Jahr ist eine gute Sache. Gegen den Verlust der Arbeitskraft ist sie ohne jede Wirkung.
Welche Absicherung passt, hängt von Beruf, Gesundheit und Budget ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Standardweg, die Grundfähigkeitenversicherung eine Alternative für Berufe, in denen die BU teuer oder schwer erhältlich ist. Eine Einordnung dazu steht auch in Tipps zur Existenzabsicherung.
Schritt 4: Jetzt die Förderung
Erst an dieser Stelle wird das Altersvorsorgedepot zum richtigen Werkzeug. Und dann ist es ein sehr gutes.
Die Grundzulage bringt 50 Cent auf jeden Euro bis 360 Euro im Jahr und 25 Cent auf jeden weiteren bis 1.800 Euro. Mit Kindern kommt je Kind bis zu ein Euro auf jeden Euro bis 300 Euro hinzu. Diese Förderquote muss ein freies Depot erst einmal aufholen. Wie das im Detail funktioniert, steht in So funktioniert die Grundzulage.
Die Reihenfolge ist keine Warteschlange
Hier wird die Empfehlung oft falsch verstanden, deshalb der Hinweis deutlich: Es geht um Priorität bei knappem Budget, nicht um ein starres Nacheinander.
Wer noch zwei Jahre am Notgroschen baut, muss nicht zwei Jahre mit der Vorsorge warten. Für die Grundzulage reicht ein Eigenbeitrag von 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Das ist genug, um im System zu sein und den Vertrag laufen zu haben. Aufstocken kannst du später jederzeit.
Bei jungen Leuten kommt ein zweites Argument dazu: Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch unter 25 ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Der Geburtstag im laufenden Jahr beendet den Anspruch nicht rückwirkend; ab dem folgenden Beitragsjahr ist die Altersvoraussetzung nicht mehr erfüllt.
Zeit ist der einzige Faktor in dieser Rechnung, den du später nicht nachkaufen kannst.
Wenn es im Alter knapp wird
Ein Sonderfall, der zu selten besprochen wird: Menschen mit kleinen Einkommen, die befürchten, dass ihre Vorsorge später ohnehin auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Diese Sorge ist nicht unbegründet, aber die Rechtslage ist besser als ihr Ruf. Nach § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII bleiben ein Sockelbetrag von 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags anrechnungsfrei, derzeit bis zu einem Höchstbetrag von 281,50 Euro im Monat. Zusätzlich ist das geförderte Altersvorsorgevermögen selbst geschützt und muss nicht verwertet werden.
Ein Detail entscheidet dabei über den Freibetrag: Er umfasst grundsätzlich nur Einkommen, das als monatliche Leistung bis zum Lebensende gezahlt wird. Langlaufende Auszahlpläne sind ausdrücklich nicht erfasst. Wer also in dieser Situation ist, sollte bei der Wahl der Auszahlform zur lebenslangen Rente greifen.
Was diese Reihenfolge kostet, wenn man sie überspringt
Nichts davon ist Theorie. Der typische Fall sieht so aus: Jemand schließt mit 35 einen geförderten Vertrag über 150 Euro im Monat ab, weil die Förderquote überzeugt hat. Zwei Jahre später wird das Auto zum Totalschaden, der Notgroschen fehlt, der Dispo wächst. Weil er ans Depotgeld nicht herankommt, ohne die Förderung zurückzuzahlen, läuft der Dispo weiter.
Am Ende zahlt er zweistellige Dispozinsen auf der einen Seite und freut sich über 25 Prozent Zulage auf der anderen. Unterm Strich verliert er Geld und hat dabei alles richtig gemacht, was ihm empfohlen wurde.
Die Reihenfolge ist nicht dazu da, dich vom Sparen abzuhalten. Sie ist dazu da, dass dein Sparen hält.
Was du jetzt tun kannst
- ✓ Zähl deine Schulden nach Zinssatz sortiert auf. Alles über etwa fünf Prozent gehört vor jede geförderte Sparrate.
- ✓ Rechne deine monatlichen Fixkosten zusammen und multipliziere mit drei bis sechs. Das ist dein Zielwert für den Notgroschen auf dem Tagesgeldkonto.
- ✓ Prüfe, ob deine Arbeitskraft abgesichert ist - und ob die Höhe noch zu deinem heutigen Einkommen passt. Alte Verträge sind oft zu klein geworden.
- ✓ Starte parallel mit einem kleinen Beitrag ins Altersvorsorgedepot, wenn du unter 25 bist oder die Zeit am Kapitalmarkt nutzen willst. 10 Euro im Monat genügen für den Einstieg in die Grundzulage.
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Sollte ich sparen oder erst meine Schulden tilgen?
Bei teuren Konsumschulden ist die Antwort eindeutig: erst tilgen. Ein Dispo mit zweistelligem Zins kostet dich sicher mehr, als dir Förderung und Kapitalmarkt zusammen zuverlässig einbringen. Bei einer günstig verzinsten Immobilienfinanzierung sieht die Rechnung anders aus, dort können Tilgung und Vorsorge nebeneinander laufen.
Wie hoch sollte der Notgroschen sein, bevor ich ins Altersvorsorgedepot einzahle?
Als Orientierung gelten drei bis sechs Monatsausgaben, bei schwankendem Einkommen eher mehr. Der Betrag gehört auf ein Tagesgeldkonto, nicht ins Depot. Der Grund ist die Zweckbindung: Geld aus dem Altersvorsorgedepot vorzeitig zu entnehmen, gilt als schädliche Verwendung und löst die Rückzahlung der Förderung aus.
Warum soll die Berufsunfähigkeitsversicherung vor der Altersvorsorge kommen?
Weil sie die Voraussetzung für alles Weitere absichert. Wer seine Arbeitskraft verliert, verliert das Einkommen und damit auch die Fähigkeit, weiter einzuzahlen. Die Altersvorsorge friert in diesem Moment ein, während die Versorgungslücke wächst. Eine Zulage von 540 Euro im Jahr gleicht diesen Fall nicht aus.
Muss ich warten, bis alle Schritte erledigt sind, bevor ich anfange?
Nein, und das wäre auch der falsche Schluss. Die Reihenfolge betrifft die Priorität, wenn dein Budget begrenzt ist - nicht ein starres Nacheinander. Wer noch am Notgroschen baut, kann parallel mit 10 oder 25 Euro im Monat ins Altersvorsorgedepot starten und später aufstocken. Zeit am Kapitalmarkt lässt sich später nicht nachkaufen.
Was ist, wenn ich im Alter ohnehin in der Grundsicherung lande - lohnt sich Vorsorge dann?
Ja, aber die Auszahlform entscheidet. Nach § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII bleiben ein Sockelbetrag von 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags anrechnungsfrei, derzeit bis höchstens 281,50 Euro monatlich. Dieser Freibetrag greift allerdings nur bei Leistungen, die lebenslang monatlich gezahlt werden. Langlaufende Auszahlpläne sind ausdrücklich nicht erfasst.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.
