Vergleich

VL in die bAV umwandeln: Wann kann sich das lohnen?

30. September 2026 10 Min AHArnd Hellwig
Ein Wasserlauf teilt sich an einer kleinen Weiche in zwei Arme, die zu zwei Becken führen

Information und Werbemitteilung von Fulminant Finanzdienstleistungen · Stand 4. Oktober 2026 · keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung · Zahlen: Modellrechnung, keine Prognose

Manche Arbeitgeber bieten an, die vermögenswirksamen Leistungen (VL) in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu lenken. Das klingt einfach. Es verändert aber Steuern, Sozialabgaben, Förderung und Verfügbarkeit. Ob sich das rechnet, entscheidet sich nicht in der Ansparphase, sondern über die ganze Laufzeit bis in die Rente. Als Vergleich dient vor allem das ETF/Fonds-VL (Wertpapier-Sparvertrag: ETF oder aktiver Fonds).

Hinweis zu Interessen: Die Vermittlung von Versicherungen, auch in der bAV, gehört zum Kerngeschäft von Versicherungsmaklern. Fulminant Finanzdienstleistungen ist als Versicherungsmakler tätig. Dieser Artikel beschreibt deshalb bewusst auch die Belastungen und Kipppunkte der bAV.

Was heißt das für mich? Die Kurzantwort

Wird die bAV mit einem versicherungsüblichen Rentenfaktor verrentet, liegt sie mit VL-Geld im Modell in der Regel hinter dem ETF-VL – nach 7 wie nach 25 Jahren, mit und ohne Sparzulage beim ETF-VL. Am oberen Ende der Bandbreite, also bei einer neutralen Verrentung ohne Sicherheitsabschläge, kann die bAV vorn liegen: im Modell vor allem dann, wenn du für das ETF-VL keine Sparzulage bekämst (etwa wegen eines höheren Einkommens), oder wenn die Kosten der bAV niedrig sind. Der Wert eines ETF-VL schwankt dabei, und zum Ende der Sperrfrist kann weniger herauskommen als eingezahlt.

  • Rechtlich ist die Umwandlung eine Entgeltumwandlung, keine VL-Anlage.
  • Ob es überhaupt geht, entscheidet oft der Tarifvertrag. Bei Bund und Ländern ist die Umwandlung von VL ausgeschlossen, im kommunalen öffentlichen Dienst ist sie möglich.
  • Ansparphase: steuer- und sozialabgabenfrei, oft mit 15 % Arbeitgeberzuschuss.
  • Was wegfällt: die Arbeitnehmer-Sparzulage auf den umgewandelten Betrag; die gesetzliche Rente sinkt leicht (statische Modellrechnung).
  • Rentenphase: volle Einkommensteuer, gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge; Auszahlung in der Regel frühestens ab 62.
  • Ergebnis: stark abhängig von Produkt und Rentenfaktor. Modellrechnung, keine Prognose: nach 25 Jahren zwischen 13.183 und 25.445 Euro bei 12.000 Euro Arbeitgeber-VL.

Ist eine bAV eine vermögenswirksame Leistung?

Nein. Der Katalog der VL-Anlageformen im Vermögensbildungsgesetz nennt keine bAV-Durchführungswege. Werden Arbeitgeber-VL für Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds verwendet, handelt es sich um eine Entgeltumwandlung. Die Beiträge fallen nach dem BMF-Schreiben vom 12.08.2021 unter § 3 Nr. 63 EStG. Davon zu unterscheiden sind altersvorsorgewirksame Leistungen, die in einigen Branchen nach vorliegenden Angaben die früheren VL tariflich ersetzt haben.

Darf ich meine VL umwandeln?

  • Mit Tarifvertrag: Tarifliche Entgeltbestandteile dürfen nur umgewandelt werden, soweit der Tarifvertrag das vorsieht oder zulässt. Die Regeln unterscheiden sich nach vorliegenden Angaben schon innerhalb des öffentlichen Dienstes.
  • Ohne Tarifbindung: Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, aber erst ab einem Mindestbetrag von rund 24,72 Euro im Monat (2026). Kleinere VL allein begründen voraussichtlich keinen Anspruch; eine freiwillige Vereinbarung oder Aufstockung bleibt möglich. Der Anspruch setzt Rentenversicherungspflicht voraus.

Die Ansparphase: Was du netto gewinnst

Bleiben die VL normaler Lohn, zahlst du darauf Steuer und Sozialabgaben. Bei der Umwandlung sind Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 338 Euro im Monat) steuer- und sozialabgabenfrei.

Beispiel (Modellannahme, 40 Euro VL, 30 % Steuer, 21,15 % Sozialabgaben): Als Lohn kosten dich die 40 Euro rund 20,46 Euro an Steuer und Abgaben aus deinem übrigen Netto. Umgewandelt fließen 40 Euro plus 6 Euro Zuschuss in die bAV, und die 20,46 Euro bleiben dir. Ob du diesen Betrag ausgibst oder anlegst, verändert das Gesamtergebnis. Die Modellrechnung unten legt ihn sicher zu 2 % an.

Der Zuschuss ist nicht garantiert: Gesetzlich gilt er nur, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart. Über den Beitragsbemessungsgrenzen kann er ganz oder teilweise entfallen, und Tarifverträge können ihn ausschließen.

Was du bei der Umwandlung aufgibst

  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage für den umgewandelten Betrag: höchstens 80 Euro bzw. 43 Euro im Jahr (je Vertrag auf volle Euro aufgerundet), wenn du förderberechtigt wärst. Über einen eigenen VL-Vertrag aus deinem Gehalt bleibt die Zulage nach vorliegender Auslegung erreichbar. Wer förderberechtigt ist, steht im Beitrag zur Arbeitnehmer-Sparzulage.
  • Ein Teil der gesetzlichen Rente: in statischer Modellrechnung rund 0,39 Euro Monatsrente je Umwandlungsjahr bei 40 Euro im Monat.
  • Verfügbarkeit: Ein vorzeitiger Zugriff ist in der Regel ausgeschlossen; eine Kündigung führt nur zur Beitragsfreistellung. Ausgenommen ist die gesetzliche Abfindung kleiner Anwartschaften.

Die Rentenphase: Steuer und Krankenversicherung

  • Steuer: Leistungen aus steuerfreien Beiträgen werden voll besteuert. Wie viel tatsächlich anfällt, hängt vom Gesamteinkommen im Alter ab.
  • Pflichtversicherte Rentner: Kranken- und Pflegebeiträge fallen erst an, wenn alle Versorgungsbezüge zusammen mit einem etwaigen Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit 197,75 Euro im Monat übersteigen (2026). In der Krankenversicherung gibt es zusätzlich einen Freibetrag in dieser Höhe. In der Pflegeversicherung ist oberhalb der Freigrenze der gesamte Betrag beitragspflichtig.
  • Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner: Für sie gibt es keine Freigrenze. Liegen ihre übrigen Einnahmen über der Mindestbemessung von 1.318,33 Euro im Monat, ist die Betriebsrente nach der Rechenregel des Modells ab dem ersten Euro beitragspflichtig. Für bestimmte Rentenantragsteller gilt die Mindestbemessung nicht; das ist im Einzelfall zu prüfen.
  • Privat Krankenversicherte zahlen nach allgemeiner Darstellung keine einkommensabhängigen Beiträge auf die Betriebsrente.
  • Kapital statt Rente: Ein Kapitalwahlrecht ist steuerlich unschädlich. Die Auszahlung wird im Zuflussjahr voll besteuert; nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ohne Fünftelregelung, wenn sie auf einem freien Kapitalwahlrecht beruht.

Was kommt am Ende heraus? Eine Bandbreite statt einer Zahl

Modellrechnung, keine Prognose. Die Annahmen: 40 Euro VL im Monat, 15 % Zuschuss, 25 Jahre bis Rentenbeginn, 25 % Steuer im Alter, pflichtversichert, die Netto-Ersparnis sicher angelegt und die Minderung der gesetzlichen Rente abgezogen.

VarianteAusgestaltungNetto-Endwert
A, oberes Endefondsgebundene bAV ohne Garantie, neutral verrentet25.445 Euro
Bfondsgebunden, garantierter, marktüblicher Rentenfaktor (ohne Überschussrente)17.465 Euro
Cfondsgebunden mit Garantie14.052 Euro
D, vorsichtige UntergrenzeKlassik, garantierter Rentenfaktor, Kosten und Stückkosten zusätzlich13.183 Euro

Zum Vergleich unter denselben Annahmen (mittleres Szenario, Aktienrendite 6 % pro Jahr bei 15 % Schwankung, nach Kosten und Steuern; bei den Fonds einschließlich der Einzahlung des letzten Jahres und der Zulage dafür (80 Euro), die noch in einem gesperrten Vertrag liegen; ETF-Kosten 0,20 % pro Jahr plus 18 Euro Depotentgelt, aktiver Fonds 1,45 % pro Jahr plus 5 % Ausgabeaufschlag): ETF-VL mit Sparzulage 27.294 Euro, ohne Sparzulage 23.977 Euro; aktiver VL-Aktienfonds mit Sparzulage 22.640 Euro, ohne 19.698 Euro; Tilgung zu 3,5 % 20.994 Euro. Der Wert der Fonds schwankt, und am Ende kann weniger herauskommen als eingezahlt: Ein Kurseinbruch von 40 % im letzten Jahr einer siebenjährigen Sperrfrist führt im Modell zu rund 2.890 Euro beim ETF-VL und rund 2.710 Euro beim aktiven Fonds, bei 3.360 Euro Einzahlungen und mit Sparzulage. Modellrechnungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Bausparen ist über 25 Jahre nicht gerechnet, weil der VL-Bausparvertrag hier als reiner Sparvertrag über sieben bis zehn Jahre betrachtet wird und ein Anschlussvertrag eine neue Abschlussgebühr kostet. Für kleine Beträge gilt beim Bausparen: Zahlst du weniger als den Regelsparbeitrag und stockst nicht auf, kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen. Wird das Guthaben vor Ablauf von sieben Jahren ausgezahlt, kann die Sparzulage entfallen, und die Abschlussgebühr ist in der Regel verloren.

Mit und ohne Sparzulage beim ETF-VL (simulierte Marktverläufe, Modellrechnung, keine Prognose; Aktienrendite 6 % pro Jahr bei 15 % Schwankung):

Vergleich nach 25 JahrenVariante A (neutral verrentet)Variante B (versicherungsüblich)
gegen ETF-VL mit Sparzulagein rund 83 von 100 Verläufen dahinterin rund 99 von 100 dahinter
gegen ETF-VL ohne Sparzulage, Steuersatz heute 30 %in rund 91 von 100 Verläufen vornin rund 96 von 100 dahinter
gegen ETF-VL ohne Sparzulage, Steuersatz heute 42 %in rund 97 von 100 Verläufen vornin rund 89 von 100 dahinter

Bei 42 % Steuersatz ergibt Variante A nach 25 Jahren 27.308 Euro, Variante B 19.329 Euro, gegenüber 23.977 Euro beim ETF-VL ohne Zulage, dessen Wert allerdings schwankt. Grenzfall: Bei 42 % und sieben Jahren liegt auch Variante B nur knapp dahinter, in rund 64 von 100 Verläufen. Die 7-Jahres-Werte der bAV sind eine Rechengröße, weil Betriebsrenten in der Regel frühestens ab 62 fließen.

Was die Bandbreite verschiebt:

  • Rentenfaktor und Produktform: Der Abstand zwischen A und D beträgt rund 12.300 Euro. Versicherungsübliche garantierte Rentenfaktoren liegen deutlich unter einer neutralen Verrentung (Modellannahme 30 gegenüber rund 50 Euro je 10.000 Euro).
  • Krankenversicherung im Alter: Als freiwillig Versicherter mit Einnahmen über der Mindestbemessung sinkt Variante A auf 19.909 Euro; ebenso als Pflichtversicherter, wenn eine weitere Betriebsrente von 300 Euro im Monat Freigrenze und Freibetrag bereits ausschöpft.
  • Steuersatz im Alter: Bei 15 % statt 25 % steigt Variante A auf 27.738 Euro, bei 35 % sinkt sie auf 23.152 Euro.
  • Zuschuss: Ohne Zuschuss sinkt Variante A auf 22.878 Euro.
  • Kapital statt Rente: Bei Variante B ergibt die Kapitalauszahlung im Modell 23.608 Euro. Das ist kein Urteil über die Kapitalwahl, weil die Absicherung eines langen Lebens nicht bewertet ist.
  • Netto-Ersparnis in Aktien statt sicher angelegt: Dann steigt Variante A auf 29.510 Euro. Diese Lesart ist nicht risikogleich, weil die bAV-Seite eine höhere Aktienquote hat.

Gegenüber dem ETF-VL mit Sparzulage braucht selbst Variante A sehr niedrige Kosten oder einen niedrigen Steuersatz im Alter. Mit versicherungsüblichem Rentenfaktor würde gegenüber dem ETF-VL mit Sparzulage nicht einmal ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe des umgewandelten Betrags reichen.

Wann kann die Umwandlung sinnvoll sein, und wann eher nicht?

Die genannten Schwellen stammen aus der Modellrechnung (keine Prognose).

Eher geeignet, wenn du für ein ETF-VL keine Sparzulage bekämst, der Tarifvertrag die Umwandlung zulässt, der Zuschuss hoch ist, das Produkt geringe Kosten und einen fairen Rentenfaktor hat, dein Steuersatz heute höher ist als im Alter, im Alter nach allgemeiner Darstellung keine Mehrbelastung in der Krankenversicherung zu erwarten ist und du eine lebenslange Zusatzrente bewusst willst.

Eher nicht geeignet, wenn das Angebot einen versicherungsüblichen Rentenfaktor hat, du förderberechtigt bist und die Zulage beim ETF-VL in allen Jahren erhieltest, kein Zuschuss fließt, die Kosten hoch sind, wenn du im Alter freiwillig gesetzlich versichert bist und Einnahmen über der Mindestbemessung hast, wenn du vor 62 an das Geld musst oder häufig den Arbeitgeber wechselst.

Worauf achten: garantierter Rentenfaktor, Kostenquote, Zuschuss, dein Krankenversicherungsstatus im Alter und ob du die Sparzulage sonst bekämst.

Fazit

Mit einem versicherungsüblichen Rentenfaktor liegt die bAV mit VL-Geld im Modell in der Regel hinter dem ETF-VL, dessen Wert allerdings schwankt. Bei neutraler Verrentung, niedrigen Kosten und ohne Sparzulage beim ETF-VL kann sie vorn liegen. Den Ausschlag geben Tarifvertrag, Zuschuss, Produktkosten, Rentenfaktor, Steuersatz und Krankenversicherung im Alter, und die Frage, was mit der Netto-Ersparnis geschieht. Den Vergleich mit Bausparen, ETF und Tilgung findest du im Beitrag Vermögenswirksame Leistungen anlegen.

Welcher konkrete Vertrag zu dir passt – Fonds, Bauspartarif, Tilgung oder Betriebsrente –, lässt sich in einer Beratung anhand deiner Unterlagen klären, bei der Betriebsrente anhand deines Tarifvertrags und eines konkreten Angebots. Ansprechpartner: Fulminant Finanzdienstleistungen, Kontakt.

Häufige Fragen

Mein Arbeitgeber bietet eine bAV an. Gehen die VL automatisch dorthin?

Nein. Ob und wie umgewandelt werden darf, regeln Tarifvertrag bzw. Vereinbarung. Lass dir Produktform, Kosten, garantierten Rentenfaktor und Zuschuss schriftlich nennen.

Was passiert beim Arbeitgeberwechsel?

Innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden kannst du die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber verlangen, bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds für Zusagen ab 2005, sofern der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übersteigt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist das in der Praxis oft schwierig, und häufig entsteht ein neuer Vertrag mit neuen Kosten. Kleine Anwartschaften können abgefunden werden.

Ist eine kleine bAV aus VL im Alter beitragsfrei?

Für Pflichtversicherte ja, solange alle Versorgungsbezüge zusammen mit einem etwaigen Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit 197,75 Euro im Monat nicht übersteigen (2026). Für freiwillig Versicherte gilt diese Freigrenze nicht.

Kann ich als Geschäftsführer VL in eine bAV umwandeln?

Geschäftsführer einer GmbH oder UG erhalten keine VL nach dem Vermögensbildungsgesetz. Eine bAV ist steuerlich möglich, aber mit eigenen Grenzen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.

Quellen und Belege

  1. BaFin: Bausparen – Verbraucherinformation (abgerufen am 03.10.2026)
  2. BaFin: Kundennutzen in der Lebensversicherung: Aktuelle Untersuchung gibt neue Einblicke (abgerufen am 03.10.2026)
  3. Bundesministerium der Finanzen: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 (BMF-Monatsbericht Februar 2026)
  4. Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (abgerufen am 03.10.2026)
  5. Finanzverwaltung NRW: Arbeitnehmer-Sparzulage, Informationsseite (Stand: 2024)
  6. Techniker Krankenkasse: Versorgungsbezüge beitragspflichtig, Firmenkunden (Stand: 2026)
  7. Techniker Krankenkasse: Welcher Freibetrag gilt für Pflichtversicherte bei Betriebsrenten? (Stand: 2026)
  8. Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung: Lebenserwartung bei Geburt erreichte 2024 wieder Vor-Corona-Niveau (Sterbetafel 2024)
  9. Cambridge Judge Business School (Dimson/Marsh/Staunton): Report: stocks have far outperformed over the past 125 years (UBS Global Investment Returns Yearbook 2025), Daten bis Ende 2024
  10. MSCI Inc.: MSCI World Index (EUR) Factsheet, Net Returns (Stand: 31.08.2026)
  11. MSCI Inc.: MSCI World Index (USD) Factsheet (Stand: 31.08.2026)
  12. Pensions-Sicherungs-Verein VVaG: Merkblatt 300/M 1 Insolvenzsicherung GmbH-Geschäftsführer (Stand: 6.20)
  13. Stiftung Warentest (Finanztest): Bausparverträge im Vergleich: Von Abschlussgebühr bis Zwischenfinanzierung (Stand: 01.09.2026)
  14. Verbraucherzentrale Bundesverband/Verbraucherzentralen: Betriebliche Altersvorsorge: Gehaltsumwandlung – wann lohnt sich das? (Stand: 2026)
  15. Verbraucherzentrale: Lohnt sich ein Bausparvertrag? (Stand: 10.11.2025)
  16. IG Metall: TV AVWL – Erläuterungen (Stand: 2006)

Rechtsgrundlagen: BetrAVG, Delegierte Verordnung (EU) 2017/565, EStG, FinVermV, 5. VermBG (zuletzt geändert am 02.12.2024; Einkommensgrenzen nach Art. 34 des Gesetzes vom 11.12.2023), GewO § 34d, GmbHG, KAGB, RDG, SGB V, SvEV, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, WoPG 1996, TV-EUmw/VKA und TV-EntgeltU-B/L, jeweils in der am Stichtag geltenden Fassung; Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7); BMF-Schreiben vom 12.08.2021 (betriebliche Altersversorgung) und vom 31.05.2024 (5. VermBG). Rechtsprechung: BAG, Urteil vom 11.03.2025 – 3 AZR 53/24; BFH, Urteile vom 30.10.2025 – X R 25/23, X R 28/23; BSG, Urteil vom 14.03.2018 – B 12 R 5/16 R. Marktstichprobe: Bedingungen, Tarif- und Preisunterlagen von Bausparkassen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Depotbanken, Lebensversicherern und Zusatzversorgungskassen (25 Dokumente, Stand 10/2024 bis 10/2026), keine Rangliste und keine Empfehlung. Modellrechnungen: eigene Berechnungen von Fulminant Finanzdienstleistungen, Rechts- und Datenstand 4. Oktober 2026. Für jeden Investmentfonds gibt es einen Verkaufsprospekt und ein Basisinformationsblatt beim jeweiligen Anbieter. Vergütung: Werden über uns Bausparverträge, Investmentfonds oder Versicherungen einschließlich betrieblicher Altersversorgung vermittelt, kann eine Vergütung durch den jeweiligen Produktanbieter anfallen; Einzelheiten enthält die Statusinformation vor einer Vermittlung. Bei der Tilgung eines bestehenden Darlehens fällt keine Vergütung an.

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AHArnd Hellwig

Geschrieben von Arnd Hellwig

Versicherungsmakler und Geschäftsführer von Fulminant Finanzdienstleistungen

Ich schreibe hier aus der Beratungspraxis: frei in der Anbieterwahl, persönlich verantwortlich und mit dem Ziel, Vorsorge verständlich statt verkäuferisch zu erklären.

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