Worum es geht
Was Krankentagegeld ist - und wofür es nicht gedacht ist
Auf den Punkt
- ✓ Krankentagegeld zahlt einen frei vereinbarten Tagessatz, wenn du wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeiten kannst.
- ✓ Bei PKV-Versicherten trägt es das gesamte Einkommen - die PKV selbst zahlt kein Krankengeld, und PKV-/Pflegebeiträge laufen ohne Arbeitgeberzuschuss weiter.
- ✓ Bei gesetzlich Versicherten ergänzt es das gedeckelte Krankengeld und schließt die Lücke vollständig, sobald es nach maximal 78 Wochen endet.
Krankentagegeld ist ein reiner Einkommensersatz: Eine private Versicherung zahlt dir
einen frei vereinbarten Tagessatz, wenn du wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig
bist - vorübergehend außerstande, deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben, tatsächlich
nicht arbeitest und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehst. Das ist etwas anderes als
ein Krankenhaustagegeld, das unabhängig vom Verdienstausfall für Tage im Krankenhaus
zahlt, und etwas anderes als eine Kostenversicherung wie die PKV, die Behandlungskosten
übernimmt. Krankentagegeld setzt genau dort an, wo andere Absicherungen aufhören: nach
der Lohnfortzahlung, ergänzend zum gedeckelten gesetzlichen Krankengeld, oder komplett
anstelle davon, wenn gar kein gesetzlicher Anspruch besteht. Anders als die
Berufsunfähigkeitsversicherung ist
es für eine vorübergehende Erkrankung gedacht, nicht für eine dauerhafte - die Abgrenzung
zwischen beiden ist einer der Punkte, an denen Verträge in der Praxis unsauber werden.
Welche Rolle Krankentagegeld spielt, hängt vor allem davon ab, wie du krankenversichert
bist - das ist der wichtigste Unterschied überhaupt. Bei
privat Krankenversicherten
ersetzt es das Einkommen zu hundert Prozent: Die PKV zahlt selbst kein Krankengeld, das
ist strukturell nicht vorgesehen, Krankentagegeld ist dort die einzige Absicherung dieser
Lücke. Bei gesetzlich Versicherten dagegen ergänzt es das Krankengeld der
Kasse, es ersetzt es nicht: Das gesetzliche Krankengeld deckt in der Regel rund 70 Prozent
des Bruttoeinkommens beziehungsweise höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens ab und ist
an der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt - je nach Einkommenshöhe bleibt dadurch eine
Lücke von wenigen Prozent bis zu rund 40 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens offen.
Wichtig für die richtige Einschätzung: Vom Krankengeld selbst gehen noch Beiträge zur
Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab - die tatsächliche Lücke bemisst sich
deshalb am ausgezahlten Netto-Krankengeld, nicht am rohen Prozentsatz, und genau das
rechnen wir in der Beratung nach. Hinzu kommt eine feste zeitliche Grenze: Die Kasse
zahlt Krankengeld wegen derselben Erkrankung maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren
- danach endet die Zahlung vollständig (die sogenannte Aussteuerung), und ohne private
Absicherung bricht das Einkommen komplett weg.
Bei PKV-Versicherten kommt eine Besonderheit hinzu, die in vielen Vergleichsrechnern
fehlt: Nach dem Ende der Lohnfortzahlung laufen die Beiträge zur privaten Kranken- und
Pflegeversicherung in voller Höhe weiter, und der Arbeitgeberzuschuss entfällt in der
Regel. Wirtschaftlich reicht ein Tagessatz, der nur das bisherige Nettogehalt ersetzt,
deshalb oft nicht ganz - die verfügbare Liquidität sinkt trotzdem. Hinzu kommt: Wer
während des Krankentagegeld-Bezugs nicht mehr automatisch in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann das innerhalb von drei Monaten beantragen
und sich die Rentenversicherungspflicht für bis zu achtzehn Monate sichern - finanzierbar
aus dem laufenden Krankentagegeld. Genau solche Details entscheiden darüber, ob eine
Absicherung im Alltag wirklich trägt.
Privat krankenversichert zu sein heißt nicht, gegen den Einkommensausfall im Krankheitsfall
abgesichert zu sein - das sind zwei getrennte Verträge.
Wie groß die Lücke tatsächlich ausfällt, hängt außerdem von der Haushaltssituation ab: Wer
allein für laufende Kosten aufkommt oder als Selbstständiger zusätzlich Personal oder Miete
für Geschäftsräume trägt, spürt eine mehrwöchige Einkommenslücke deutlich schneller als ein
Haushalt mit zwei Einkommen. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf die eigene Situation,
bevor pauschal über Beitragshöhen entschieden wird.
Innerhalb der Existenzabsicherung ist Krankentagegeld
damit der Baustein, der die kurze bis mittlere Lücke schließt - während die
Berufsunfähigkeitsversicherung greift, sobald aus der vorübergehenden eine dauerhafte
Einschränkung wird.