Grundlagen

Kfz-Versicherung wechseln: Stichtag 30. November, so gehst du vor

21. September 2026 Aktualisiert: 21. September 2026 13 Min AHArnd Hellwig
Eine Sanduhr, in der noch Sand übrig ist, steht neben einem Autoschlüssel auf einem Tisch im Herbstlicht.
Auf den Punkt
  • Die meisten Kfz-Verträge laufen zum 1. Januar. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein, 2026 ist das ein Montag. Eine E-Mail genügt.
  • Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung zu verbessern, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, auch nach dem 30. November.
  • Vor dem Preis stehen fünf Leistungspunkte: 100 Millionen Euro Deckung, Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit, Tiere aller Art, Tierbiss mit Folgeschäden und Neuwertentschädigung.
  • Premium-Tarife gehen deutlich weiter, etwa mit Schutz für Eigenschäden am eigenen Haus oder Zweitwagen. Beim Elektroauto zählt vor allem, ob der Akku ohne Altersabzug ersetzt wird.

Bei den meisten Autofahrern beginnt das Versicherungsjahr am 1. Januar. Wer zu diesem Termin wechseln will, muss seinen Kfz-Vertrag bis spätestens 30. November kündigen, und zwar so, dass die Kündigung an diesem Tag beim Versicherer angekommen ist. 2026 fällt der Stichtag auf einen Montag. Wer ihn verpasst, bleibt in der Regel ein weiteres Jahr, es sei denn, der Versicherer erhöht den Beitrag.

Ob sich ein Wechsel lohnt, entscheidet dabei nicht nur der Preis. Die Unterschiede zwischen zwei Tarifen zeigen sich meistens erst im Schaden, und dann ist es für einen Wechsel zu spät.

Die Fristen auf einen Blick

Anlass Frist Worauf du achtest
Wechsel zum 1. Januar Kündigung muss bis 30. November beim Versicherer sein Der Eingang zählt, nicht das Absendedatum
Versicherungsjahr endet nicht am 31. Dezember ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres Das Datum steht im Versicherungsschein
Beitragserhöhung ohne bessere Leistung ein Monat ab Zugang der Mitteilung Gilt auch, wenn der Beitrag wegen neuer Typ- oder Regionalklasse steigt
Nach einem Schaden ein Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Das Recht haben beide Seiten, also auch der Versicherer
Auto verkauft Der Vertrag geht auf den Käufer über, er kann ihn innerhalb eines Monats kündigen Den Verkauf meldest du deinem Versicherer

Für die Kündigung genügt die Textform, eine E-Mail reicht also. Lass dir den Eingang bestätigen, dann gibt es später keine Diskussion.

Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung steht in § 40 VVG. Es greift, wenn der Versicherer mehr verlangt, ohne mehr zu leisten, und er muss dich in der Mitteilung darauf hinweisen. Das ist auch der Weg, wenn die Beitragsrechnung für das neue Jahr erst im Dezember kommt: Steht dort ein höherer Beitrag, hast du ab Zugang einen Monat Zeit. Steigt der Beitrag dagegen, weil du nach einem Schaden zurückgestuft wurdest oder in eine teurere Region gezogen bist, besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht.

Was sich zu 2027 ändert

Die Kfz-Versicherung hat zwei teure Jahre hinter sich. Nach Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) sind die Beiträge 2025 um 13,4 Prozent gestiegen, vor allem weil Reparaturen teurer werden: Ersatzteile kosten laut GDV heute über 80 Prozent mehr als 2015. Wie sich die Beiträge für 2027 entwickeln, ist noch offen. Solange Werkstattstunden und Ersatzteile weiter teurer werden, ist eine Entspannung nicht garantiert.

Neu sind die Regionalklassen 2027, die der GDV am 9. September 2026 veröffentlicht hat. Für rund 5,2 Millionen Autofahrer wird die Einstufung besser, für rund 4,8 Millionen schlechter. So sieht es bei uns in der Region aus:

Zulassungsbezirk Haftpflicht (1 bis 12) Vollkasko (1 bis 9) Teilkasko (1 bis 16)
Bodenseekreis (FN)6, unverändert5, unverändert7, vorher 8
Ravensburg (RV)5, unverändert6, unverändert9, unverändert
Lindau (LI)5, vorher 66, unverändert6, vorher 5

Eine niedrigere Klasse bedeutet einen günstigeren Beitrag. Im Bodenseekreis wird die Teilkasko also etwas günstiger eingestuft, in Lindau die Haftpflicht, während die Teilkasko dort eine Klasse steigt. Die GDV-Klassen sind allerdings unverbindlich, jeder Versicherer darf seine eigene Einstufung verwenden.

Die neuen Typklassen für 2027 hat der GDV bis zum 21. September 2026 noch nicht veröffentlicht. Sobald sie da sind, ergänzen wir sie hier.

Erst die Leistung, dann der Preis

Vergleichsrechner sortieren nach Beitrag. Das ist praktisch für einen ersten Überblick, sagt aber wenig darüber, was ein Tarif im Schaden leistet. Stiftung Warentest nennt fünf Punkte, die ein guter Kfz-Tarif erfüllen sollte:

Leistung Warum sie zählt
Haftpflicht mit 100 Millionen Euro Deckung Gesetzlich vorgeschrieben sind nur 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,3 Millionen Euro für Sachschäden. Bei einem schweren Unfall mit mehreren Verletzten kann das knapp werden.
Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit Ohne diesen Verzicht darf der Kasko-Versicherer kürzen, etwa wenn du eine rote Ampel übersehen hast. Ausgenommen bleiben meist Alkohol und Drogen.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art Die Musterbedingungen decken nur Haarwild wie Reh oder Wildschwein. Ein Unfall mit einem Pferd oder einer Kuh fällt dann nicht darunter.
Tierbiss mit Folgeschäden Ein Marder beißt ein Kabel durch, danach geht der Motor kaputt. Gute Tarife zahlen auch den Folgeschaden, Stiftung Warentest empfiehlt mindestens 5.000 Euro.
Neuwertentschädigung Bei einem Totalschaden oder Diebstahl in den ersten Jahren gibt es den Neupreis statt des Zeitwerts. Empfohlen sind mindestens 24 Monate.

Ein Tarif, der 40 Euro im Jahr günstiger ist, aber bei grober Fahrlässigkeit kürzt, ist im Schaden der teurere.

Was gute Tarife darüber hinaus leisten

Die fünf Punkte sind die Untergrenze. Darüber unterscheiden sich die Tarife stark, und genau dort liegen viele Leistungen, die im Alltag tatsächlich gebraucht werden. Die Werte in der rechten Spalte stammen aus einem aktuellen Premium-Tarif mit Stand September 2026. Sie zeigen, was heute am Markt möglich ist, und sind kein Standard.

Leistung Worum es geht Beispiel Premium-Tarif
Eigenschäden Du fährst beim Rangieren gegen dein eigenes Garagentor oder deinen Zweitwagen. Die Haftpflicht zahlt nur Schäden, die du anderen zufügst, nicht deine eigenen. bis 200.000 Euro, 300 Euro Selbstbeteiligung
Neupreisentschädigung Bei Totalschaden oder Diebstahl eines Neuwagens gibt es den Neupreis statt des Zeitwerts. 36 Monate, bei ununterbrochener Versicherung ab Neukauf zeitlich unbegrenzt
Kaufpreisentschädigung Das Gleiche für Gebrauchtwagen: der gezahlte Kaufpreis statt des gesunkenen Marktwerts. 36 Monate nach Erwerb
Direktregulierung Bei einem unverschuldeten Unfall regelt deine eigene Vollkasko den Schaden sofort, statt dass du auf die Versicherung der Gegenseite wartest. inklusive Mietwagen, keine Rückstufung, wenn der Versicherer mindestens 75 Prozent beim Unfallgegner zurückholt
Tierbiss und Kurzschluss Folgeschäden am Motor oder an angrenzenden Bauteilen, nachdem ein Marder ein Kabel durchgebissen hat oder ein Kabel durchgeschmort ist. bis zum Wiederbeschaffungswert des Autos; der Basistarif desselben Versicherers begrenzt auf 25.000 Euro
Wertminderung Ein reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert. 10 Prozent zusätzlich ab 1.500 Euro Reparaturkosten
Selbstbeteiligung Wer lange schadenfrei fährt, zahlt im Schaden weniger selbst. entfällt bis 500 Euro nach drei schadenfreien Jahren
Kleine Alltagsschäden Parkdellen, Reifenschäden, gestohlene Sachen aus dem Auto, falsch getankt. Parkschäden per Smart-Repair, Reifenschäden, Autoinhalt bis 1.500 Euro, Falschbetankung bis 150 Euro

Den Eigenschaden unterschätzen viele. Die Kfz-Haftpflicht ersetzt Ansprüche Dritter, und gegen dich selbst hast du keinen Anspruch. Nach den Musterbedingungen des GDV ist außerdem kein Schaden versichert, den eine mitversicherte Person dir, dem Halter oder dem Eigentümer mit deinem Auto zufügt. Fährt also deine Partnerin mit deinem Wagen gegen dein Garagentor oder in deinen Zweitwagen, bleibt ohne Eigenschadendeckung alles an euch hängen.

Neben dem Tarif selbst gibt es Bausteine, die du dazunehmen kannst. Der Fahrerschutz zahlt, wenn du bei einem selbst verschuldeten Unfall verletzt wirst, etwa Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder einen Umbau der Wohnung. Die eigene Haftpflicht zahlt dem Fahrer in diesem Fall nichts. Der Auslandsschadenschutz stellt dich bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland so, als hätte die Gegenseite eine deutsche Versicherung. Und auch sehr gute Tarife schließen Brems-, Betriebs- und Bruchschäden meist nicht automatisch ein, sie lassen sich aber als Zusatz vereinbaren. Was dahintersteckt, steht in unserem Beitrag zu Brems-, Betriebs- und Bruchschäden.

Je nach Lage kommen weitere Punkte dazu. Wer least oder finanziert, sollte auf eine GAP-Deckung achten: Sie zahlt bei einem Totalschaden die Differenz zwischen dem Wert des Autos und dem, was du der Bank oder der Leasinggesellschaft noch schuldest. Wer im Urlaub Mietwagen fährt, braucht eine Mallorca-Police, weil in manchen Ländern die Mindestdeckung sehr niedrig ist. Eine Werkstattbindung macht die Kasko günstiger, dafür suchst du dir im Schadenfall die Werkstatt nicht mehr selbst aus.

Einen Punkt lohnt es sich zu erfragen, auch wenn er in keinem Vergleich auftaucht: Manche Versicherer geben Verbesserungen neuer Tarifgenerationen automatisch an bestehende Verträge weiter. Dann wird dein Vertrag besser, ohne dass du wechseln musst.

Elektroauto und Plug-in-Hybrid: was zusätzlich zählt

In der Haftpflicht gibt es beim E-Auto keinen Unterschied zum Verbrenner. In der Kasko schon, denn der teuerste Teil des Autos ist der Akku. Laut GDV ist er als Fahrzeugteil in der Kasko eingeschlossen, etwa bei Unfall oder Diebstahl. Entscheidend ist aber, wie der Tarif ihn behandelt:

  • Ersatz ohne Altersabzug. Muss der Akku nach einem Unfall getauscht werden, ersetzen gute Tarife den Neuwert, egal wie alt er ist. Andere ziehen nach Alter ab, und das kann bei einem fünf Jahre alten Auto viel Geld sein.
  • Allgefahrendeckung für den Akku. Sie greift auch bei Schäden, die kein Unfall sind, etwa durch einen Bedienfehler, einen Brand oder falsches Abschleppen. Im Basistarif desselben Versicherers ist sie auf 25.000 Euro begrenzt, im Premium-Tarif gilt diese Grenze nicht.
  • Überspannung beim Laden. Schlägt beim Laden ein Blitz ins Stromnetz ein, kann das die Elektronik des Autos treffen.
  • Ladekabel, Ladeadapter und Wallbox. Gute Tarife versichern sie mit, auch gegen Diebstahl während des Ladevorgangs. Manche ersetzen sogar den Missbrauch einer gestohlenen Ladekarte.
  • Kosten rund um einen Akkuschaden. Nach einem Unfall muss ein beschädigter Akku geprüft, transportiert und oft einige Tage sicher abgestellt werden, manchmal in einem Wassercontainer. Im Beispiel-Tarif sind Diagnose, Abschleppen und Transport bis 1.500 Euro versichert, die Abstellung bis zu 14 Tage und der Ausbau des Akkus bis 3.000 Euro.
  • Schutzbrief bei leerem Akku. Bleibst du liegen, weil der Akku leer ist oder das Ladekabel defekt, gibt es Hilfe vor Ort oder den Abschleppdienst.

Beim Elektroauto entscheidet die Akku-Klausel mehr über den Wert eines Tarifs als ein paar Euro Beitrag.

So läuft der Wechsel ab

  1. Neuen Vertrag abschließen, dann kündigen. Nicht umgekehrt. So bist du zu keinem Zeitpunkt ohne Versicherung.
  2. SF-Klasse bestätigen lassen. Der neue Versicherer fragt deinen Schadenverlauf beim bisherigen ab. Dafür brauchst du nur den Namen des alten Versicherers und die Vertragsnummer. Lass dir die übernommene SF-Klasse vor dem Wechsel schriftlich bestätigen.
  3. Kündigen. In Textform, rechtzeitig vor dem 30. November. Die Kündigung kann auch dein Makler mit deiner Vollmacht übernehmen.
  4. Zulassungsstelle. Wenn Auto und Halter gleich bleiben, meldet der neue Versicherer den Wechsel selbst. Eine neue eVB-Nummer brauchst du in der Regel nicht.

Fünf Fehler, die beim Wechsel Geld kosten

Die Kündigung kommt zu spät an. Ein Brief, der am 30. November abends in den Briefkasten fällt, erreicht den Versicherer erst im Dezember. Dann gilt die Kündigung nicht mehr für den 1. Januar.

Erst gekündigt, dann gesucht. Wer kündigt und danach keinen passenden Tarif findet, steht im Januar ohne Vertrag da. Ohne Haftpflichtversicherung darf das Auto nicht gefahren werden.

Nur den Preis verglichen. Zwei Tarife mit fast gleichem Beitrag können im Schaden sehr unterschiedlich zahlen. Die fünf Punkte oben sind die Mindestprüfung.

Rabattschutz überschätzt. Ein Rabattschutz oder eine interne Sonder-SF-Klasse ist eine Regelung deines bisherigen Versicherers. Beim Wechsel zählt, wie viele Schäden du tatsächlich hattest. Ein Unfall, den der Rabattschutz bisher aufgefangen hat, kann dich beim neuen Versicherer zurückstufen.

Rabattbedingungen, die du nicht einhalten kannst. Günstige Tarife rechnen oft mit einer niedrigen Kilometerleistung, einer Garage oder einem kleinen Fahrerkreis. Stimmt das nicht, kann der Versicherer nachberechnen und im Einzelfall eine Vertragsstrafe verlangen.

Nach einem Schaden: Rückstufung genau vergleichen

Hattest du in diesem Jahr einen Schaden, meldet dein bisheriger Versicherer ihn an den neuen. Der stuft dich dann nach seiner eigenen Rückstufungstabelle zurück, und die sind nicht bei allen Gesellschaften gleich. Ein Tarif, der auf den ersten Blick etwas teurer ist, kann deshalb nach einem Schaden über die nächsten Jahre günstiger sein. Hier lohnt es sich, die Zahlen für zwei, drei Jahre nebeneinanderzulegen, statt nur auf den Beitrag für 2027 zu schauen.

Was wir beim Kfz-Wechsel für dich tun

Wir vergleichen Tarife zuerst nach Bedingungen und dann nach Preis. Wir prüfen, ob deine SF-Klasse und deine Rabattmerkmale sauber übernommen werden, und kümmern uns mit deiner Vollmacht um die Kündigung. Und wenn später etwas passiert, meldest du den Schaden bei uns, per Foto über den digitalen Versicherungsordner Simplr oder bei eiligen Fällen per Telefon oder WhatsApp.

Mehr zu den Bausteinen der Kfz-Versicherung steht auf unserer Seite zur Kfz-Versicherung. Wenn du bei der Gelegenheit auch deine anderen Verträge an einer Stelle haben möchtest: Wie das ohne Kündigung funktioniert, steht in Wenn ein Makler deine Verträge übernimmt.

Was du bis zum 30. November tun kannst

  • Such deinen Versicherungsschein heraus und schau nach, wann dein Versicherungsjahr endet.
  • Prüf deinen Tarif gegen die fünf Leistungspunkte: Deckungssumme, grobe Fahrlässigkeit, Tiere aller Art, Tierbiss mit Folgeschäden, Neuwertentschädigung.
  • Plan den Wechsel bis Mitte November ein, dann bleibt Zeit für die Bestätigung der SF-Klasse und eine rechtzeitige Kündigung.
  • Kommt die Beitragsrechnung erst im Dezember und der Beitrag steigt: Denk an die Monatsfrist für das Sonderkündigungsrecht.

Bring deinen Versicherungsschein mit. Wir legen deinen Tarif neben die Alternativen, und gewechselt wird nur, wenn es sich für dich rechnet.

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Häufige Fragen

Kann ich meine Kfz-Versicherung nach dem 30. November noch wechseln?

Zum 1. Januar nur mit Sonderkündigungsrecht, etwa wenn dein Versicherer den Beitrag erhöht, ohne die Leistung zu verbessern. Dann hast du einen Monat ab Zugang der Mitteilung. Ohne einen solchen Anlass bleibst du in der Regel ein weiteres Jahr. Läuft dein Versicherungsjahr nicht zum 1. Januar, gilt ein Monat vor dessen Ablauf.

Zählt das Absendedatum oder der Eingang beim Versicherer?

Der Eingang. Die Kündigung muss innerhalb der Frist beim Versicherer ankommen. Wer am 30. November abends einen Brief einwirft, ist zu spät. Sicherer ist eine E-Mail mit Eingangsbestätigung oder ein Versand einige Tage vorher.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Ja. Gegenüber Verbrauchern darf der Versicherer keine strengere Form als die Textform verlangen. Eine E-Mail genügt also. Lass dir den Eingang bestätigen.

Was passiert mit meinem Schadenfreiheitsrabatt beim Wechsel?

Deine SF-Klasse nimmst du mit. Der neue Versicherer fragt deinen Schadenverlauf beim bisherigen ab, dafür nennst du ihm den alten Versicherer und die Vertragsnummer. Interne Sonderrabatte oder ein Rabattschutz gehen dabei in der Regel nicht mit.

Brauche ich eine neue eVB-Nummer, wenn ich nur die Versicherung wechsle?

In der Regel nicht. Wenn Fahrzeug und Halter gleich bleiben, meldet der neue Versicherer den Wechsel selbst an die Zulassungsbehörde. Eine eVB-Nummer brauchst du bei Neuzulassung, Ummeldung oder Halterwechsel.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn meine Regionalklasse oder Typklasse schlechter wird?

Ja, wenn dadurch der Beitrag steigt. Dann gilt dieselbe Frist wie bei jeder Beitragserhöhung: ein Monat ab Zugang der Mitteilung. Steigt der Beitrag dagegen, weil du nach einem Schaden zurückgestuft wurdest oder umgezogen bist, besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht.

Kann ich nach einem Unfall die Versicherung wechseln?

Ja. Nach einem Schadenfall können beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen, gerechnet ab dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Beim neuen Versicherer wirkt sich der Schaden trotzdem aus: Er stuft dich nach seiner eigenen Tabelle zurück.

Zahlt die Kfz-Haftpflicht, wenn ich gegen mein eigenes Garagentor fahre?

Nein. Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Für Schäden an deinem eigenen Haus, deinem Zweitwagen oder anderen eigenen Sachen hast du keinen Anspruch gegen dich selbst. Einige Tarife schließen solche Eigenschäden bis zu einer festen Summe ein, meist mit Selbstbeteiligung.

Ist der Akku beim Elektroauto in der Kasko versichert?

Ja, als Fahrzeugteil ist er in der Teil- und Vollkasko eingeschlossen. Achte darauf, ob der Tarif den Akku zum Neuwert ohne Altersabzug ersetzt und ob es eine Allgefahrendeckung gibt, die auch Schäden ohne Unfall abdeckt, etwa durch einen Bedienfehler.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.

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AHArnd Hellwig

Geschrieben von Arnd Hellwig

Versicherungsmakler und Geschäftsführer von Fulminant Finanzdienstleistungen

Ich schreibe hier aus der Beratungspraxis: frei in der Anbieterwahl, persönlich verantwortlich und mit dem Ziel, Vorsorge verständlich statt verkäuferisch zu erklären.

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