Risikolebensversicherung: für die, die nach dir kommen

Eine Risikolebensversicherung sichert nicht dich ab, sondern die Menschen, die von deinem Einkommen abhängen - Familie, Partner, gemeinsame Kredite. Hier steht, wie sie funktioniert, worauf es bei Summe und Bezugsrecht ankommt und wo die Grenze zur Restkreditversicherung liegt.

Eine Risikolebensversicherung zahlt nicht für dich - sie zahlt für die, die ohne dein Einkommen finanziell zurechtkommen müssen.

Worum es geht

Eine reine Todesfallabsicherung, ohne Sparanteil

Auf den Punkt

  • Sie zahlt die vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt - sonst nichts.
  • Sie hat keinen Sparanteil und deshalb in aller Regel keinen nennenswerten Rückkaufswert.
  • Sie ist unabhängig von einem bestimmten Kredit - anders als eine Restkreditversicherung.

Eine Risikolebensversicherung ist nach der Einordnung des Bundesfinanzministeriums eine reine Risikoversicherung ohne Sparanteil: Stirbt die versicherte Person innerhalb der vereinbarten Laufzeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person aus. Läuft der Vertrag ab, ohne dass der Todesfall eingetreten ist, endet er einfach - ohne Auszahlung, aber meist auch ohne dass in den Jahren zuvor nennenswertes Kapital angespart wurde, das zurückerstattet werden könnte.

Abgeschlossen werden kann sie auf das eigene Leben oder, mit entsprechender Einwilligung, auf das Leben einer anderen Person - etwa wenn ein Kredit gemeinsam mit dem Partner oder der Partnerin abgesichert werden soll. Am Markt gibt es sie mit konstanter Summe über die gesamte Laufzeit oder mit planmäßig fallender Summe, die meist zu einem parallel abbezahlten Darlehen passt.

Eine Risikolebensversicherung ist ein reines Sicherheitsnetz für andere - kein Sparprodukt, mit dem du selbst später etwas ausgezahlt bekommst.

In der Beratung sehen wir vor allem zwei Anlässe. Der erste ist die Familienabsicherung: Solange Kinder oder ein Partner ohne eigenes ausreichendes Einkommen von dir abhängen, soll die Summe im Todesfall laufende Kosten über mehrere Jahre auffangen. Der zweite ist die Kreditabsicherung: Ein Immobiliendarlehen oder ein anderer größerer Kredit soll nicht allein an den überlebenden Partner oder die Erben fallen. Beide Anlässe lassen sich mit derselben Vertragsform lösen, nur die passende Summe und der Verlauf unterscheiden sich.

Innerhalb der Existenzabsicherung ergänzt sie die anderen Bausteine um eine Perspektive, die keiner der übrigen abdeckt: nicht dein eigenes Einkommen im Erwerbsleben, sondern das, was nach deinem Tod finanziell auf andere zukommt.

Auswahl

Vier Punkte, die über den Wert des Vertrags entscheiden

Auf den ersten Blick wirken Risikolebensversicherungen fast identisch - eine Summe, eine Laufzeit, fertig. Im Vergleichsrechner entscheidet deshalb fast immer nur der Beitrag, und der günstigste Tarif gewinnt. Diese vier Punkte entscheiden aber tatsächlich darüber, ob ein Vertrag im Ernstfall auch das leistet, was er soll.

01

Summe und Verlauf: konstant oder fallend

Eine konstante Summe passt zur reinen Familienabsicherung, eine fallende zu einem Darlehen, dessen Restschuld mit der Zeit sinkt. Die GDV-Musterbedingungen kennen beide Varianten - welche zu dir passt, hängt davon ab, was die Summe im Ernstfall tatsächlich auffangen soll.

02

Das Bezugsrecht

Ein widerrufliches Bezugsrecht lässt sich jederzeit anpassen, ein unwiderrufliches bindet dich bereits mit der Benennung. Sind mehrere Personen ohne genaue Anteilsangabe bezugsberechtigt, gilt gesetzlich eine gleichmäßige Aufteilung - wer das nicht will, muss die Anteile im Vertrag ausdrücklich festlegen.

03

Die Gesundheitsfragen und die Selbsttötungsklausel

Der Antrag entscheidet über den Leistungsfall, lange bevor er eintritt - unvollständige Angaben können später zum Rücktritt des Versicherers führen. Die Musterbedingungen der Branche sehen zudem vor, dass bei vorsätzlicher Selbsttötung in den ersten drei Jahren grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht, danach in der Regel schon.

04

Überschussbeteiligung ist keine Garantie

Manche Verträge stellen eine zusätzliche Leistung aus Überschüssen in Aussicht. Nach den Musterbedingungen der Branche kann diese Beteiligung im Ergebnis auch null Euro betragen - sie gehört nicht zur vereinbarten Grundsumme und sollte bei der Bedarfsermittlung nicht fest eingeplant werden.

Einordnung

Risikolebensversicherung, Restkreditversicherung oder BU?

Drei Verträge werden in der Beratung häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Risiken absichern.

Absicherung Leistet bei … Bindung
Risikolebensversicherung Tod der versicherten Person während der Laufzeit frei wählbares Bezugsrecht, unabhängig von einem Kredit
Restkreditversicherung Tod der versicherten Person während der Kreditlaufzeit an einen bestimmten Kredit gekoppelt, Leistung meist direkt an den Kreditgeber
Berufsunfähigkeitsversicherung dauerhaftem Verlust der Arbeitskraft zu Lebzeiten zahlt gerade nicht im Todesfall, sondern bei Berufsunfähigkeit

Übersicht der Auslöser, keine Empfehlung. Welche Kombination passt, hängt von Familiensituation, Krediten und vorhandener Absicherung ab.

Steuerlich zählen die Beiträge zu einer reinen Risikolebensversicherung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen - in der Praxis wirkt sich das für die meisten aber kaum spürbar aus, weil der dafür vorgesehene Höchstbetrag bei Angestellten meist schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Wichtiger ist ein anderer Punkt: Eine Todesfallleistung an eine dritte Person kann unter Umständen erbschaft- oder schenkungsteuerlich relevant sein. Wie stark, hängt von der Gestaltung des Bezugsrechts, dem Verwandtschaftsgrad und den persönlichen Freibeträgen ab - das prüfen wir bei Bedarf gemeinsam mit deinem Steuerberater.

Unser Vorgehen

Wie wir das mit dir angehen

Fulminant Finanzdienstleistungen ist ein Maklerbüro mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO. Wir arbeiten im Auftrag unserer Mandanten, nicht im Auftrag eines Versicherers.

01 Bedarf klären
02 Bezugsrecht festlegen
03 Tarife vergleichen
04 Antrag und Betreuung

Am Anfang steht die Frage, wer im Todesfall finanziell auf dich angewiesen wäre und wofür die Summe konkret reichen soll - eine Restschuld, laufende Familienkosten über mehrere Jahre oder beides. Daraus ergeben sich Versicherungssumme und Laufzeit, nicht umgekehrt.

Danach legen wir gemeinsam das Bezugsrecht fest und sprechen offen an, welche steuerlichen Fragen dabei eine Rolle spielen können. Erst dann vergleichen wir die infrage kommenden Tarife - nicht nur am Beitrag, sondern an den Bedingungen zu Gesundheitsfragen, Selbsttötungsklausel und Überschussbeteiligung.

Unser Büro liegt in Friedrichshafen, Beratung findet dort ebenso persönlich statt wie per Video oder Telefon für Mandanten in ganz Deutschland. Ändert sich deine Situation - eine Umschuldung, ein weiteres Kind, eine Trennung -, melden wir uns, damit Summe und Bezugsrecht weiter zu deinem Leben passen.

Risikolebensversicherung: was Kunden uns oft fragen

Was zahlt eine Risikolebensversicherung genau?+
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag benannte bezugsberechtigte Person aus. Läuft die Vertragslaufzeit ab, ohne dass die versicherte Person gestorben ist, gibt es keine Auszahlung - anders als bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung fließt hier kein Beitrag in einen Sparanteil zurück.
Was ist der Unterschied zwischen konstanter und fallender Versicherungssumme?+
Bei einer konstanten Summe bleibt die vereinbarte Leistung über die gesamte Laufzeit gleich hoch. Bei einer fallenden Summe sinkt sie planmäßig, meist parallel zu einem abbezahlten Darlehen. Fallende Verträge sind bei gleicher Anfangssumme günstiger, weil das versicherte Risiko mit der Zeit kleiner wird.
Was bedeutet Bezugsrecht, und worauf sollte ich dabei achten?+
Das Bezugsrecht legt fest, wer die Versicherungssumme im Todesfall erhält. Ein widerrufliches Bezugsrecht kannst du jederzeit ändern, ein unwiderrufliches bindet dich bereits mit der Benennung der Person. Wie du es gestaltest, hat unter Umständen auch erbschaft- oder schenkungsteuerliche Folgen - dazu mehr im Abschnitt „Worauf es bei der Auswahl ankommt".
Ist eine Risikolebensversicherung dasselbe wie eine Restkreditversicherung?+
Nein, auch wenn beide im Todesfall zahlen. Eine Restkreditversicherung ist fest an einen bestimmten Kreditvertrag gekoppelt, ihre Leistung geht direkt an den Kreditgeber, und der Schutz kann enden, sobald der Kredit vorzeitig getilgt oder gekündigt wird. Eine eigenständige Risikolebensversicherung läuft losgelöst von einem bestimmten Kredit, das Bezugsrecht bestimmst du frei, und der Vertrag bleibt auch nach einer Umschuldung bestehen.
Kann ich eine Risikolebensversicherung wieder kündigen?+
Ja, bei laufenden Beiträgen grundsätzlich zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Weil es sich um eine reine Risikoversicherung ohne Sparanteil handelt, gibt es bei der Kündigung aber in aller Regel keinen nennenswerten Rückkaufswert - anders als bei kapitalbildenden Verträgen.
Muss ich für die Beratung nach Friedrichshafen kommen?+
Nur wenn du magst. Unser Büro liegt in Friedrichshafen, Termine vor Ort sind rund um den Bodensee der Normalfall. Genauso arbeiten wir per Video und Telefon mit Kunden in ganz Deutschland. Alle Wege stehen auf der Kontaktseite.

Was du jetzt tun kannst

  • Prüfe, ob eine bestehende Risikolebensversicherung noch zu deiner aktuellen Kredit- und Familiensituation passt.
  • Schau nach, ob du ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart hast.
  • Rechne durch, was deine Familie im Todesfall an laufenden Kosten und Restschulden tatsächlich stemmen müsste.
  • Prüfe, ob eine bestehende Absicherung eine Restkreditversicherung oder eine eigenständige Risikolebensversicherung ist.
  • Sprich mit uns, bevor du eine Summe wählst, die nur rund klingt.

Im ersten Gespräch klären wir, was in deiner Situation tatsächlich gebraucht wird. Kostenlos und unverbindlich.

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