Worum es geht
Sie zahlt die Kosten, die deinem Recht erst Gewicht verleihen
Der Rechtsschutzversicherer schuldet dir nach § 125 VVG die zur Wahrnehmung deiner
rechtlichen Interessen notwendigen Leistungen - im Umfang, den dein konkreter Vertrag
vorsieht. Das ist der Punkt, an dem sich Rechtsschutzverträge in der Praxis am
deutlichsten unterscheiden: Es gibt nicht die eine Rechtsschutzversicherung, sondern
Bausteine, die sich zusammenstellen lassen - etwa für den Straßenverkehr, den Beruf,
die Wohnung oder private Streitigkeiten.
Kommt es zum Streit, darfst du dir deinen Rechtsanwalt nach § 127 VVG selbst
aussuchen - dieses Recht auf freie Anwaltswahl gilt für die gerichtliche Vertretung
ebenso wie für die sonstige Wahrnehmung deiner Interessen, wenn dafür anwaltliche
Hilfe vorgesehen ist. Ob deine Kosten am Ende auch tatsächlich übernommen werden,
hängt zusätzlich davon ab, ob der Versicherer die Erfolgsaussicht deines Anliegens
bejaht - und selbst dafür gibt es ein geregeltes Verfahren, kein einseitiges Urteil des
Versicherers.
Innerhalb der Privatversicherungen ergänzt der
Rechtsschutz die Haftpflicht um eine andere Perspektive: Während die
Privathaftpflicht zahlt, wenn du
selbst Schaden verursacht hast, hilft dir der Rechtsschutz, wenn du selbst zu deinem
Recht kommen musst.