Erst das Einkommen schützen.
Dann Vermögen aufbauen.

Existenzabsicherung heißt: dein Einkommen und deine Arbeitskraft gegen die Risiken absichern, die sie am ehesten gefährden - Krankheit, Berufsunfähigkeit, Unfall. Das ist bei uns das Fundament, nicht die Kür. Vermögensaufbau und Altersvorsorge bauen erst darauf auf.

Deine Arbeitskraft ist dein wertvollstes Kapital - noch vor jedem Depot und jeder Immobilie.

Der Begriff

Was Existenzabsicherung heißt und was nicht

Existenzabsicherung meint genau eine Sache: dein Einkommen bleibt da, wenn du selbst ausfällst. Nicht dein Auto, nicht dein Hausrat, nicht deine Behandlungskosten. Dein Einkommen.

Die Unterscheidung klingt spitzfindig, entscheidet aber, womit man anfängt. Eine Hausratversicherung ersetzt Gegenstände. Eine Krankenversicherung bezahlt Ärzte und Kliniken. Beides ist sinnvoll, beides ersetzt kein Gehalt. Wer sechs Monate ausfällt, hat kein Sachproblem. Ihm fehlt Geld, das jeden Monat kommen müsste.

Deine Arbeitskraft ist der Vermögenswert, aus dem alles andere bezahlt wird. Sie ist fast immer der größte und fast immer der am schlechtesten abgesicherte.

Was wirklich passiert

Die Einkommenstreppe: wer zahlt wann, und wie lange

Die meisten Menschen wissen, dass der Arbeitgeber sechs Wochen weiterzahlt. Was danach kommt, kennen die wenigsten. Dabei entscheidet genau dieser Teil darüber, ob ein langer Ausfall zu einem finanziellen Problem wird.

  1. Woche 1 bis 6
    Entgeltfortzahlung

    Dein Arbeitgeber

    volles Gehalt

    § 3 EFZG

  2. ab Woche 7
    Krankengeld

    Deine Krankenkasse

    70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto, abzüglich deiner eigenen Beiträge

    § 47 SGB V

  3. nach 78 Wochen
    Lücke

    Niemand mehr automatisch

    Entweder zurück in den Beruf oder Antrag auf Erwerbsminderung

    § 48 SGB V

  4. danach
    Erwerbsminderungsrente

    Die Rentenversicherung

    nur, wenn du weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst, und zwar in irgendeinem Beruf

    § 43 SGB VI

Drei Dinge fallen auf, wenn man die Treppe einmal von links nach rechts liest.

Erstens sinkt die Höhe. Nach sechs Wochen bekommst du nicht mehr dein Gehalt, sondern Krankengeld. Das sind 70 Prozent deines Bruttoverdienstes, höchstens aber 90 Prozent deines Nettos (§ 47 SGB V). Und von diesem Betrag gehen noch deine eigenen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Was am Ende auf dem Konto landet, ist spürbar weniger als das, was du gewohnt bist, während die Miete gleich bleibt.

Zweitens gibt es ein hartes Ende. Krankengeld wird wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen lang gezahlt, und zwar innerhalb von drei Jahren gerechnet, die sechs Wochen Entgeltfortzahlung eingerechnet (§ 48 SGB V). Danach endet die Zahlung. Nicht sie wird kleiner: sie endet.

Drittens ist die Erwerbsminderungsrente keine Fortsetzung. Sie greift erst, wenn du in irgendeinem Beruf keine sechs Stunden täglich mehr arbeiten kannst (§ 43 SGB VI). Dein erlernter Beruf spielt dabei keine Rolle. Berufsschutz gibt es in der gesetzlichen Rente nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI). Wer als Dachdecker nicht mehr aufs Dach kann, aber theoretisch an einer Pforte sitzen könnte, bekommt nichts.

Die Lücke entsteht nicht an einer Stelle, sondern an dreien: in der Höhe, nach 78 Wochen und bei der Frage, welcher Beruf überhaupt zählt.

Die vier Bausteine

Was zusammen dein Einkommen trägt

Vier Bausteine sichern die Seite ab, an der es im Ernstfall am schnellsten eng wird: dein laufendes Einkommen. Jeder deckt einen anderen Fall ab - und keiner ersetzt einen anderen.

Säule 1

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig bist du, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Das trifft längst nicht nur Menschen in körperlich fordernden Berufen - psychische Erkrankungen und Rückenleiden führen ebenso häufig aus dem Beruf wie ein Unfall. Vom Staat kommt dabei weniger, als die meisten annehmen: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente schaut nicht auf deinen Beruf, sondern nur darauf, wie viele Stunden du überhaupt noch arbeiten könntest. Wie ein guter Vertrag aussieht, entscheidet sich an den Bedingungen - Verweisung, Rentenhöhe, Nachversicherung und den Gesundheitsfragen im Antrag.

  • Trifft körperlich und geistig fordernde Berufe gleichermaßen
  • Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente schützt deinen Beruf nicht
  • Entscheidend sind die Bedingungen, nicht der Beitrag

Alles zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail

Säule 2

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ersetzt die gesetzliche vollständig - nach einer anderen Logik. Der Leistungsumfang steht im Vertrag und kann nicht einseitig gekürzt werden, während über den gesetzlichen Katalog der Gesetzgeber fortlaufend entscheidet. Der Beitrag richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und dem Eintrittsalter, nicht nach dem Einkommen - eine Gehaltserhöhung verteuert ihn nicht. Dafür gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung, jede Person hat einen eigenen Vertrag, und der Weg zurück ist ab einem bestimmten Alter kaum noch möglich.

Zugang haben Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Beamtinnen und Beamte über die Beihilfe sowie Selbstständige und Freiberufler. Wer sie nicht bekommt oder bewusst gesetzlich bleiben will, schließt gezielt Lücken über eine private Zusatzversicherung - die Grundabsicherung bleibt dabei gesetzlich. Beide Wege haben ihre Berechtigung; welcher passt, hängt an Einkommen, Familie und Lebensplanung.

  • Leistungen stehen im Vertrag und sind nicht einseitig kürzbar
  • Beitrag nach Leistung und Eintrittsalter statt nach Einkommen
  • Dafür kein beitragsfreier Familienschutz, Rückweg später kaum möglich

Alles zur privaten Krankenversicherung im Detail

Säule 3

Krankentagegeld

Krankentagegeld springt genau dort ein, wo die Lohnfortzahlung endet: Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter, danach übernimmt die Kasse ein reduziertes Krankengeld - bei Selbstständigen und Freiberuflern fehlt diese Absicherung oft komplett. Besonders wichtig ist das Thema für privat Krankenversicherte: Die PKV selbst zahlt kein Krankengeld, ohne Krankentagegeld bleibt diese Lücke offen. Entscheidend bei der Wahl sind Karenzzeit und Tagessatz - beide müssen genau zur individuellen Einkommenssituation und vorhandenen Rücklagen passen. Zur Berufsunfähigkeit gibt es eine klare Abgrenzung: Krankentagegeld überbrückt vorübergehende Erkrankungen, die BU-Rente greift erst, wenn die Einschränkung dauerhaft wird.

  • Setzt dort an, wo die Lohnfortzahlung endet
  • Für privat Versicherte und Selbstständige besonders wichtig
  • Überbrückt vorübergehend - dauerhaft übernimmt die BU-Rente

Alles zum Krankentagegeld im Detail

Säule 4

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen und auf dem direkten Weg zur Arbeit. Was in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder privat unterwegs passiert, ist darüber nicht abgesichert. Genau diese Lücke schließt die private Unfallversicherung: Sie zahlt, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt - unabhängig davon, wo und wann er passiert. Entscheidend für die tatsächliche Leistungshöhe sind dabei vor allem die Gliedertaxe und eine vereinbarte Progression, nicht allein die gewählte Versicherungssumme. Relevant ist sie für alle, die aktiv leben - beim Sport, mit Kindern, im Alltag - und besonders dort, wo eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

  • Die gesetzliche Unfallversicherung deckt die Freizeit nicht ab
  • Leistungshöhe hängt an Gliedertaxe und Progression
  • Eine Option, wenn die BU gesundheitlich nicht möglich ist

Alles zur Unfallversicherung im Detail

Die Lücke in der Lücke

Die Wartezeit, an die niemand denkt

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht in dem Moment, in dem du krank wirst. Sie zahlt, wenn festgestellt ist, dass du deinen Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Zwischen diesen beiden Zeitpunkten liegt eine Strecke, die in der Beratung regelmäßig unterschätzt wird.

Der Ablauf sieht in der Praxis so aus: Erst wird behandelt. Dann zeigt sich, dass es nicht besser wird. Dann werden Befunde gesammelt, Gutachten erstellt, Unterlagen nachgereicht. Erst danach steht die Anerkennung. Bis dahin vergeht Zeit, und in dieser Zeit läuft dein Leben mit den gleichen Kosten weiter.

Zwischen dem Ausfall und der ersten BU-Rente liegt eine Prüfphase. Wer sie nicht überbrückt, lebt in dieser Zeit von Erspartem.

Zwei Bausteine überbrücken diese Phase. Das Krankentagegeld zahlt, solange du krankgeschrieben bist, unabhängig davon, wie die BU-Prüfung ausgeht. Und viele, aber längst nicht alle Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten eine Arbeitsunfähigkeitsklausel: Sie leistet bereits bei durchgehender Krankschreibung, bevor die Berufsunfähigkeit formal feststeht.

Wie lange eine solche Klausel trägt, ab welcher Krankschreibungsdauer sie greift und ob sie im Tarif überhaupt enthalten ist, steht in den Bedingungen und unterscheidet sich erheblich. Das ist kein Detail für Feinschmecker: Es entscheidet darüber, wovon du in der Prüfphase lebst.

Die Frage lautet nicht nur „zahlt meine BU?“, sondern „ab wann zahlt sie, und wer zahlt bis dahin?“

Wie das Krankentagegeld diese Lücke schließt  ·  Worauf es in den BU-Bedingungen ankommt

Beratungsansatz

In welcher Reihenfolge das sinnvoll ist

Die vier Bausteine sind keine Checkliste, die man beliebig abarbeitet. Die Reihenfolge entscheidet darüber, ob eine Absicherung im Ernstfall tatsächlich trägt oder nur teuer aussieht.

01 Berufsunfähigkeit
02 PKV oder Krankentagegeld
03 Unfall
04 Altersvorsorge

Wir gehen mit unseren Mandanten fast immer bei der Berufsunfähigkeit los. Sie ist der größte einzelne Risikofaktor für das laufende Einkommen über ein ganzes Erwerbsleben - größer als das Unfallrisiko, größer als eine vorübergehende Erkrankung. Erst wenn dieser Baustein steht, lohnt sich die Feinabstimmung an den übrigen Stellen.

Danach folgt, was zur individuellen Erwerbssituation passt: Angestellte prüfen an dieser Stelle meist die private Krankenversicherung, Selbstständige und Freiberufler vor allem das Krankentagegeld - dort ist die Lücke zwischen Erkrankung und laufenden Kosten am größten. Die Unfallversicherung kommt als Ergänzung danach: Sie ist sinnvoll, deckt aber nur einen Teil dessen ab, was die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet.

Erst wenn diese vier Bausteine stehen, hat Vermögensaufbau ein stabiles Fundament. Ein Depot oder ein Altersvorsorgevertrag nützt wenig, wenn eine Erkrankung mitten in der Ansparphase das Einkommen wegbrechen lässt und die Raten nicht mehr bedient werden können. Deshalb kommt die Altersvorsorge bei uns als fünfter Schritt: Sie baut auf den anderen vier auf.

Wenn du privat versichert bist

Für Privatversicherte sieht die Treppe anders aus

Die private Krankenversicherung bezahlt Behandlungen. Sie ersetzt kein Einkommen. Ein gesetzliches Krankengeld, das nach sechs Wochen automatisch einspringt, gibt es dort nicht. Was fehlt, muss ein eigenes Krankentagegeld abdecken, das du vorher vereinbart hast.

  1. Woche 1 bis 6
    Entgeltfortzahlung

    Dein Arbeitgeber

    volles Gehalt, für Angestellte auch in der PKV

    § 3 EFZG

  2. ab Woche 7
    Lücke

    Niemand - außer du hast vorgesorgt

    Die PKV zahlt Behandlungskosten, keinen Lohnersatz. Was fehlt, muss ein Krankentagegeld abdecken.

  3. mit Krankentagegeld
    vereinbarter Tagessatz

    Deine Krankentagegeld-Versicherung

    in der vereinbarten Höhe, ab dem Tag nach Ablauf deiner Karenzzeit

  4. bei dauerhafter Berufsunfähigkeit
    Erwerbsminderungsrente

    Die Rentenversicherung, falls Ansprüche bestehen

    Selbstständige ohne Pflichtbeiträge haben hier oft gar keinen Anspruch

    § 43 SGB VI

Für Angestellte in der PKV bleibt die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehen. Ab Woche sieben entscheidet allein, ob ein Krankentagegeld läuft und wie hoch es vereinbart wurde. Für Selbstständige beginnt die Lücke noch früher: Bei ihnen gibt es keine Entgeltfortzahlung, der Ausfall wirkt ab dem ersten Tag.

Deshalb gehören Krankenversicherung und Einkommensabsicherung in dieselbe Betrachtung, auch wenn sie unterschiedliche Fragen beantworten: Die eine sorgt dafür, dass du behandelt wirst. Die andere dafür, dass du während der Behandlung weiterleben kannst.

Gesetzlich oder privat: wie die Systeme sich unterscheiden

Und danach

Erst absichern, dann aufbauen

Die Reihenfolge ist keine Geschmacksfrage. Wer Geld anlegt, bevor sein Einkommen gesichert ist, muss genau das Ersparte auflösen, sobald etwas passiert, meist zum schlechtesten Zeitpunkt, weil Notverkäufe selten gut getimt sind. Die Absicherung schützt also nicht nur dein Einkommen, sondern auch deinen Vermögensaufbau.

Ist die Absicherung gebaut, stellt sich die nächste Frage: Wo liegt welches Geld? Das hängt weniger von der Rendite ab als davon, wann du es brauchst: Der Notgroschen gehört anders angelegt als die Anschaffung in drei Jahren und diese wieder anders als das, was erst in zwanzig Jahren gebraucht wird.

Wie du dein Geld nach Zeithorizont sortierst

Rechtsstand und Quellen. Die Angaben zu Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG), Krankengeld (§§ 47, 48 SGB V) und Erwerbsminderungsrente (§§ 43, 240 SGB VI) geben die gesetzliche Systematik wieder, nicht deinen Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt von Versicherungszeiten, Beitragsjahren und dem konkreten Sachverhalt ab. Leistungen privater Verträge richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Stand: September 2026.

Wo fangen wir an?

Die meisten Mandanten starten nicht bei allen vier Bausteinen gleichzeitig, sondern dort, wo die größte Lücke liegt. Im Check-up-Gespräch schauen wir gemeinsam drauf - unverbindlich und kostenlos.

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