Photovoltaikversicherung: die Solaranlage richtig absichern

Ob Balkonkraftwerk oder Anlage auf dem Dach: Eine Solaranlage zählt versicherungstechnisch oft nicht automatisch zu dem, was ohnehin schon abgesichert ist. Dazu kommt eine gesetzliche Registrierungspflicht, die unabhängig von der Versicherungsfrage gilt. Hier steht, worauf es bei beidem ankommt.

Eine Solaranlage bringt zwei getrennte Pflichten mit sich: die Registrierung beim Staat und die Absicherung beim Versicherer. Beides gehört erledigt, keins ersetzt das andere.

Worum es geht

Zwei Anlagenarten, zwei unterschiedliche Wege zum Versicherungsschutz

Ein steckerfertiges Balkonkraftwerk kann nach den GDV-Musterbedingungen als Hausrat am Versicherungsort mitversichert sein, etwa gegen Sturm- und Hagelschäden - ob und in welchem Umfang das im eigenen Vertrag der Fall ist, hängt vom konkreten Tarif ab. Verursacht die Anlage dagegen einen Schaden bei einem Nachbarn, ist das eine Frage der Privathaftpflicht und nicht ein Sachschaden an der eigenen Anlage - zwei unterschiedliche Versicherungsbausteine für zwei unterschiedliche Schadenrichtungen.

Bei einer fest installierten Anlage auf dem Dach liegt der Fall anders: Hier kommen nach GDV-Hinweis entweder eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung infrage. Welcher Weg passt, ist tarifabhängig und sollte nicht dem Zufall überlassen bleiben - gerade weil eine Dachanlage schnell einen erheblichen Wert darstellt.

Unabhängig vom Versicherungsschutz gilt eine gesetzliche Pflicht: Betreiber netzgekoppelter Solaranlagen müssen die Anlage im Marktstammdatenregister registrieren, in der Regel innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Mehrere Solareinheiten am selben Standort, die gleichzeitig in Betrieb gehen, lassen sich dabei zusammengefasst registrieren.

Für wen sinnvoll

Für jeden Betreiber - vom Balkonkraftwerk bis zur Dachanlage

Ob Mieter mit Balkonkraftwerk oder Eigentümer mit Dachanlage: Beide sollten vor der Inbetriebnahme zwei getrennte Themen klären - die Registrierung im Marktstammdatenregister und die tatsächliche Absicherung im eigenen Versicherungsvertrag. Wer nur das eine erledigt und das andere für erledigt hält, hat am Ende weder das eine noch das andere sauber geklärt.

Vor dem Anschluss ans Stromnetz kommt technisch noch ein Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber hinzu, mitunter auch der Austausch eines ungeeigneten Stromzählers. Diese Schritte laufen unabhängig von der Versicherungsfrage, gehören aber zur vollständigen Inbetriebnahme dazu und werden in der Praxis leicht übersehen.

Worauf zu achten ist

Vier Punkte, die im Ernstfall den Unterschied machen

Auf den ersten Blick wirkt eine Solaranlage wie ein reines Technikthema. Diese vier Punkte prüfen wir trotzdem in jeder Beratung, weil sie im Schadenfall den Unterschied machen.

Die Registrierungspflicht

Netzgekoppelte Solaranlagen gehören in der Regel innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister - unabhängig davon, wie klein die Anlage ist.

Sturm und Hagel beim Balkonkraftwerk

Ein steckerfertiges Balkonkraftwerk kann über die Hausratversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden abgesichert sein - ob und wie weit, ist tarifabhängig und einen Blick wert.

Die Dachanlage braucht eine eigene Klärung

Wohngebäude-Erweiterung oder eigenständige Photovoltaikversicherung: Welcher Weg passt, entscheidet der konkrete Tarif - nicht der Zufall.

Schaden bei Dritten ist Haftpflicht, nicht Sachschutz

Trifft ein Schaden durch deine Anlage einen Nachbarn, ist das ein Fall für die Privathaftpflicht - unabhängig davon, wie die Anlage selbst versichert ist.

Fulminant Finanzdienstleistungen ist ein Maklerbüro mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO. Genau diese vier Punkte prüfen wir für unsere Mandanten, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.

Photovoltaikversicherung: was Kunden uns oft fragen

Muss ich meine Solaranlage irgendwo anmelden?+
Ja. Betreiber netzgekoppelter Solaranlagen müssen die Anlage im Marktstammdatenregister registrieren, in der Regel innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Ausgenommen sind Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind und auch nicht angeschlossen werden sollen.
Ist mein Balkonkraftwerk schon über die Hausratversicherung versichert?+
Nach den GDV-Musterbedingungen können steckerfertige Solaranlagen am Versicherungsort als Hausrat mitversichert sein, etwa gegen Sturm- und Hagelschäden - konkrete Tarife können davon abweichen. Verursacht dein Balkonkraftwerk einen Schaden bei einem Dritten, ist das eine Frage der Privathaftpflicht, nicht ein Sachschaden der eigenen Anlage.
Was gilt für eine fest installierte Anlage auf dem Dach?+
Für Dachanlagen kommen je nach Tarif entweder eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung infrage - pauschal beantworten lässt sich das nicht. Wir schauen uns das konkret an deiner Anlage an.
Was ist vor dem Anschluss ans Stromnetz zu klären?+
Vor dem Netzanschluss ist in der Regel ein Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich, mitunter muss auch ein ungeeigneter Stromzähler ausgetauscht werden. Diese Schritte laufen unabhängig von der Versicherungsfrage, gehören aber zur vollständigen Inbetriebnahme dazu.

Was du jetzt tun kannst

  • Prüfe, ob deine Solaranlage im Marktstammdatenregister registriert ist.
  • Kläre, ob dein Balkonkraftwerk über die Hausratversicherung mitversichert ist.
  • Schau nach, ob deine Dachanlage über die Wohngebäudeversicherung oder eine eigene Police läuft.
  • Prüfe die Haftpflichtfrage, falls die Anlage einen Schaden bei Dritten verursacht.
  • Sprich mit uns, bevor eine Lücke im Schadenfall sichtbar wird.

Im ersten Gespräch klären wir, was deine Solaranlage tatsächlich braucht. Kostenlos und unverbindlich.

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