Förderung & Zulagen

Arbeitnehmersparzulage 2026: Einkommensgrenze, Höhe und Antrag

27. September 2026 9 Min AHArnd Hellwig
Ein Münzstapel mit einer zusätzlichen Münze obenauf, daneben eine Messlatte mit Markierung

Information und Werbemitteilung von Fulminant Finanzdienstleistungen · Stand 4. Oktober 2026 · keine Steuerberatung · Zahlen: Modellrechnung, keine Prognose

Viele Beschäftigte gehen davon aus, dass sie für die staatliche Förderung ihrer vermögenswirksamen Leistungen (VL) zu viel verdienen. Seit 2024 gelten aber deutlich höhere Grenzen, und maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt. Dieser Artikel erklärt, wer die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommt, wie hoch sie ist und was du für den Antrag brauchst.

Was heißt das für mich? Die Kurzantwort

  • Einkommensgrenze: zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 Euro, bei Zusammenveranlagung bis 80.000 Euro, nicht Bruttogehalt. Die Grenze gilt für VL, die seit dem 1. Januar 2024 angelegt werden.
  • Geprüft wird jedes Jahr einzeln. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen in einem Jahr über der Grenze, gibt es für dieses Jahr keine Zulage. Steigt dein Gehalt dauerhaft über die Grenze, fällt sie für alle weiteren Jahre weg. Das betrifft jede Anlageform mit Zulage, Bausparen am stärksten: Bei 10.000 Euro Bausparsumme und 40 Euro im Monat bliebe ohne Zulage in den gerechneten Standardtarifen weniger übrig als eingezahlt. Beim ETF-VL stammt rund die Hälfte des Ertrags aus der Sparzulage, bei der Tilgung rund 45 % (Modellrechnung, keine Prognose).
  • Höhe: 20 % auf höchstens 400 Euro im Jahr bei ETF/Fonds-VL (Wertpapier-Sparvertrag: ETF oder aktiver Fonds; bis 80 Euro) und 9 % auf höchstens 470 Euro bei Bausparen oder Tilgung (bis 43 Euro, weil die Zulage je Vertrag auf volle Euro aufgerundet wird).
    Fulminanter Tipp kombinieren: Mit je einem Vertrag in beiden Töpfen sind es bis 123 Euro im Jahr.
  • Antrag: beim Finanzamt, in der Regel mit der Einkommensteuererklärung. Voraussetzung ist deine Einwilligung in die elektronische Datenübermittlung beim Anlageinstitut.
  • Bis zum Stichtag wurden seit 2024 keine weiteren Änderungen an Sätzen und Grenzen gefunden.

Welche Einkommensgrenze gilt 2026?

AlleinstehendeZusammenveranlagung
Arbeitnehmer-Sparzulage (alle Anlageformen)40.000 Euro80.000 Euro
Wohnungsbauprämie35.000 Euro70.000 Euro

Die Grenzen der Sparzulage gehen auf das Zukunftsfinanzierungsgesetz zurück und gelten erstmals für VL, die nach dem 31. Dezember 2023 angelegt werden. Bis 2023 lagen sie nach vorliegenden Angaben deutlich niedriger und waren nach Anlageform getrennt. Wer ältere Angaben findet, sollte deshalb auf das Datum achten.

Zu versteuerndes Einkommen statt Bruttogehalt

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG im Jahr, in dem die VL angelegt werden. Es ist in der Regel niedriger als das Bruttogehalt, weil bei seiner Ermittlung verschiedene Abzüge berücksichtigt werden. Du findest den Wert im Einkommensteuerbescheid.

Kinderfreibeträge zählen immer: Für die Prüfung der Grenze werden die Freibeträge für Kinder stets abgezogen, auch wenn steuerlich das Kindergeld günstiger war. Eltern können deshalb trotz eines höheren festgesetzten Einkommens förderberechtigt sein.

Kapitalerträge, die abgeltend besteuert werden, zählen grundsätzlich nicht mit; anders kann es sein, wenn sie über die Günstigerprüfung in die Einkommensteuer einbezogen werden. Dein persönliches zu versteuerndes Einkommen ermittelst du bitte mit deiner Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

TopfAnlageformenSatzgefördert bisZulage höchstens (je Vertrag)
BeteiligungenWertpapier-Sparvertrag (ETF oder aktiver Fonds) u. a.20 %400 Euro im Jahr80 Euro
WohnungsbauBausparen und Tilgung eines Wohnungsbaudarlehens zusammen9 %470 Euro im Jahr43 Euro (9 % von 470 Euro, auf volle Euro aufgerundet)
  • Beide Töpfe sind parallel nutzbar. Bausparen und Tilgung teilen sich aber den 470-Euro-Topf.
  • Banksparpläne und Kapitalversicherungen sind zwar VL-fähig, aber nicht zulagebegünstigt. Ein normaler ETF-Sparplan ohne VL-Vertrag ist nach der Systematik des Gesetzes nicht zulagefähig.
  • Werden VL in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt, entfällt die Zulage für diesen Betrag. Mehr dazu: VL in die bAV umwandeln.
  • Die Zulage ist steuerfrei und kein Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.

Fonds erhalten 20 % auf bis zu 400 Euro, Bausparen und Tilgung 9 % auf bis zu 470 Euro. Das ist eine gesetzliche Förderentscheidung, kein Produktvorteil.

Was die Zulage in Euro bewirkt, und was ohne sie bleibt

Modellrechnung, keine Prognose; nach Kosten und Steuern; 40 Euro VL im Monat, sieben Jahre, 3.360 Euro Einzahlungen; Aktienrendite 6 % pro Jahr bei 15 % Schwankung (mittleres Szenario); ETF-Kosten 0,20 % pro Jahr plus 18 Euro Depotentgelt, aktiver Fonds 1,45 % pro Jahr plus 5 % Ausgabeaufschlag; Bausparen im Standardtarif mit 10.000 Euro Bausparsumme; Modellrechnungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse:

Anlageformmit SparzulageZulage nur in den ersten 3 Jahrenohne SparzulageWert der Zulage
ETF-VL4.519 Euro4.199 Euro3.959 Euro560 Euro
aktiver VL-Aktienfonds4.206 Euro3.886 Euro3.646 Euro560 Euro
Tilgung 3,5 %4.059 Euro3.882 Euro3.734 Euro325 Euro
Bausparen 10.000 Euro, Standardtarif3.522 Euro3.350 Euro3.221 Euro301 Euro

Bei den Fonds schwankt der Wert, und zum Ende der Sperrfrist kann weniger herauskommen als eingezahlt: Im Modell führt ein Kurseinbruch von 40 % im letzten Jahr zu rund 2.890 Euro beim ETF-VL und rund 2.710 Euro beim aktiven Fonds, bei 3.360 Euro Einzahlungen und mit Sparzulage. Bausparen und Tilgung sind nach den Vertragsbedingungen nominal sicher bzw. sicher in der Zinsbindung. Beim ETF/Fonds-VL enthält der Wert auch die Einzahlungen des siebten Jahres samt der Zulage dafür (80 Euro); beides liegt bereits in einem neuen Vertrag mit eigener Sperrfrist, die Zulage wird erst an dessen Ende fällig. Wer zum Ende der ersten Sperrfrist alles verkauft, verliert diese Zulage.

  • Fällt die Zulage zum Beispiel nach drei Jahren weg, sinkt der Ertrag nach sieben Jahren beim Bausparen je nach Tarif um mehr als die Hälfte (im Standardtarif bleibt kein Plus), beim ETF-VL und bei der Tilgung um rund ein Viertel. „Drei Jahre“ ist ein Rechenbeispiel, keine Aussage darüber, wie oft das vorkommt.
  • Beim Bausparen hängt der Ertrag an der Sparzulage: Ohne sie bliebe in den gerechneten Standardtarifen weniger übrig als eingezahlt (bei 10.000 Euro Bausparsumme rund −260 bis −20 Euro), und das Guthaben verliert deutlich an Kaufkraft (rund 2 bis 4 % pro Jahr bei 2 % Inflation). Zahlst du weniger als den Regelsparbeitrag und stockst nicht auf, kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen. Wird das Guthaben vor Ablauf von sieben Jahren ausgezahlt, kann die Sparzulage entfallen, und die Abschlussgebühr ist in der Regel verloren.
  • Bei den Fonds erhöht der Wegfall das Verlustrisiko: Ohne Zulage endet ein Fonds-VL im Modell deutlich häufiger unter den Einzahlungen; ein aktiver Fonds liegt ohne Zulage im mittleren Szenario nur knapp darüber.
  • Die Tilgung bleibt auch ohne Zulage über den Einzahlungen und erhält die Kaufkraft, solange die Zinsbindung läuft.

Welche Anlageform zu dir passt, erklärt der Beitrag Vermögenswirksame Leistungen anlegen.

Wann wird die Zulage ausgezahlt?

  • Fonds und Bausparen: grundsätzlich erst mit Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist, mit Zuteilung des Bausparvertrags oder bei einer unschädlichen vorzeitigen Verfügung.
  • Tilgung eines Wohnungsbaudarlehens: Hier gibt es keine Sperrfrist. Das Finanzamt zahlt die festgesetzte Zulage direkt an dich aus, in der Praxis mit dem Steuerbescheid des Folgejahres.
  • Vorzeitige Verfügung: Wer vor Ablauf der Sperrfrist über das Geld verfügt, verliert die Zulage rückwirkend, außer in gesetzlichen Ausnahmefällen. Die Ausnahmen unterscheiden sich nach Anlageform:
    • Wertpapier-Sparvertrag (Fonds): unter anderem Tod oder völlige Erwerbsunfähigkeit, Heirat nach mindestens zwei Jahren Sperrfrist, Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr, bestimmte berufliche Weiterbildung und die Aufnahme einer Selbstständigkeit.
    • Beim Bausparvertrag sind die Ausnahmen anders geregelt. Ausdrücklich unschädlich ist nach dem Vermögensbildungsgesetz eine Verfügung für eine berufliche Weiterbildung (ab 30 Euro, unter den gesetzlichen Voraussetzungen). Nach dem BMF-Schreiben zum 5. VermBG sind außerdem unschädlich: die unverzügliche und unmittelbare Verwendung für den Wohnungsbau (eine Zuteilung ist dafür nicht in jedem Fall nötig), Tod oder völlige Erwerbsunfähigkeit des Bausparers oder seines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten und eine mindestens einjährige, ununterbrochene und noch andauernde Arbeitslosigkeit. Heirat und die Aufnahme einer Selbstständigkeit gehören beim Bausparen nicht zu den gesetzlich genannten Ausnahmen.

So beantragst du die Arbeitnehmer-Sparzulage

  1. Einwilligung erteilen: Du willigst beim Anlageinstitut (bei der Tilgung beim Darlehensgläubiger) in die elektronische Datenübermittlung ein. Die Einwilligung muss spätestens bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Anlagejahr vorliegen.
  2. Meldung durch das Institut: Das Institut übermittelt die angelegten VL bis Ende Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung.
  3. Antrag beim Finanzamt: in der Regel mit der Einkommensteuererklärung. Die Frist beträgt vier Jahre nach Ablauf des Anlagejahres.

Wohnungsbauprämie: die zweite Förderung fürs Bausparen

Die Wohnungsbauprämie fördert eigene Bausparbeiträge mit 10 % auf höchstens 700 Euro (Ehegatten 1.400 Euro) im Jahr. Ein Arbeitnehmerstatus ist nicht nötig; berechtigt sind Steuerpflichtige ab 16 Jahren. Wichtig:

  • Dieselben Beträge werden nie doppelt gefördert. Für VL mit Anspruch auf Sparzulage gibt es keine Prämie. Eigenbeiträge darüber hinaus können aber prämienbegünstigt sein.
  • Die Grenze liegt mit 35.000 Euro niedriger als bei der Sparzulage. Wer als Alleinstehender zwischen 35.000 und 40.000 Euro liegt, erhält auf VL-Bausparen nur die Sparzulage.
  • Für Verträge ab 2009 gibt es die Prämie grundsätzlich nur bei Verwendung für den Wohnungsbau. Eine Ausnahme gilt unter anderem für Verträge, die vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wurden.
  • Beantragt wird sie bei der Bausparkasse.

Wer bekommt keine Sparzulage?

  • Geschäftsführer einer GmbH oder UG, auch Fremdgeschäftsführer, sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes. Eine Ausnahme gilt nur bei einem Arbeitsvertrag mit einem anderen Unternehmen.
  • Selbstständige und Freiberufler erhalten für ihre eigene Tätigkeit keine VL; die Wohnungsbauprämie steht ihnen aber offen.
  • Rentner ohne aktives Arbeitsverhältnis erhalten keine VL.
  • Azubis, Minijobber und Teilzeitkräfte sind dagegen Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Bei Minijobs zählen vom Arbeitgeber gezahlte VL voraussichtlich zur Verdienstgrenze von 603 Euro (2026); das solltest du vorab prüfen.

Fazit

Die Einkommensgrenze ist seit 2024 deutlich höher, als viele denken. Weil das zu versteuernde Einkommen und nicht das Brutto zählt und Kinderfreibeträge immer abgezogen werden, lohnt sich ein Blick in den Steuerbescheid. Wer förderberechtigt ist, kann beide Töpfe parallel nutzen. Weil die Zulage jedes Jahr neu geprüft wird, gehört eine absehbare Gehaltserhöhung in die Entscheidung, besonders beim Bausparen, dessen Ertrag an der Zulage hängt.

Ob du förderberechtigt bist, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen und deinem Familienstand ab. Welcher konkrete Vertrag zu dir passt – Fonds, Bauspartarif, Tilgung oder Betriebsrente –, lässt sich in einer Beratung anhand deiner Unterlagen klären. Ansprechpartner: Fulminant Finanzdienstleistungen, Kontakt.

Häufige Fragen

Gilt die Grenze für mein Bruttogehalt?

Nein. Es zählt das zu versteuernde Einkommen des Anlagejahres, abzüglich der Kinderfreibeträge.

Ich liege knapp über der Grenze. Was bedeutet das?

VL bleiben auch ohne Zulage eine Arbeitgeberleistung. Ohne Zulage liegt Bausparen bei 10.000 Euro Bausparsumme nach sieben Jahren in den gerechneten Standardtarifen unter den Einzahlungen. Das ETF-VL liegt im mittleren Szenario weiter vorn, sein Wert schwankt aber, und zum Ende der Sperrfrist kann weniger herauskommen als eingezahlt; ein aktiver Fonds liegt ohne Zulage hinter einer Tilgung zu 3,5 %, die innerhalb der Zinsbindung sicher bleibt (Modellrechnung, keine Prognose). Liegst du knapp unter der Grenze, kann eine Gehaltserhöhung die Zulage für die Jahre kosten, in denen dein Einkommen über der Grenze liegt. Siehe den Beitrag „Vermögenswirksame Leistungen anlegen“.

Muss ich jedes Jahr etwas tun?

Die Zulage wird für jedes Anlagejahr festgesetzt. Am einfachsten geschieht das über die jährliche Steuererklärung.

Bekomme ich die Zulage, wenn ich meine VL tilge statt spare?

Ja, mit 9 % auf bis 470 Euro und ohne Sperrfrist.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.

Quellen und Belege

  1. BaFin: Bausparen – Verbraucherinformation (abgerufen am 03.10.2026)
  2. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro, Pressemitteilung (Stand: 01.01.2026)
  3. Finanzverwaltung NRW: Arbeitnehmer-Sparzulage, Informationsseite (Stand: 2024)
  4. Cambridge Judge Business School (Dimson/Marsh/Staunton): Report: stocks have far outperformed over the past 125 years (UBS Global Investment Returns Yearbook 2025), Daten bis Ende 2024
  5. MSCI Inc.: MSCI World Index (EUR) Factsheet, Net Returns (Stand: 31.08.2026)
  6. MSCI Inc.: MSCI World Index (USD) Factsheet (Stand: 31.08.2026)

Rechtsgrundlagen: Delegierte Verordnung (EU) 2017/565, EStG, FinVermV, 5. VermBG (zuletzt geändert am 02.12.2024; Einkommensgrenzen nach Art. 34 des Gesetzes vom 11.12.2023), VermBDV 1994, GmbHG, KAGB, RDG, TzBfG und WoPG 1996, jeweils in der am Stichtag geltenden Fassung; BMF-Schreiben vom 31.05.2024 (5. VermBG). Marktstichprobe: Bedingungen, Tarif- und Preisunterlagen von Bausparkassen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Depotbanken, Lebensversicherern und Zusatzversorgungskassen (25 Dokumente, Stand 10/2024 bis 10/2026), keine Rangliste und keine Empfehlung. Modellrechnungen: eigene Berechnungen von Fulminant Finanzdienstleistungen, Rechts- und Datenstand 4. Oktober 2026. Für jeden Investmentfonds gibt es einen Verkaufsprospekt und ein Basisinformationsblatt beim jeweiligen Anbieter. Vergütung: Werden über uns Bausparverträge, Investmentfonds oder Versicherungen einschließlich betrieblicher Altersversorgung vermittelt, kann eine Vergütung durch den jeweiligen Produktanbieter anfallen; Einzelheiten enthält die Statusinformation vor einer Vermittlung. Bei der Tilgung eines bestehenden Darlehens fällt keine Vergütung an.

Als Quelle bevorzugen Im Netz kursieren beim Thema Vorsorge und Versicherung viele KI-generierte Halbwahrheiten. Legst du Fulminant Finanzdienstleistungen in Google als bevorzugte Quelle fest, zeigt dir Google bei passenden Suchanfragen häufiger unsere fachlich geprüften Inhalte - für echtes Vorsorgewissen statt Halbwissen.

Geprüfte Inhalte von Fulminant Finanzdienstleistungen

← Zurück zum Ratgeber
AHArnd Hellwig

Geschrieben von Arnd Hellwig

Versicherungsmakler und Geschäftsführer von Fulminant Finanzdienstleistungen

Ich schreibe hier aus der Beratungspraxis: frei in der Anbieterwahl, persönlich verantwortlich und mit dem Ziel, Vorsorge verständlich statt verkäuferisch zu erklären.

Freie Anbieterwahl Persönlich verantwortlich Beratung aus der Praxis

Diese Frage betrifft dich gerade? Dann klär sie persönlich.

Im kostenlosen Vorsorge-Check ordnen wir deine Situation gemeinsam ein. Klar und ohne Verpflichtung.