Betriebshaftpflichtversicherung: wenn dein Geschäftsbetrieb einem anderen schadet

Ein Kunde stolpert im Laden, ein Mitarbeiter beschädigt bei der Arbeit fremdes Eigentum, ein ausgeliefertes Produkt verursacht bei einem Kunden einen Schaden - sobald ein Vorfall aus deinem Geschäftsbetrieb entsteht, haftest du dafür genauso wie privat, nur mit einem anderen Risiko dahinter. Hier steht, was die Betriebshaftpflicht leistet und worauf es bei der Wahl wirklich ankommt.

Im Geschäftsbetrieb haftest du nicht nur für das, was du selbst tust, sondern auch für das, was in deinem Namen passiert.

Worum es geht

Sie zahlt, wenn dein Betrieb anderen schadet - und wehrt ab, was unberechtigt ist

Verletzt du oder jemand aus deinem Betrieb fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen, kannst du nach § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein - im Geschäftsbetrieb reicht dafür oft schon ein Moment der Unachtsamkeit. Die Betriebshaftpflicht übernimmt im vereinbarten Umfang, was du einem Dritten schuldest, und wehrt umgekehrt Forderungen ab, die unberechtigt sind. Genau dieser zweite Teil ist im Geschäftsalltag oft der wertvollere: Ein Vertrag, der eine überzogene Forderung eines Kunden zurückweist, spart bares Geld und Nerven.

Geknüpft ist der Schutz an den im Vertrag beschriebenen Betrieb und seine Tätigkeiten - was du tust, mit wem du arbeitest und welche Risiken daraus entstehen, bestimmt also unmittelbar den Umfang der Absicherung. Ein Handwerksbetrieb braucht dabei ein anderes Zuschnitt als eine Praxis oder ein Handelsunternehmen, auch wenn beide unter demselben Namen laufen: Betriebshaftpflicht.

Innerhalb der Gewerbeversicherungen ist sie die Grundabsicherung, auf der fast jede weitere Beratung aufbaut - ähnlich wie die Privathaftpflicht im privaten Bereich.

Für wen sinnvoll

Für jeden Betrieb mit Kundenkontakt, Mitarbeitenden oder eigenem Produkt

Ob Einzelunternehmen, Handwerksbetrieb oder Kapitalgesellschaft - sobald Kunden dein Geschäft betreten, Mitarbeitende in deinem Namen handeln oder ein Produkt deinen Betrieb verlässt, entstehen laufend Situationen, in denen ein Schaden bei einem anderen entstehen kann. Gerade in der Gründungsphase wird dieser Baustein oft nur knapp gewählt - verständlich, aber mit wachsendem Geschäft steigt auch das Risiko.

Arbeitest du regelmäßig mit Subunternehmern zusammen, lohnt sich ein zweiter Blick: Ihre eigene Haftpflicht ist über deinen Vertrag nicht automatisch mitversichert. Wer das erst im Schadenfall merkt, steht plötzlich für einen Schaden gerade, den ein anderer verursacht hat.

Worauf zu achten ist

Vier Punkte, die im Ernstfall den Unterschied machen

Auf den ersten Blick wirken Betriebshaftpflichtverträge austauschbar. Diese vier Punkte prüfen wir trotzdem in jeder Beratung, weil sie im Schadenfall den Unterschied machen.

Subunternehmer haben ihre eigene Lücke

Die Vergabe von Leistungen an Subunternehmer ist meist mitversichert, ihre eigene Haftpflicht dagegen nicht. Jeder Subunternehmer braucht deshalb einen eigenen Vertrag - sonst haftet im Zweifel dein Betrieb für einen Schaden, den ein anderer verursacht hat.

Mitarbeitende sind versichert - der Arbeitsunfall unter Kollegen nicht

Betriebsangehörige, auch Praktikanten und Volontäre, sind in der Regel mitversichert. Verletzt sich dagegen ein Kollege bei einem Arbeitsunfall, ist das Sache der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft, nicht der Betriebshaftpflicht.

Produkthaftung reicht weiter, als man denkt

Fehlerhafte Produkte lösen eine eigene, verschuldensunabhängige Haftung aus - bei Personenschäden gesetzlich bis zu 85 Millionen Euro, und diese Haftung lässt sich vertraglich nicht ausschließen. Wer etwas herstellt, liefert oder unter eigenem Namen vertreibt, sollte diesen Baustein nicht nebenbei mitlaufen lassen.

Grundstück und Ausland sind eigene Baustellen

Verkehrssicherungspflichten wie Streuen und Schneeräumen vor der Betriebsstätte zählen zum Grundstücksrisiko und gehören in den Vertrag. Ausländische Betriebsstätten sind im gängigen Grundmodell dagegen meist auf Deutschland beschränkt und brauchen eine gesonderte Vereinbarung.

Fulminant Finanzdienstleistungen ist ein Maklerbüro mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO. Genau diese vier Punkte prüfen wir für unsere Mandanten, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.

Betriebshaftpflicht: was Kunden uns oft fragen

Was ist eigentlich der Unterschied zur privaten Haftpflicht?+
Deine private Haftpflichtversicherung schützt dich als Privatperson. Sobald ein Schaden aus deinem Geschäftsbetrieb entsteht - durch dich, deine Mitarbeitenden oder dein Produkt -, ist das ein anderes Risiko und braucht eine eigene Police: die Betriebshaftpflicht. Nach § 823 BGB kannst du zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn du fahrlässig oder vorsätzlich Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen verletzt - im Betrieb reicht dafür oft schon ein unachtsamer Moment.
Sind Subunternehmer über meinen Vertrag automatisch mitversichert?+
Teilweise. Nach dem GDV-Grundmodell ist dein eigenes Risiko aus der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer mitversichert - die eigene Haftpflicht des Subunternehmers und seiner Mitarbeiter dagegen nicht. Jeder Subunternehmer braucht also seine eigene Betriebshaftpflicht. Das im Auge zu behalten ist gerade bei wechselnden Partnern eine der häufigsten Lücken, die wir in der Beratung finden.
Sind meine Mitarbeitenden über die Betriebshaftpflicht mitversichert?+
Ja, das GDV-Grundmodell versichert neben gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten auch die übrigen Betriebsangehörigen mit - dazu zählen ausdrücklich auch Praktikanten, Volontäre und Hospitanten. Nicht eingeschlossen sind dagegen Personenschäden aus Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten unter Kollegen: Dafür ist die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft zuständig, nicht die Betriebshaftpflicht.
Was passiert, wenn mein Produkt bei einem Kunden einen Schaden verursacht?+
Dann greift die Produkthaftung, ein eigener, oft unterschätzter Baustein der Betriebshaftpflicht. Sie kann bereits dann relevant werden, wenn dein Produkt nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden darf - unabhängig davon, ob dich ein persönliches Verschulden trifft. Für Personenschäden aus demselben oder gleichartigen fehlerhaften Produkten sieht das Produkthaftungsgesetz eine Haftungshöchstsumme von 85 Millionen Euro vor, und diese Haftung lässt sich vertraglich nicht ausschließen. Genau das zeigt, warum die Deckungssumme bei diesem Baustein kein Nebenpunkt ist.

Was du jetzt tun kannst

  • Prüfe, ob überhaupt eine Betriebshaftpflicht für deinen Geschäftsbetrieb besteht.
  • Kläre, ob Subunternehmer, mit denen du arbeitest, ihre eigene Haftpflicht nachweisen können.
  • Schau nach, ob Produkthaftung Teil deines Vertrags ist, falls du etwas herstellst oder vertreibst.
  • Prüfe, ob dein Vertrag auf Deutschland beschränkt ist, falls du auch im Ausland tätig wirst.
  • Sprich mit uns, bevor der nächste Auftrag die Lücke sichtbar macht.

Im ersten Gespräch ordnen wir gemeinsam, was zu deinem Geschäftsmodell passt. Kostenlos und unverbindlich.

Termin vereinbaren