Die Versicherungssumme
Liegt sie erheblich unter dem tatsächlichen Wert des Gebäudes, liegt Unterversicherung vor - im Schadenfall wird dann anteilig gekürzt, gerade bei hohen Wiederaufbaukosten ein empfindlicher Punkt.
Ein Rohrbruch im Mauerwerk, ein Sturmschaden am Dach, ein Brand - bei einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung steckt im Gebäude selbst ein Wert, der eine eigene Versicherung braucht. Hier steht, was die Wohngebäudeversicherung abdeckt, was nicht automatisch dabei ist und worauf es bei der Absicherung ankommt.
Die Wohngebäudeversicherung schützt nicht deinen Hausrat - sie schützt das Haus, in dem er steht.
Im Marktstandard der GDV-VGB 2022 gehören Brand, Blitzschlag, Explosion und Leitungswasser zu den versicherbaren Grundgefahren, dazu die Naturgefahren Sturm und Hagel. Versichert sind dabei das Gebäude und seine Gebäudebestandteile, teilweise auch bestimmtes Gebäudezubehör und unmittelbar anschließende Terrassen - je nachdem, was der konkrete Vertrag vorsieht.
Als Sturm gilt im Marktstandard eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8 - was darunter liegt, ist meist kein Versicherungsfall. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Erdsenkung zählen dagegen nicht automatisch zum Grundschutz, sondern müssen als Elementarschutz gesondert eingeschlossen werden - derselbe Punkt, der auch bei der Hausratversicherung gilt, hier aber wegen der höheren Schadensummen am Gebäude noch mehr Gewicht hat.
Ändert sich am Gebäude etwas - ein Anbau, eine Sanierung, eine neue Nutzung -, sollte die Versicherungssumme mit angepasst werden, damit sie im Ernstfall noch realistisch ist. Wer selbst im Haus wohnt, braucht daneben in aller Regel zusätzlich eine eigene Hausratversicherung für das, was innerhalb der eigenen vier Wände steht.
Innerhalb der Privatversicherungen ist sie das Gegenstück zur Hausratversicherung: Diese schützt, was du in dein Zuhause hineingestellt hast, die Wohngebäudeversicherung schützt das Zuhause selbst - und ist meist genau die Substanz, die eine finanzierende Bank als Sicherheit verlangt.
Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, trägt das Risiko am Gebäude selbst - anders als Mieter, für die diese Frage beim Vermieter liegt. Bei einer Finanzierung verlangt die Bank die Wohngebäudeversicherung in aller Regel ohnehin als Voraussetzung für das Darlehen, weil das Gebäude ihre Sicherheit ist.
Besonders wichtig wird die Versicherungssumme bei älteren Häusern, nach einem Umbau oder einer Sanierung: Wurde die Summe seither nicht angepasst, kann im Schadenfall eine Unterversicherung entstehen, die einen Teil des Schadens beim Eigentümer selbst lässt.
Auf den ersten Blick wirken Wohngebäudeverträge fast austauschbar. Diese vier Punkte prüfen wir trotzdem in jeder Beratung, weil sie im Schadenfall den Unterschied machen.
Liegt sie erheblich unter dem tatsächlichen Wert des Gebäudes, liegt Unterversicherung vor - im Schadenfall wird dann anteilig gekürzt, gerade bei hohen Wiederaufbaukosten ein empfindlicher Punkt.
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Erdsenkung zählen im Marktstandard nicht zum Grundschutz. Am Gebäude fallen Schäden aus diesen Ursachen meist deutlich höher aus als beim Hausrat.
Vermietest du das Gebäude oder Teile davon, kann eine Leistung für Mietausfall nach einem versicherten Schaden sinnvoll sein. Bei Eigennutzung lässt sich stattdessen der ortsübliche Mietwert berücksichtigen.
Eine fest installierte Solaranlage zählt nicht automatisch zur Wohngebäudeversicherung. Je nach Tarif kommt eine Erweiterung des bestehenden Vertrags oder eine eigene Deckung infrage.
Fulminant Finanzdienstleistungen ist ein Maklerbüro mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO. Genau diese vier Punkte prüfen wir für unsere Mandanten, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.
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