Worum es geht
Sie zahlt, wenn du anderen schadest - nicht wenn dir etwas kaputtgeht
Verletzt du fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder das Eigentum eines
anderen, kannst du nach § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein - unabhängig davon,
ob Absicht dahintersteckte oder ein reines Missgeschick. Genau dafür ist die
Privathaftpflicht da: Sie übernimmt im vereinbarten Umfang, was du einem Dritten
schuldest, und wehrt im Gegenzug Forderungen ab, die unberechtigt sind. Der zweite
Teil ist in der Beratung fast wichtiger als der erste - eine gute Haftpflicht
verhandelt und streitet notfalls für dich, statt einfach nur die Rechnung zu zahlen.
Was am Ende für den einzelnen Schaden zu zahlen ist, richtet sich nicht nach einer
selbst gewählten Obergrenze, sondern danach, was beim Geschädigten tatsächlich
entstanden ist - bei einer Personenverletzung kann das über Jahre laufende Kosten
bedeuten. Genau deshalb lohnt sich bei der Privathaftpflicht ein genauerer Blick auf
die vereinbarte Versicherungssumme, mehr als bei fast jeder anderen privaten
Absicherung.
Innerhalb der Privatversicherungen ist sie die
Grundabsicherung, auf der fast jede weitere Beratung aufbaut:
Hausrat und
Wohngebäude schützen dein
eigenes Zuhause, die Privathaftpflicht schützt dich vor den Ansprüchen der anderen.