Veranstaltungshaftpflicht: ein eigenes Risiko für alle, die Events organisieren

Ein umgestoßener Getränkestand, ein Sturz über ein Kabel, ein beschädigtes Nachbargrundstück beim Aufbau - wer eine Veranstaltung ausrichtet, haftet für Schäden, die dabei Dritten entstehen. Hier steht, worauf es bei der Absicherung von Firmenfeiern, Messen, Vereinsfesten und Straßenfesten ankommt.

Wer eine Veranstaltung organisiert, haftet dafür - unabhängig davon, ob es sich um ein kleines Vereinsfest oder eine große Messe handelt.

Worum es geht

Sie federt das Risiko ab, das mit jeder Veranstaltung entsteht

Verletzt jemand fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen, kann er nach § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein - diese allgemeine Regel gilt ausdrücklich auch für Veranstalter, wenn sie schuldhaft ein solches Recht verletzen. Ob Firmenfeier, Messestand, Vereinsfest oder Straßenfest: Sobald du eine Veranstaltung ausrichtest, trägst du dieses Risiko - unabhängig davon, wie sorgfältig du planst.

Genau hier setzt die Veranstaltungshaftpflicht an. Nach § 100 VVG stellt der Versicherer dich von begründeten Ansprüchen frei und wehrt unbegründete Forderungen ab; § 101 VVG erstreckt das ausdrücklich auf die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten dieser Abwehr, auf Verlangen auch als Vorschuss. Für dich als Veranstalter heißt das: Du stehst einem Vorwurf nach dem Fest nicht allein gegenüber.

Innerhalb der Gewerbeversicherungen ist die Veranstaltungshaftpflicht ein eigener Baustein neben der laufenden Betriebshaftpflicht - sie greift dort, wo ein einzelnes Event ein Risiko schafft, das über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgeht.

Für wen sinnvoll

Für jeden, der über den privaten Rahmen hinaus einlädt

Eine private Haftpflichtversicherung ist auf dein Privatleben zugeschnitten. Sobald du eine Veranstaltung im geschäftlichen oder vereinsrechtlichen Rahmen ausrichtest - als Unternehmen, Verein oder Verband -, bewegst du dich in einem anderen Risikofeld. Typische Anlässe sind Firmenjubiläen, Messeauftritte, Vereinsfeste, Sportveranstaltungen oder Straßenfeste.

Beansprucht eine Veranstaltung eine Straße mehr, als es der übliche Verkehr vorsieht, bedarf sie nach § 29 StVO einer Erlaubnis - das Gesetz nennt Kraftfahrzeugrennen ausdrücklich als Beispiel, erfasst aber auch Straßenfeste oder Festumzüge. Als Veranstalter musst du dann dafür sorgen, dass Verkehrsvorschriften sowie die mit der Erlaubnis verbundenen Auflagen eingehalten werden. Ob und in welcher Form dabei ein Versicherungsnachweis verlangt wird, ist von Veranstaltung zu Veranstaltung verschieden und wird von der zuständigen Behörde entschieden - eine pauschale Aussage dazu wäre nicht seriös.

Worauf zu achten ist

Vier Punkte, die im Ernstfall den Unterschied machen

Eine Veranstaltung wirkt im Vorfeld oft wie organisatorischer Aufwand, nicht wie ein Versicherungsthema. Diese vier Punkte prüfen wir trotzdem in jeder Beratung, weil sie im Schadenfall den Unterschied machen.

Veranstalter haften wie jeder andere nach § 823 BGB

Wer bei einer Veranstaltung schuldhaft ein fremdes Recht verletzt, kann nach den allgemeinen Regeln des BGB haften - unabhängig davon, ob es sich um eine kleine Vereinsfeier oder eine große Messe handelt.

Straßennutzung kann eine Erlaubnis brauchen

Nimmt deine Veranstaltung eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch, bedarf sie nach § 29 StVO einer Erlaubnis. Du musst dann für die Einhaltung der Auflagen sorgen - das gilt unabhängig von der Größe des Events.

Die Versicherung wehrt auch unberechtigte Forderungen ab

Nach § 100 VVG gehört die Abwehr unbegründeter Ansprüche zur Grundleistung, nicht nur die Zahlung berechtigter. Ein guter Vertrag verteidigt dich also auch dann, wenn dir zu Unrecht ein Schaden angelastet wird.

Vorsatz bleibt außen vor

Führst du einen Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbei, ist der Haftpflichtversicherer nach § 103 VVG nicht zur Leistung verpflichtet - das gilt für jede Veranstaltung gleichermaßen.

Fulminant Finanzdienstleistungen ist ein Maklerbüro mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO. Genau diese vier Punkte prüfen wir für unsere Mandanten, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.

Veranstaltungshaftpflicht: was Kunden uns oft fragen

Brauche ich für jede Veranstaltung automatisch eine eigene Haftpflicht?+
Eine pauschale, bundesweit geltende Pflicht zum Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht lässt sich so nicht belegen - was im Einzelfall verlangt wird, hängt von der Veranstaltung, ihrer Genehmigung und der zuständigen Behörde ab. Unabhängig davon bleibt das Haftungsrisiko nach § 823 BGB bestehen, sobald bei deiner Veranstaltung ein Schaden entsteht - das ist der eigentliche Grund, sich abzusichern.
Was hat eine Straßensperrung mit meiner Versicherung zu tun?+
Veranstaltungen, die eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen - etwa ein Straßenfest oder ein Festumzug -, bedürfen nach § 29 StVO einer Erlaubnis. Als Veranstalter musst du dafür sorgen, dass die damit verbundenen Auflagen eingehalten werden. Ob und in welchem Umfang dabei ein Versicherungsnachweis verlangt wird, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall - das klären wir am besten vor der Anmeldung gemeinsam.
Wer haftet, wenn bei einem Vereinsfest etwas passiert?+
Die Haftung nach § 823 BGB knüpft an ein schuldhaftes Verhalten an, nicht an die Rechtsform des Veranstalters. Ein Verein steht damit im Grundsatz vor derselben Frage wie ein Unternehmen, das ein Firmenevent ausrichtet.
Was passiert, wenn eine Forderung gegen mich unberechtigt ist?+
Nach § 100 VVG hat der Versicherer nicht nur berechtigte Ansprüche zu erfüllen, sondern unbegründete Forderungen im vereinbarten Umfang auch aktiv abzuwehren - inklusive der damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nach § 101 VVG. Als Veranstalter musst du einen unberechtigten Vorwurf also nicht allein ausräumen.

Was du jetzt tun kannst

  • Prüfe, ob deine nächste Veranstaltung überhaupt haftpflichtversichert ist.
  • Kläre bei größeren Events frühzeitig, ob eine Erlaubnis nach § 29 StVO nötig ist.
  • Schau nach, ob deine private Haftpflicht für den geschäftlichen Rahmen überhaupt greift.
  • Kläre, wie dein Schutz mit Helfern und Dienstleistern vor Ort umgeht.
  • Sprich mit uns, bevor die Einladungen raus sind.

Im ersten Gespräch klären wir, was deine Veranstaltung tatsächlich braucht. Kostenlos und unverbindlich.

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