Haus und Bauen: was während der Bauzeit und danach wirklich zählt

Wer baut, saniert oder ein Grundstück besitzt, trägt Risiken, die eine gewöhnliche Privathaftpflicht nicht abdeckt. Fünf Bausteine sind in dieser Lebensphase relevant - von der Bauherrenhaftpflicht bis zur Gewässerschadenhaftpflicht. Hier siehst du auf einen Blick, was wofür einsteht.

Die Verantwortung für Baustelle und Grundstück beginnt mit dem ersten Spatenstich - nicht erst mit dem Einzug.

Überblick

Fünf Bausteine, ein Themenfeld

Bauherrenhaftpflicht, Bauleistung, Glasbruch, Grundstückshaftpflicht und Gewässerschadenhaftpflicht wirken auf den ersten Blick wenig verwandt - der eine Baustein gilt nur während der Bauzeit, ein anderer dauerhaft, ein dritter nur bei einer ganz bestimmten Schadenursache. Gemeinsam ist ihnen trotzdem: Alle fünf hängen an Eigentum oder Besitz eines Grundstücks und sind nicht automatisch über die normale Privathaftpflicht mitversichert. Welcher Baustein zählt, hängt davon ab, ob du gerade baust oder bereits Eigentümer bist - innerhalb der Privatversicherungen das Themenfeld mit dem stärksten zeitlichen Bezug.

Während der Bauzeit

Bauherrenhaftpflicht

Während der Bauzeit trägst du als Bauherr eine eigene Verantwortung für alles, was auf der Baustelle passiert - unabhängig davon, ob ein beauftragter Handwerksbetrieb selbst versichert ist. Stolpert ein Passant über liegen gelassenes Material, fällt jemand in eine ungesicherte Grube oder beschädigt ein Bauteil das Nachbargrundstück, bist zunächst du in der Verantwortung. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt denjenigen, der ein Gebäude oder Werk auf einem Grundstück besitzt oder dessen Unterhaltung übernommen hat, für Schäden durch Einsturz oder Ablösung von Teilen in eine besondere Haftung (§ 837 BGB und § 838 BGB) - genau die Rolle, in die du als Bauherr während der Bauzeit hineinwächst. Die eigene Privathaftpflicht ist auf dieses zeitlich begrenzte Baustellenrisiko nicht ausgelegt. Deshalb gehört zu jedem Bauvorhaben eine eigene Bauherrenhaftpflicht, ganz gleich wie klein das Projekt ausfällt.

Schutz für die Bausubstanz

Bauleistungsversicherung

Während die Bauherrenhaftpflicht Ansprüche Dritter gegen dich abdeckt, schützt die Bauleistungsversicherung die Bausubstanz selbst: die im Vertrag bezeichneten Lieferungen und Leistungen für dein Bauvorhaben. Sie greift bei unvorhergesehen eintretender Beschädigung oder Zerstörung - etwa durch Vandalismus oder Diebstahl von bereits verbautem Material. Nach dem in der Branche verbreiteten GDV-Grundmodell ausgeschlossen sind dagegen Feuer, Blitzschlag, Explosion, Krieg und Kernenergie sowie normalerweise zu erwartende Witterungseinflüsse - diese Ursachen gehören in ein anderes Gespräch, nicht in die Bauleistungsversicherung. Auch Baugeräte und Kraftfahrzeuge zählen nicht automatisch zu den versicherten Sachen. Wer diese Ausschlüsse kennt, bevor der erste Schaden eintritt, streitet später nicht über etwas, das ohnehin nicht versichert war.

Nach dem Bau

Glasversicherung

Ist gebaut, rückt ein anderes Risiko in den Blick: der Bruchschaden am eingebauten Glas. Versichert werden im verbreiteten GDV-Muster die im Vertrag bezeichneten, fertig eingesetzten Scheiben, Platten und Spiegel, wenn sie durch Bruch zerstört oder beschädigt werden. Nicht jeder Schaden zählt: Reine Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer gelten nicht als Glasbruch, ebenso wenig die Randabdichtung von Mehrscheiben-Isolierverglasungen. Optische Gläser und Hohlgläser gehören nicht automatisch zum versicherbaren Bestand, und auch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ist im Glasgrundmodell nicht als versicherte Sache vorgesehen - dafür braucht es einen eigenen Baustein. Notverglasung, Notverschalung und Entsorgungskosten können dagegen mitversichert sein und sind gerade nach einem Einbruch oder Sturm oft der praktisch wichtigste Teil der Leistung.

Als Eigentümer

Haus- und Grundstückshaftpflicht

Als Eigentümer haftest du dafür, dass von deinem Grundstück oder Gebäude keine Gefahr für andere ausgeht - verletzt jemand vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen, kann daraus eine Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB entstehen. Für die selbst bewohnte Immobilie ist dieses Risiko in aller Regel über die normale Privathaftpflicht mit abgedeckt. Anders sieht es aus, sobald du Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks bist, das du nicht selbst bewohnst: eine vermietete Wohnung, ein unbebautes Baugrundstück, eine geerbte Immobilie. Für dieses zusätzliche Eigentum braucht es in der Regel eine eigene Haus- und Grundstückshaftpflicht, weil die private Absicherung sich sonst auf den eigenen Wohnsitz beschränkt.

Der Sonderfall

Gewässerschadenhaftpflicht

Wer Stoffe in ein Gewässer einbringt und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, kann dafür haften - das Wasserhaushaltsgesetz erfasst dabei auch Fälle, in denen wassergefährdende Stoffe ohne beabsichtigte Einleitung aus einer Anlage in ein Gewässer gelangen (§ 89 WHG). Anlagen zum Umgang mit solchen Stoffen müssen so errichtet und betrieben werden, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften nicht zu besorgen ist (§ 62 WHG). Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist dafür gesetzlich nicht vorgeschrieben, sie ist freiwillig. Relevant wird sie vor allem für alle, die eine Anlage mit einem gewissen Umweltrisiko betreiben - der klassische Fall ist der private Heizöltank. Die möglichen Haftungsfolgen einer Umweltschädigung stehen dabei in keinem Verhältnis zu den überschaubaren Kosten der Absicherung.

Unser Vorgehen

Wie wir Bauvorhaben und Grundstück absichern

Fulminant Finanzdienstleistungen ist ein Maklerbüro mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO. Wir arbeiten im Auftrag unserer Mandanten, nicht im Auftrag eines Versicherers.

01 Bauvorhaben und Bestand klären
02 Risiken je Bauphase einordnen
03 Passende Bausteine kombinieren
04 Begleitung im Schadenfall

Am Anfang steht die Frage, was tatsächlich ansteht: ein Neubau, eine Sanierung oder schlicht der Bestand an Eigentum, das du bereits hast. Daraus ergibt sich, welche der fünf Bausteine überhaupt relevant sind - ein Bauvorhaben ohne eigenes Grundstück braucht andere Antworten als ein vermietetes Bestandsobjekt ohne Bauplan.

Danach ordnen wir die Risiken der jeweiligen Phase zu: Bauherrenhaftpflicht und Bauleistung nur während der Bauzeit, Glasbruch und Grundstückshaftpflicht dauerhaft, Gewässerschaden dort, wo eine Anlage mit Umweltrisiko besteht. Bestehende Verträge wie die Privathaftpflicht oder die Wohngebäudeversicherung beziehen wir mit ein.

Kommt es zum Schadenfall, begleiten wir die Meldung gegenüber dem Versicherer - gerade bei Bauvorhaben zeigt sich oft erst dann, ob die Abgrenzung zwischen den Bausteinen sauber gezogen war.

Haus und Bauen: was Kunden uns oft fragen

Deckt meine normale Privathaftpflicht die Bauzeit nicht automatisch mit ab?+
In aller Regel nicht. Das Baustellenrisiko ist ein eigenständiges, zeitlich begrenztes Risiko, für das die Privathaftpflicht nicht ausgelegt ist. Als Bauherr trittst du während der Bauzeit rechtlich in eine besondere Verantwortung für dein Grundstück und das entstehende Gebäude - dafür braucht es eine eigene Bauherrenhaftpflicht.
Was genau deckt die Bauleistungsversicherung ab - und was nicht?+
Sie leistet für unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung der Bausubstanz während der Bauzeit, etwa durch Vandalismus oder Diebstahl von bereits verbautem Material. Nach dem verbreiteten GDV-Grundmodell ausgeschlossen sind dagegen Feuer, Blitzschlag, Explosion, Krieg und Kernenergie sowie normalerweise zu erwartende Witterungseinflüsse - diese Risiken gehören in ein anderes Gespräch.
Zählt jeder Kratzer im Glas als Schaden?+
Nein. Reine Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer gelten im verbreiteten GDV-Muster nicht als Glasbruch, ebenso wenig die Randabdichtung von Mehrscheiben-Isolierverglasungen. Auch Photovoltaikanlagen sind im Glasgrundmodell nicht automatisch als versicherte Sache vorgesehen - dafür ist die Photovoltaikversicherung der richtige Baustein.
Ab wann brauche ich zusätzlich zur Privathaftpflicht eine eigene Grundstückshaftpflicht?+
Vor allem dann, wenn du Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes bist, das du nicht selbst bewohnst - etwa eine vermietete Wohnung, ein unbebautes Baugrundstück oder eine geerbte Immobilie. Für die selbst bewohnte Immobilie greift meist die normale Privathaftpflicht mit, für alles andere braucht es in der Regel einen eigenen Baustein.
Ist eine Gewässerschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?+
Nein, sie ist eine freiwillige Versicherung. Relevant wird sie vor allem, wenn wassergefährdende Stoffe aus einer Anlage in ein Gewässer gelangen können - der Klassiker ist der private Heizöltank. Die Haftung dafür kann erheblich sein, unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht.
Wie lange läuft eine Bauherrenhaftpflicht?+
Sie ist an die Dauer des Bauvorhabens gekoppelt. Das genaue Ende - etwa Fertigstellung, Abnahme oder Bezug - regelt der jeweilige Vertrag unterschiedlich. Diesen Punkt klären wir vor Abschluss, damit zwischen Bauende und Einzug keine Lücke entsteht.

Was du jetzt tun kannst

  • Prüfe vor Baubeginn, ob eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen ist - unabhängig von der Projektgröße.
  • Kläre, welche Ausschlüsse deine Bauleistungsversicherung tatsächlich hat, bevor ein Schaden eintritt.
  • Schau nach, ob vermietete oder unbebaute Grundstücke bei dir eigenständig abgesichert sind.
  • Prüfe bei einem Heizöltank oder ähnlicher Anlage, ob eine Gewässerschadenhaftpflicht sinnvoll ist.
  • Sprich mit uns, bevor der erste Spatenstich erfolgt.

Im ersten Gespräch klären wir, welche der fünf Bausteine für dein Vorhaben wirklich zählen. Kostenlos und unverbindlich.

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