Die Wartezeit läuft ab Vertragsbeginn
Bei einer klassischen Pflegetagegeldversicherung sind gesetzlich höchstens drei Jahre Wartezeit möglich, bei einem geförderten Pflege-Bahr-Tarif höchstens fünf. Wer früh abschließt, hat die Wartezeit im Ernstfall meist längst hinter sich.