Krankentagegeld: die Lücke nach sechs Wochen

Sechs Wochen lang zahlt dein Arbeitgeber im Krankheitsfall den vollen Lohn weiter - das ist gesetzlich geregelt und für die meisten Angestellten selbstverständlich. Was danach kommt, wird selten mitgedacht: ein spürbar reduziertes Krankengeld von der Kasse, bei Selbstständigen und PKV-Versicherten oft gar nichts. Hier steht, wie ein privates Krankentagegeld genau diese Lücke schließt - und worauf es bei Karenzzeit und Tagessatz ankommt.

Wer sechs Wochen krank ist, merkt die Lücke kaum. Wer sechs Monate krank ist, merkt sie jeden Tag.

Worum es geht

Was Krankentagegeld ist - und wofür es nicht gedacht ist

Auf den Punkt

  • Krankentagegeld zahlt einen frei vereinbarten Tagessatz, wenn du wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeiten kannst.
  • Bei PKV-Versicherten trägt es das gesamte Einkommen - die PKV selbst zahlt kein Krankengeld, und PKV-/Pflegebeiträge laufen ohne Arbeitgeberzuschuss weiter.
  • Bei gesetzlich Versicherten ergänzt es das gedeckelte Krankengeld und schließt die Lücke vollständig, sobald es nach maximal 78 Wochen endet.

Krankentagegeld ist ein reiner Einkommensersatz: Eine private Versicherung zahlt dir einen frei vereinbarten Tagessatz, wenn du wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig bist - vorübergehend außerstande, deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben, tatsächlich nicht arbeitest und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehst. Das ist etwas anderes als ein Krankenhaustagegeld, das unabhängig vom Verdienstausfall für Tage im Krankenhaus zahlt, und etwas anderes als eine Kostenversicherung wie die PKV, die Behandlungskosten übernimmt. Krankentagegeld setzt genau dort an, wo andere Absicherungen aufhören: nach der Lohnfortzahlung, ergänzend zum gedeckelten gesetzlichen Krankengeld, oder komplett anstelle davon, wenn gar kein gesetzlicher Anspruch besteht. Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung ist es für eine vorübergehende Erkrankung gedacht, nicht für eine dauerhafte - die Abgrenzung zwischen beiden ist einer der Punkte, an denen Verträge in der Praxis unsauber werden.

Welche Rolle Krankentagegeld spielt, hängt vor allem davon ab, wie du krankenversichert bist - das ist der wichtigste Unterschied überhaupt. Bei privat Krankenversicherten ersetzt es das Einkommen zu hundert Prozent: Die PKV zahlt selbst kein Krankengeld, das ist strukturell nicht vorgesehen, Krankentagegeld ist dort die einzige Absicherung dieser Lücke. Bei gesetzlich Versicherten dagegen ergänzt es das Krankengeld der Kasse, es ersetzt es nicht: Das gesetzliche Krankengeld deckt in der Regel rund 70 Prozent des Bruttoeinkommens beziehungsweise höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens ab und ist an der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt - je nach Einkommenshöhe bleibt dadurch eine Lücke von wenigen Prozent bis zu rund 40 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens offen. Wichtig für die richtige Einschätzung: Vom Krankengeld selbst gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab - die tatsächliche Lücke bemisst sich deshalb am ausgezahlten Netto-Krankengeld, nicht am rohen Prozentsatz, und genau das rechnen wir in der Beratung nach. Hinzu kommt eine feste zeitliche Grenze: Die Kasse zahlt Krankengeld wegen derselben Erkrankung maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren - danach endet die Zahlung vollständig (die sogenannte Aussteuerung), und ohne private Absicherung bricht das Einkommen komplett weg.

Bei PKV-Versicherten kommt eine Besonderheit hinzu, die in vielen Vergleichsrechnern fehlt: Nach dem Ende der Lohnfortzahlung laufen die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe weiter, und der Arbeitgeberzuschuss entfällt in der Regel. Wirtschaftlich reicht ein Tagessatz, der nur das bisherige Nettogehalt ersetzt, deshalb oft nicht ganz - die verfügbare Liquidität sinkt trotzdem. Hinzu kommt: Wer während des Krankentagegeld-Bezugs nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann das innerhalb von drei Monaten beantragen und sich die Rentenversicherungspflicht für bis zu achtzehn Monate sichern - finanzierbar aus dem laufenden Krankentagegeld. Genau solche Details entscheiden darüber, ob eine Absicherung im Alltag wirklich trägt.

Privat krankenversichert zu sein heißt nicht, gegen den Einkommensausfall im Krankheitsfall abgesichert zu sein - das sind zwei getrennte Verträge.

Wie groß die Lücke tatsächlich ausfällt, hängt außerdem von der Haushaltssituation ab: Wer allein für laufende Kosten aufkommt oder als Selbstständiger zusätzlich Personal oder Miete für Geschäftsräume trägt, spürt eine mehrwöchige Einkommenslücke deutlich schneller als ein Haushalt mit zwei Einkommen. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf die eigene Situation, bevor pauschal über Beitragshöhen entschieden wird.

Innerhalb der Existenzabsicherung ist Krankentagegeld damit der Baustein, der die kurze bis mittlere Lücke schließt - während die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, sobald aus der vorübergehenden eine dauerhafte Einschränkung wird.

Warum das zählt

Warum aus vier Wochen schnell ein echtes Problem wird

Die meisten planen ihre Absicherung für den Extremfall - den Unfall, die schwere Diagnose. Häufiger als der Extremfall ist die Erkrankung, die einige Wochen dauert: eine Operation mit Reha, ein Bandscheibenvorfall, eine längere psychische Belastung. Für Angestellte ist das unangenehm, aber finanziell tragbar - sechs Wochen Lohnfortzahlung federn genau diese Fälle ab. Für Selbstständige und Freiberufler ohne passenden Kassentarif beginnt die Lücke dagegen oft schon am ersten Krankheitstag, während Miete, Personal und laufende Verträge unverändert weiterlaufen.

Ein Beispiel aus der Beratungspraxis: Eine selbstständige Physiotherapeutin fällt nach einer Operation für einige Wochen aus. Eine Vertretung für die Praxis kostet, die Miete für die Praxisräume läuft unabhängig davon weiter, und aus der gesetzlichen Kasse kommt - je nach Tarif - erst spät oder gar kein Krankengeld. Genau in solchen Situationen zeigt sich, ob ein Krankentagegeld vorher sauber eingerichtet wurde oder nicht.

Diese Asymmetrie wird in der Beratung regelmäßig unterschätzt. Wer angestellt ist, verlässt sich auf die sechs Wochen und denkt selten weiter - dabei liegt zwischen Lohnfortzahlung und einer möglichen Berufsunfähigkeitsversicherung ein Zeitraum, den kein anderer Vertrag automatisch abdeckt. Wer selbstständig ist, hat das Problem meist im Blick, unterschätzt aber, wie schnell sich mehrere Wochen ohne Einkommen zu einer echten finanziellen Engstelle summieren, gerade wenn zusätzlich laufende Betriebskosten weiterlaufen.

Die Lücke ist außerdem nicht nur kurz. Auch wer über die gesetzliche Kasse abgesichert ist, verliert nach spätestens 78 Wochen jeden Anspruch auf Krankengeld - unabhängig davon, ob die Erkrankung bis dahin ausgeheilt ist oder nicht. Bis dahin steht ein Einkommen zur Verfügung, das je nach Verdienst spürbar unter dem bisherigen Netto liegt; danach steht ohne private Absicherung gar nichts mehr zur Verfügung, bis entweder die Arbeitsfähigkeit zurückkehrt oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift.

Ein Vorteil, der in der Beratung selten zur Sprache kommt: Gesetzliches Krankengeld ist zwar steuerfrei, erhöht über den sogenannten Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen des Jahres. Privates Krankentagegeld ist dagegen steuerfrei und bleibt ohne Auswirkung auf die Progression - ein Euro Krankentagegeld kommt damit günstiger an als ein Euro Krankengeld.

Genau deshalb ist Krankentagegeld kein Randthema, sondern der Baustein, der die Existenzabsicherung im mittleren Zeitraum überhaupt erst lückenlos macht - zwischen dem, was Arbeitgeber und Kasse leisten, und dem, was erst bei dauerhafter Erkrankung greift.

Mehr als die Grundleistung

Was ein wirklich gutes Krankentagegeld zusätzlich leisten kann

Der Tagessatz ist nur ein Teil der Rechnung. Die Musterbedingungen (MB/KT) setzen den Rahmen, aber gute Tarife gehen an mehreren Stellen spürbar darüber hinaus. Ein paar Beispiele aus der Praxis:

Wartezeiten erlassen oder deutlich verkürzt

Die Musterbedingungen sehen grundsätzlich drei Monate allgemeine und acht Monate besondere Wartezeit vor, etwa für Psychotherapie oder bestimmte Zahnleistungen - das ist die Zeit ab Vertragsbeginn, nicht die Karenzzeit in einer laufenden Erkrankung. Gute Tarife erlassen diese Wartezeiten ganz oder verkürzen sie deutlich.

Reha- und Kuraufenthalte nicht pauschal ausgeschlossen

Die Musterbedingungen schränken die Leistung bei Kur-, Sanatoriums- und bestimmten Rehabilitationsmaßnahmen grundsätzlich ein, sofern der Tarif nichts anderes vorsieht. Moderne Tarife heben diese Einschränkung ganz oder teilweise auf.

Stufenweise Wiedereingliederung eingeschlossen

Nach den Musterbedingungen ist eine stufenweise Rückkehr in den Beruf nur versichert, wenn der Tarif das ausdrücklich vorsieht - ohne diese Klausel kann der schrittweise Wiedereinstieg den Leistungsanspruch gefährden. Ein Punkt, der in der Beratung oft übersehen wird.

Bessere Regelungen im Ausland

Die Musterbedingungen sind beim Krankentagegeld im Ausland spürbar restriktiver, als viele Kunden annehmen. Tarifverbesserungen, die die Leistung auch außerhalb Deutschlands zeitlich großzügiger absichern, sind deshalb ein echtes Unterscheidungsmerkmal.

Zügige Anerkennung, klare Nachweisregeln

Der Versicherer ist erst zur Leistung verpflichtet, wenn die vertraglich geforderten Nachweise vorliegen - meist eine ärztliche AU-Bescheinigung. Gute Anbieter machen früh transparent, was genau gebraucht wird, und rechnen nach Eingang zügig ab.

Kombinierbar mit einem eigenständigen Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld ist ein separates Produkt, kein Bestandteil von Krankentagegeld - es zahlt zusätzlich für Tage im Krankenhaus, unabhängig vom Verdienstausfall. Wer beides braucht, lässt beide Verträge bei uns aufeinander abstimmen, statt sie doppelt oder gar nicht zu haben.

Genau das ist der Unterschied zwischen einem Vertrag, der nur eine Zeile im Vergleichsportal ist, und einem, der im Ernstfall wirklich trägt.

Auswahl

Sechs Punkte, die über den Wert des Vertrags entscheiden

Krankentagegeld wirkt auf den ersten Blick simpel - ein Tagessatz, eine Karenzzeit, fertig. Der Teufel steckt trotzdem im Detail, gerade weil sich deine Einkommenssituation über die Vertragsjahre verändert. Diese sechs Punkte prüfen wir in jeder Beratung.

01

Karenzzeit passend zur Vorabsicherung

Die Karenzzeit ist der Zeitraum, bis die Zahlung einsetzt - und sie sollte exakt dort beginnen, wo deine bisherige Absicherung endet. Bei Angestellten in aller Regel zum Ende der Lohnfortzahlung, bei Selbstständigen abhängig davon, wie lange vorhandene Rücklagen tragen. Eine zu lange Karenz lässt den Anfang offen, eine zu kurze kostet unnötig Beitrag für einen Zeitraum, der ohnehin abgedeckt ist.

Nicht zu verwechseln mit der Wartezeit: Die Karenzzeit betrifft den Leistungsbeginn innerhalb einer laufenden Erkrankung, die Wartezeit dagegen läuft ab Vertragsbeginn - die Musterbedingungen sehen dafür grundsätzlich drei Monate allgemeine und acht Monate besondere Wartezeit vor, etwa für Psychotherapie. Beide Fristen prüfen wir, nicht nur eine davon.

Bei Selbstständigen zahlt sich oft eine gestaffelte Betrachtung aus: ein kürzerer Karenzzeitraum mit etwas höherem Beitrag für die ersten Wochen, kombiniert mit einem längeren Zeitraum zu günstigeren Konditionen für den Fall, dass sich die Erkrankung hinzieht.

02

Tagessatz zum tatsächlichen Nettoeinkommen

Der Tagessatz muss zu dem passen, was tatsächlich fehlt, wenn kein Einkommen mehr hereinkommt - nicht zu einer runden Zahl. Bei gesetzlich Versicherten gilt zusätzlich: Krankentagegeld und Krankengeld dürfen zusammen das nachgewiesene Nettoeinkommen grundsätzlich nicht übersteigen, eine Überversicherung wird im Leistungsfall gekürzt. Wir rechnen deshalb vom tatsächlichen Bedarf her, nicht vom Wunschbeitrag.

Dieses sogenannte Bereicherungsverbot gilt branchenweit und ist kein Kleingedrucktes, das sich wegverhandeln lässt - es lohnt sich deshalb, den Tagessatz von Anfang an realistisch statt möglichst hoch anzusetzen.

03

Dynamik bei steigendem Einkommen

Gerade bei Selbstständigen mit wachsendem Geschäft veraltet ein einmal festgelegter Tagessatz schnell. Wer die Anpassung nicht regelmäßig prüft, trägt schleichend eine Unterversicherung mit sich - sie fällt erst auf, wenn der Leistungsfall eintritt und der Tagessatz nicht mehr zum Einkommen passt.

04

Gesundheitsfragen im Antrag

Standardtarife fragen wie bei anderen Personenversicherungen auch Gesundheitsfragen ab - wer sie vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet, sichert sich im Ernstfall die Zahlung. Daneben gibt es inzwischen auch Tarife mit deutlich vereinfachten Gesundheitsfragen oder ganz ohne Gesundheitsprüfung, die fast jeder bekommt. Sie sind meist etwas teurer oder im Leistungsumfang enger gefasst, öffnen aber Menschen mit Vorerkrankungen einen Zugang, den ein Standardtarif verwehren würde - ein Punkt, den viele in der Beratung gar nicht kennen.

05

Nachversicherungsgarantie

Gute Tarife lassen eine spätere Erhöhung des Tagessatzes zu bestimmten Anlässen zu - etwa bei einer Einkommenssteigerung oder dem Wechsel in die Selbstständigkeit - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das erspart dir, bei jeder Anpassung wieder komplett neu durch die Gesundheitsfragen zu müssen.

06

Die Schnittstelle zur Berufsunfähigkeit

Bleibt eine Erkrankung über den Prognosezeitraum hinaus bestehen, geht die Absicherung inhaltlich in die Berufsunfähigkeitsversicherung über. Wie sauber diese Schnittstelle im Vertrag geregelt ist - und ob beide Bausteine überhaupt zusammen gedacht sind - prüfen wir immer gemeinsam, nie isoliert.

Einordnung

Wer bei Krankheit was zahlt - und wo die Lücke entsteht

Vier verschiedene Absicherungen greifen nacheinander, wenn Krankheit das Einkommen gefährdet. Die folgende Übersicht zeigt, wer welchen Teil trägt - und wo die private Ergänzung ansetzt.

Absicherung Wer sie erhält Wie lange
Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Angestellte, ab Beginn der Erkrankung gesetzliches Minimum sechs Wochen je Erkrankung - Tarif- oder Arbeitsvertrag können mehr vorsehen
Gesetzliches Krankengeld gesetzlich versicherte Angestellte automatisch, Selbstständige nur mit passendem Wahltarif rund 70 % des Brutto- bzw. höchstens 90 % des Nettoeinkommens, gedeckelt - maximal 78 Wochen je Erkrankung innerhalb von drei Jahren, danach vollständige Aussteuerung
Privates Krankentagegeld frei wählbar - bei PKV-Versicherten vollständiger Ersatz des Einkommens (100 %), bei gesetzlich Versicherten Ergänzung zum Krankengeld und volle Absicherung nach dessen Ende individuell vereinbarte Karenzzeit und Dauer
Berufsunfähigkeitsversicherung bei dauerhafter, nicht nur vorübergehender Einschränkung zahlt, solange die Berufsunfähigkeit besteht

Übersicht der Auslöser, keine Empfehlung. Welche Kombination passt, hängt von Beschäftigungsstatus, Kassentarif und persönlicher Rücklage ab. Bei gesetzlich Versicherten schließt Krankentagegeld zwei Lücken zugleich: die Differenz zum gedeckelten Krankengeld während der ersten 78 Wochen, und das komplette Einkommen danach.

Aus der Praxis

Die Fehler, die wir am häufigsten sehen

PKV-Versicherte verzichten ganz darauf

Der Irrtum „ich bin doch privat krankenversichert, das reicht" ist der häufigste, den wir sehen - und der teuerste. Die PKV deckt die medizinische Behandlung ab, nicht den Einkommensausfall. Ohne Krankentagegeld steht ein PKV-Versicherter nach der Lohnfortzahlung komplett ohne Einkommen da. Wer das rechtzeitig erkennt, kann die Lücke mit überschaubarem Beitrag schließen - im Nachhinein, mitten in der Erkrankung, geht das nicht mehr.

Die Karenzzeit passt nicht zur Vorabsicherung

Eine Karenzzeit, die nicht zum Ende der Lohnfortzahlung oder des Krankengeldanspruchs passt, erzeugt entweder eine doppelt bezahlte Absicherung oder eine offene Lücke am Anfang. Beides fällt oft erst auf, wenn es zu spät ist, es nachzujustieren. Ein einmal jährlicher Check, ob Karenzzeit und tatsächliche Absicherung noch zueinander passen, verhindert genau das.

Der Tagessatz wächst nicht mit

Wer als Selbstständiger sein Einkommen steigert, den Tagessatz aber nicht anpasst, trägt eine Unterversicherung mit sich, die sich Jahr für Jahr vergrößert - unbemerkt, bis im Leistungsfall die Rechnung nicht mehr aufgeht. Ein regelmäßiger Blick auf die eigenen Zahlen reicht oft schon, um zu erkennen, dass eine Anpassung ansteht.

Selbstständige verlassen sich auf einen Krankengeldanspruch, den sie gar nicht haben

Nicht jeder Kassentarif für Selbstständige enthält einen Krankengeldanspruch, und wenn doch, setzt er oft später ein als bei Angestellten. Wer das nicht vorab prüft, plant mit einer Absicherung, die im Ernstfall gar nicht existiert. Ein kurzer Blick in die eigenen Tarifbedingungen schafft hier schnell Klarheit.

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit werden getrennt betrachtet

Wird eine Erkrankung dauerhaft, muss der Übergang zur Berufsunfähigkeitsversicherung nahtlos funktionieren. Sind beide Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften ohne Abstimmung abgeschlossen, entstehen genau an dieser Schnittstelle unnötige Lücken. Wer beide Verträge von Anfang an in einer Beratung abstimmt, vermeidet dieses Risiko von vornherein.

Unser Vorgehen

Wie wir das mit dir angehen

Fulminant Finanzdienstleistungen ist ein Maklerbüro mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO. Wir arbeiten im Auftrag unserer Mandanten, nicht im Auftrag eines Versicherers.

01 Einkommenssituation klären
02 Karenzzeit festlegen
03 Tarife vergleichen
04 Antrag und Betreuung

Am Anfang steht die Frage, was bei dir im Krankheitsfall tatsächlich weiterläuft und was wegfällt: Lohnfortzahlung, ein möglicher Krankengeldanspruch, vorhandene Rücklagen. Erst wenn diese Ausgangslage feststeht, lässt sich sagen, wo die eigentliche Lücke beginnt - und genau dort setzt die Karenzzeit an. Dabei schauen wir auch auf mögliche Ansprüche aus bestehenden Verträgen, die im ersten Moment leicht übersehen werden.

Danach vergleichen wir die infrage kommenden Tarife nicht nur beim Beitrag, sondern bei den Bedingungen, die im Leistungsfall zählen: wie der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit geregelt ist, ob eine Nachversicherungsgarantie besteht und wie sauber der Übergang zu einer bestehenden oder geplanten Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert. Auch die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt schon besteht oder noch fehlt, klären wir an dieser Stelle mit.

Unser Büro liegt in Friedrichshafen, Beratung findet dort ebenso persönlich statt wie per Video oder Telefon für Mandanten in ganz Deutschland. Auch nach dem Abschluss bleibt der Vertrag bei uns im Bestand: Steigt dein Einkommen, sprechen wir die Anpassung des Tagessatzes aktiv an, statt darauf zu warten, dass du selbst daran denkst. Steht diese Lücke geschlossen, ist der Weg frei für den nächsten Baustein - etwa das Altersvorsorgedepot.

Krankentagegeld: was Kunden uns oft fragen

Wie lange zahlt mein Arbeitgeber weiter, wenn ich krank bin?+
Als Angestellter erhältst du im Krankheitsfall sechs Wochen lang deinen vollen Lohn weiter - das ist die gesetzliche Mindestdauer aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, unabhängig vom Verschulden an der Erkrankung. Manche Tarifverträge oder Arbeitsverträge, etwa im öffentlichen Dienst oder nach längerer Betriebszugehörigkeit, sehen eine längere Lohnfortzahlung vor - was für dich gilt, steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag, das prüfen wir im Gespräch mit. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld, das in der Regel rund 70 Prozent deines Bruttoeinkommens beziehungsweise höchstens 90 Prozent deines Nettoeinkommens abdeckt - je nach Einkommenshöhe bleibt eine Lücke von wenigen Prozent bis zu rund 40 Prozent offen. Und diese Zahlung ist zeitlich begrenzt: Nach spätestens 78 Wochen wegen derselben Erkrankung steigt die Kasse ganz aus. Genau diese beiden Lücken - die prozentuale während der Zahlung und die vollständige danach - schließt ein privates Krankentagegeld.
Ich bin privat krankenversichert - brauche ich trotzdem ein Krankentagegeld?+
Ja, und zwar zwingend. Die private Krankenversicherung zahlt selbst kein Krankengeld - das ist dort kein Zusatzbaustein, sondern die einzige Möglichkeit, diese Lücke überhaupt abzusichern. Wer als PKV-Versicherter darauf verzichtet, steht nach dem Ende der Lohnfortzahlung ohne jedes Einkommen da, während PKV- und Pflegebeiträge unverändert weiterlaufen. Bei PKV-Versicherten trägt Krankentagegeld deshalb das gesamte Einkommen, während es bei gesetzlich Versicherten nur das ohnehin gezahlte Krankengeld ergänzt - wie hoch der Tagessatz konkret sein sollte, rechnen wir im Gespräch anhand deiner tatsächlichen Fixkosten durch.
Bekomme ich einen Vertrag, wenn ich Vorerkrankungen habe?+
Oft ja. Standardtarife fragen zwar Gesundheitsfragen ab wie bei anderen Personenversicherungen auch, daneben gibt es aber auch Tarife mit deutlich vereinfachten Gesundheitsfragen oder ganz ohne Gesundheitsprüfung, die fast jeder bekommt. Sie sind meist etwas teurer oder im Leistungsumfang enger gefasst als ein Standardtarif mit voller Gesundheitsprüfung, öffnen aber auch mit Vorerkrankungen einen Zugang zu dieser Absicherung.
Ich bin selbstständig und gesetzlich versichert - reicht das nicht?+
Kommt auf deinen Tarif an. Ob und ab welchem Tag die gesetzliche Kasse bei Selbstständigen überhaupt Krankengeld zahlt, hängt vom gewählten Wahltarif ab - im Basistarif häufig gar nicht. Wir prüfen deinen bestehenden Kassentarif, bevor wir über ein zusätzliches privates Krankentagegeld sprechen, damit du nichts doppelt zahlst und nichts übersiehst. Bist du Geschäftsführer, kommt eine weitere Ebene hinzu: Ob überhaupt ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, regelt dein Geschäftsführerdienstvertrag - das ist gerade bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern nicht automatisch der Fall und gehört vorab geprüft.
Wie finde ich die richtige Karenzzeit?+
Die Karenzzeit sollte genau dort beginnen, wo deine bisherige Absicherung endet - beim Angestellten meist zum Ende der Lohnfortzahlung, bei Selbstständigen oft deutlich früher, je nachdem, wie lange deine Rücklagen tragen. Eine zu kurze Karenz kostet unnötig Beitrag, eine zu lange lässt die Lücke am Anfang offen. Das rechnen wir gemeinsam durch.
Was passiert, wenn die Erkrankung länger dauert als gedacht?+
Krankentagegeld ist für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit gedacht. Zeichnet sich ab, dass eine Erkrankung dauerhaft bleibt, geht die Absicherung inhaltlich in die Berufsunfähigkeitsversicherung über. Deshalb betrachten wir beide Bausteine nie getrennt, sondern als aufeinander abgestimmtes Paar.
Wird die Höhe meines Tagessatzes später noch einmal geprüft?+
Ja. Versicherer gleichen den vereinbarten Tagessatz mit deinem tatsächlichen Nettoeinkommen ab - eine Überversicherung über dem Bereicherungsverbot wird im Leistungsfall gekürzt. Bei wachsendem Einkommen lohnt sich deshalb eine regelmäßige Anpassung, nicht erst dann, wenn die Differenz schon groß geworden ist.
Muss ich für die Beratung nach Friedrichshafen kommen?+
Nur wenn du magst. Unser Büro liegt in Friedrichshafen, Termine vor Ort sind rund um den Bodensee der Normalfall. Genauso arbeiten wir per Video und Telefon mit Kunden in ganz Deutschland - inhaltlich macht das keinen Unterschied, die Beratung wird in beiden Fällen sauber dokumentiert. Alle Wege stehen auf der Kontaktseite.

Was du jetzt tun kannst

  • Prüfe, ob du privat krankenversichert bist - dann brauchst du zwingend ein Krankentagegeld.
  • Als Selbstständiger: Sieh in deinem Kassentarif nach, ob und ab wann überhaupt ein Krankengeldanspruch besteht.
  • Rechne durch, wie lange deine Rücklagen ohne Einkommen tragen würden.
  • Prüfe bei einem bestehenden Vertrag, ob Tagessatz und Karenzzeit noch zu deinem heutigen Einkommen passen.
  • Hast du Vorerkrankungen? Frag gezielt nach Tarifen mit vereinfachten oder ganz ohne Gesundheitsfragen.
  • Sprich mit uns, damit Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit sauber ineinandergreifen.

Im ersten Gespräch klären wir, wo deine Lücke tatsächlich beginnt und wie groß sie ist. Kostenlos und unverbindlich.

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