Worum es geht
Die drei Bausteine der Kfz-Versicherung
Auf den Punkt
- ✓ Nur die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben - Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig.
- ✓ Das gesetzliche Minimum deckt Schäden Dritter ab - für dein eigenes Fahrzeug zahlt die Haftpflicht nichts.
- ✓ Ob Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeugwert und deiner Situation ab, nicht von einer Faustregel.
Die Kfz-Haftpflicht ist der Pflichtteil: Ohne sie darfst du kein Fahrzeug mit
gewöhnlichem Standort in Deutschland zulassen. Sie springt ein, wenn du mit deinem Auto
einem anderen schadest - an Gesundheit, an Sachen oder finanziell. Der Gesetzgeber
schreibt dafür Mindestsummen vor: mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3
Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden, jeweils je
Schadensfall. Ein Geschädigter kann seinen Anspruch dabei direkt gegen deinen Versicherer
geltend machen, nicht nur gegen dich persönlich - das beschleunigt die Regulierung und
schützt am Ende auch dich.
Mitversichert sind dabei nicht nur du als Halter, sondern grundsätzlich auch der
Eigentümer des Fahrzeugs und jede Person, die es fährt - das schreibt der Gesetzgeber
ausdrücklich vor. Praktisch heißt das: Leihst du dein Auto einer Freundin oder einem
Kollegen, ist die Fahrt über deine Haftpflicht mitgedeckt, ohne dass du das gesondert
melden musst. Und weil die Haftpflicht Pflicht ist, gilt für die dazu befugten
Versicherer im Inland ein Kontrahierungszwang: Sie müssen die Pflichtversicherung
grundsätzlich anbieten, eine Ablehnung bleibt die Ausnahme.
Was die Haftpflicht ausdrücklich nicht deckt: Schäden an deinem eigenen Fahrzeug. Dafür
gibt es die Teilkasko, die zweite, freiwillige Stufe. Sie greift bei Ereignissen, die du
selbst kaum beeinflussen kannst - Brand und Explosion, Sturm ab Windstärke 8, Hagel,
Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild oder Glasbruch. Auch ein
Kurzschluss in der Verkabelung zählt dazu, allerdings nur der unmittelbare Schaden - was
der Kurzschluss danach an anderen Bauteilen anrichtet, ist je nach Vertrag unterschiedlich
geregelt und gehört in jedes Beratungsgespräch.
Die Vollkasko schließt schließlich die Lücke, die dann noch bleibt: Sie übernimmt
zusätzlich Schäden, die du selbst verschuldest, etwa nach einem Unfall, für den du
verantwortlich bist, und Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen Dritter wie
Vandalismus. Verursachst du den Schaden vorsätzlich, zahlt kein Kasko-Baustein - das
schließen die Bedingungen grundsätzlich aus. Bei grober Fahrlässigkeit kürzt der
Versicherer die Leistung je nach Schwere des Verschuldens, statt sie ganz zu verweigern.
Haftpflicht schützt die anderen. Kasko schützt dein eigenes Auto - wenn überhaupt, und
wenn du sie gewählt hast.