Grundlagen

Wenn ein Makler deine Verträge übernimmt: was sich ändert und was nicht

17. September 2026 Aktualisiert: 17. September 2026 8 Min AHArnd Hellwig
Eine Frau sitzt entspannt auf einem Balkon am See und genießt die Abendsonne, neben ihr liegt ein einzelner geschlossener Ordner.
Auf den Punkt
  • Wenn ein Makler deine Verträge übernimmt, bleiben Beitrag, Bedingungen und Laufzeit gleich. Du kündigst nichts, beantwortest keine neuen Gesundheitsfragen und bist ohne Unterbrechung versichert.
  • Du unterschreibst Maklervertrag und Vollmacht. Ab dann bekommt der Makler Auskünfte von deinen Versicherern und kann für dich tätig werden, auch wenn die Übertragung je nach Gesellschaft bis zu drei Monate dauert.
  • Übernommen wird nicht blind alles. Verträge, die nicht passen, sprechen wir offen an. Und den Maklervertrag kannst du jederzeit wieder kündigen.

Viele Versicherungsordner sind über Jahre gewachsen. Die Hausrat bei der einen Gesellschaft, das Auto bei der zweiten, die Berufsunfähigkeit von damals bei der dritten. Jede mit eigener Hotline, eigenem Kundenportal und eigener Vertragsnummer, und wenn etwas passiert, fängt die Suche an.

Wer überlegt, das alles in die Hände eines Versicherungsmaklers zu geben, hat meist dieselben Sorgen: dass Verträge gekündigt werden müssen, dass der Schutz eine Weile weg ist oder dass es am Ende teurer wird. Keine davon trifft zu. Der Wechsel zum Makler gehört zu den einfachsten Schritten, die du bei deinen Versicherungen gehen kannst.

Deine Verträge bleiben, wie sie sind

Wenn ein Makler deine Verträge übernimmt, wechselt die Betreuung, nicht der Vertrag. Es wird nichts neu abgeschlossen und nichts gekündigt. Der Versicherer bekommt lediglich mitgeteilt, dass ab jetzt dein Makler für dich spricht.

Punkt Nach der Übernahme
Versichererbleibt derselbe
Beitragbleibt gleich
Bedingungen und Leistungenunverändert
Laufzeit und Kündigungsfristenunverändert
Versicherungsschutzläuft ohne Unterbrechung weiter
Gesundheitsfragenkeine neuen
Ansprechpartnerdein Makler, für alle Verträge
Post und Rückfragenlaufen über den Makler

Das ist auch der Grund, warum der Wechsel keine Risiken mit sich bringt, die du sonst von einem Versicherungswechsel kennst. Alte, gute Bedingungen bleiben erhalten, und bei der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung musst du deinen Gesundheitszustand nicht erneut offenlegen.

Nicht der Vertrag wechselt, sondern die Person, die sich darum kümmert.

Was du gewinnst: einen Ansprechpartner für alles

Ein Versicherungsmakler arbeitet nach § 59 VVG im Auftrag seines Kunden, nicht im Auftrag eines Versicherers. Der Bundesgerichtshof hat ihn schon 1985 als treuhänderähnlichen Sachwalter beschrieben: Er soll deine Interessen wahrnehmen, dein Risiko von sich aus prüfen und dich ungefragt informieren, wenn es etwas zu wissen gibt. Den Unterschied zum Versicherungsvertreter erklären wir ausführlich in Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter.

Im Alltag heißt das vor allem: Du hast eine Stelle für alles, egal bei welcher Gesellschaft ein Vertrag liegt.

  • Alle Verträge an einem Ort. Bei uns liegen deine Policen und Dokumente im digitalen Versicherungsordner Simplr, am Laptop genauso wie in der App auf dem Handy.
  • Hilfe im Schadenfall. Du fotografierst den Schaden und lädst ihn hoch, um Formular und Meldung an den Versicherer kümmern wir uns. Bei eiligen Schäden rufst du an oder schreibst per WhatsApp.
  • Änderungen nur einmal melden. Umzug oder neue Bankverbindung trägst du einmal ein, wir bekommen automatisch Bescheid und geben es an deine Versicherer weiter.
  • Ein Blick von außen. Brauchst du später etwas Neues, suchen wir aus einer breiten Marktauswahl. Das schreibt § 60 VVG dem Makler vor.

Auch im Schaden stehen wir an deiner Seite: Wir helfen bei der Meldung, achten auf Fristen und halten den Kontakt zum Versicherer. Geht es tatsächlich vor Gericht, ist ein Anwalt zuständig.

So läuft die Übernahme ab

  1. Gespräch und Bestandsaufnahme. Du bringst mit, was du hast: Policen, Beitragsrechnungen oder einfach eine Liste mit Versicherer und Vertragsnummer. Wir schauen uns jeden Vertrag an.
  2. Maklervertrag und Vollmacht. Du unterschreibst den Maklervertrag, die Vollmacht und die Einwilligung zum Datenschutz. Bei Kranken-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gehört eine Schweigepflichtentbindung dazu, damit der Versicherer auch Unterlagen zu deiner Gesundheit an uns weitergeben darf. Dafür bekommst du von uns eine SMS mit einem Link, über den du alles digital unterschreibst. Mehr ist nicht zu tun.
  3. Wir melden uns bei deinen Versicherern. Wir reichen die Vollmacht ein und beantragen die Übertragung der Betreuung. Du musst niemanden anrufen, auch deinen bisherigen Betreuer nicht.
  4. Übertragung abgeschlossen. Sobald die Gesellschaft die Übertragung bestätigt, ist der Vertrag vollständig bei uns und in deiner Übersicht.

Wie schnell das geht, hängt von der Gesellschaft ab. Manche erledigen die Übertragung innerhalb einer Woche, bei anderen dauert es bis zu drei Monate. Für dich ist das keine Wartezeit ohne Betreuung: Ab deiner Unterschrift unter die Vollmacht bekommen wir Auskünfte von den Gesellschaften und können für dich tätig werden.

Die Sorgen, die fast alle haben, und was dran ist

Muss ich meine Verträge kündigen? Nein. Kündigen wäre sogar ein Fehler, denn dann bräuchtest du neue Verträge, womöglich mit neuen Gesundheitsfragen und zu schlechteren Bedingungen.

Wird es teurer? Nein. Die Übernahme ändert am Beitrag nichts. Was die Übernahme kostet, steht weiter unten.

Bin ich zwischendurch versichert? Ja, durchgehend. Der Vertrag läuft ja weiter, nur der Ansprechpartner ändert sich.

Muss ich meinem bisherigen Vertreter Bescheid sagen? Nein. Die Übertragung läuft über die Vollmacht direkt mit dem Versicherer. Wenn du es ihm selbst sagen möchtest, kannst du das natürlich trotzdem tun.

Was, wenn mein Versicherer nicht mit Maklern arbeitet? Auch dann ändert sich an deinem Vertrag nichts. Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass ein Versicherer grundsätzlich mit einem umfassend bevollmächtigten Makler korrespondieren muss. Dass er selbst keinen Maklervertrieb hat, reicht als Grund für eine Ablehnung nicht.

Was darf der Makler mit der Vollmacht? Mit deinen Versicherern sprechen, Auskünfte einholen, Schäden melden und Änderungen einreichen. Die Entscheidungen über deine Verträge triffst du. Die Vollmacht sorgt dafür, dass du nicht jedes Schreiben selbst aufsetzen musst, und du kannst sie jederzeit widerrufen.

Kann ich zurück, wenn es mir nicht gefällt? Ja, jederzeit. Den Maklervertrag kannst du nach § 627 BGB ohne Frist kündigen. Deine Versicherungen laufen dann einfach weiter.

Was passiert, wenn der Makler einmal aufhört? Deine Verträge bleiben deine. Übernimmt ein Nachfolger den Bestand, musst du darüber informiert werden und kannst dir auch einen anderen Makler suchen.

Nicht jeder Vertrag wird übernommen, und das ist gut so

Wir schauen uns jeden Vertrag an, bevor wir ihn übernehmen. Passt einer nicht, weil er am Bedarf vorbeigeht, etwas doppelt absichert oder seine Bedingungen deutlich hinter dem zurückbleiben, was heute üblich ist, sagen wir dir das offen. Diesen Vertrag übernehmen wir dann nicht, sondern empfehlen dir die Kündigung.

Dafür gilt eine feste Reihenfolge: Erst steht der neue Schutz, dann wird gekündigt. Sonst entsteht genau die Lücke, die bei der Übernahme selbst nie entsteht.

Besonders sorgfältig wägen wir bei Verträgen ab, für die du damals Gesundheitsfragen beantwortet hast. Bei der privaten Krankenversicherung stecken außerdem Altersrückstellungen im Vertrag, die bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer teilweise verloren gehen. Bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen bedeutet ein neuer Vertrag neue Gesundheitsfragen. Hier ist Behalten oft die bessere Wahl, auch wenn es heute neuere Tarife gibt.

Unterm Strich betreuen wir lieber fünf Verträge, die zu dir passen, als acht, von denen drei nur Geld kosten.

Was dich die Übernahme kostet

Für die Übernahme deiner bestehenden Verträge berechnen wir dir nichts, und dein Beitrag bleibt gleich. Unsere Vergütung ist, wie bei jedem Versicherungsvermittler, als Courtage im Versicherungsbeitrag enthalten und wird vom Versicherer gezahlt. Zusätzliche Gebühren gibt es nur, wenn wir vorher ausdrücklich eine gesonderte Leistung mit dir vereinbaren. Die Registrierung in Simplr ist für dich kostenfrei.

Welchen Status ein Vermittler hat und wie er vergütet wird, muss er dir beim ersten Kontakt in der Erstinformation mitteilen. Im Vermittlerregister kannst du den Eintrag jedes Maklers selbst nachschlagen.

So startest du

  • Leg deine Policen oder die letzten Beitragsrechnungen zusammen. Eine Liste mit Versicherer und Vertragsnummer reicht für den Anfang auch.
  • Vereinbare ein Gespräch zur Bestandsaufnahme. Deinen digitalen Versicherungsordner kannst du vorab schon [in Simplr anlegen](/neukundenregistrierung/).
  • Unterschreib Maklervertrag und Vollmacht. Um alles Weitere mit deinen Versicherern kümmern wir uns.

Im ersten Gespräch schauen wir nur auf das, was du schon hast. Gekündigt oder neu abgeschlossen wird dabei nichts.

Bestandsaufnahme vereinbaren

Häufige Fragen

Muss ich meine Versicherungen kündigen, wenn ein Makler sie übernimmt?

Nein. Mit Maklervertrag und Vollmacht wechselt nur die Betreuung. Die Verträge selbst laufen unverändert weiter, mit demselben Beitrag, denselben Bedingungen und ohne Lücke im Schutz.

Wie lange dauert die Übertragung zum Makler?

Das hängt von der Gesellschaft ab. Manche übertragen innerhalb einer Woche, bei anderen dauert es bis zu drei Monate. Tätig werden kann der Makler schon ab deiner Unterschrift unter die Vollmacht, weil er ab dann Auskünfte von den Versicherern bekommt.

Wird meine Versicherung durch den Makler teurer?

Nein. Der Beitrag bleibt, wie er ist. Die Vergütung des Maklers ist als Courtage im Versicherungsbeitrag enthalten und wird vom Versicherer gezahlt. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn du vorher ausdrücklich eine gesonderte Leistung vereinbarst.

Was passiert, wenn mein Versicherer nicht mit Maklern zusammenarbeitet?

An deinem Vertrag ändert das nichts. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2013 muss ein Versicherer grundsätzlich mit einem umfassend bevollmächtigten Makler korrespondieren. Ablehnen darf er das nur in Ausnahmefällen, etwa wenn es im Einzelfall unzumutbar ist.

Brauche ich für die Übertragung eine neue Gesundheitsprüfung?

Nein. Es wird kein neuer Vertrag abgeschlossen, deshalb gibt es auch keine neuen Gesundheitsfragen. Die gibt es nur, wenn ein Vertrag später bewusst durch einen neuen ersetzt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Maklervertrag und Maklervollmacht?

Der Maklervertrag ist der Auftrag: Er regelt, wofür der Makler zuständig ist und welche Pflichten er dir gegenüber hat. Die Vollmacht berechtigt ihn, gegenüber deinen Versicherern für dich zu sprechen, Auskünfte einzuholen und Erklärungen abzugeben. Beides gehört zusammen.

Kann ich den Maklervertrag wieder kündigen?

Ja, jederzeit. Der Maklervertrag ist ein Dienstvertrag über Dienste höherer Art und kann nach § 627 BGB ohne Frist gekündigt werden. Deine Versicherungsverträge laufen davon unberührt weiter.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.

Als Quelle bevorzugen Im Netz kursieren beim Thema Vorsorge und Versicherung viele KI-generierte Halbwahrheiten. Legst du Fulminant Finanzdienstleistungen in Google als bevorzugte Quelle fest, zeigt dir Google bei passenden Suchanfragen häufiger unsere fachlich geprüften Inhalte - für echtes Vorsorgewissen statt Halbwissen.

Geprüfte Inhalte von Fulminant Finanzdienstleistungen

← Zurück zum Ratgeber
AHArnd Hellwig

Geschrieben von Arnd Hellwig

Versicherungsmakler und Geschäftsführer von Fulminant Finanzdienstleistungen

Ich schreibe hier aus der Beratungspraxis: frei in der Anbieterwahl, persönlich verantwortlich und mit dem Ziel, Vorsorge verständlich statt verkäuferisch zu erklären.

Freie Anbieterwahl Persönlich verantwortlich Beratung aus der Praxis

Diese Frage betrifft dich gerade? Dann klär sie persönlich.

Im kostenlosen Vorsorge-Check ordnen wir deine Situation gemeinsam ein. Klar und ohne Verpflichtung.