Information und Werbemitteilung von Fulminant Finanzdienstleistungen · Stand 4. Oktober 2026 · keine Anlageberatung · Zahlen: Modellrechnung, keine Prognose
Dein Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen (VL), und du sollst angeben, wohin das Geld fließt. Dieser Artikel vergleicht vier Wege: Bausparen, ETF/Fonds-VL (Wertpapier-Sparvertrag: ETF oder aktiver Fonds), die Tilgung eines Wohnungsbaudarlehens und die Betriebsrente. Für alle gelten dieselben Maßstäbe: 40 Euro im Monat, sieben Jahre, Aktienrendite 6 % pro Jahr bei 15 % Schwankung, 2 % Inflation, jeweils mit und ohne Sparzulage.
Was heißt das für mich? Die Kurzantworten
- Bausparen (10.000 Euro Bausparsumme, ohne Darlehen): Mit Sparzulage bleibt nach sieben Jahren je nach Tarif ein Plus von rund 40 bis 280 Euro (Standardtarif rund 160 Euro); ohne Sparzulage liegt das Guthaben unter den Einzahlungen. Das Guthaben ist nach den Vertragsbedingungen nominal sicher, das heißt: Der Euro-Betrag ist sicher, die Kaufkraft nicht; der Ertrag hängt an der Sparzulage. Zahlst du weniger als den Regelsparbeitrag und stockst nicht auf, kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen. Wird das Guthaben vor Ablauf von sieben Jahren ausgezahlt, kann die Sparzulage entfallen, und die Abschlussgebühr ist in der Regel verloren.
- ETF/Fonds-VL (Wertpapier-Sparvertrag): Im mittleren Szenario der Modellrechnung bringt ein ETF-VL nach sieben Jahren das höchste Ergebnis, rund 4.520 Euro bei 3.360 Euro Einzahlungen (mit Sparzulage); ein aktiver Aktienfonds kommt wegen höherer Kosten auf rund 4.210 Euro. Der Wert schwankt jedoch; zum Ende der Sperrfrist kann auch weniger herauskommen als eingezahlt. Welcher Fonds passt, klärst du am besten in einer Beratung.
- Tilgung: Wer ein Baudarlehen mit Sondertilgungsrecht hat, bekommt mit der Tilgung innerhalb der Zinsbindung einen rechnerisch sicheren Vorteil in Höhe seines Sollzinses; bei 3,5 % sind es im Modell nach sieben Jahren rund 4.060 Euro mit bzw. 3.730 Euro ohne Sparzulage. Sicher ist der Vorteil nur bis zum Ende der Zinsbindung, und das getilgte Geld ist in der Regel im Objekt gebunden.
- Betriebsrente: Mit einem versicherungsüblichen Rentenfaktor liegt sie mit VL-Geld im Modell in der Regel hinter dem ETF-VL; bei neutraler Verrentung kann sie vorn liegen, vor allem, wenn du für das ETF-VL keine Sparzulage bekämst. Der Wert eines ETF-VL schwankt dabei; bei der Betriebsrente ist das Geld bis zum Rentenbeginn gebunden, und im Alter fallen Steuer und gegebenenfalls Kranken- und Pflegebeiträge an.
- Sparzulage: Sie wird in jedem Sparjahr neu am Einkommen geprüft. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen in einem Jahr über der Grenze, gibt es für dieses Jahr keine Zulage. Fällt sie zum Beispiel nach drei Jahren weg, sinkt der Ertrag nach sieben Jahren beim Bausparen je nach Tarif um mehr als die Hälfte (im Standardtarif bleibt kein Plus), beim ETF-VL und bei der Tilgung um rund ein Viertel.
Welcher konkrete Vertrag zu dir passt – Fonds, Bauspartarif, Tilgung oder Betriebsrente –, lässt sich in einer Beratung anhand deiner Unterlagen klären. Ansprechpartner: Fulminant Finanzdienstleistungen, Kontakt.
Die Zahlen (40 Euro VL, sieben Jahre, 3.360 Euro Einzahlungen; Modellrechnung, keine Prognose; nach Kosten und Steuern; Aktienrendite 6 % pro Jahr bei 15 % Schwankung; ETF-Kosten 0,20 % pro Jahr plus 18 Euro Depotentgelt, aktiver Fonds 1,45 % pro Jahr plus 5 % Ausgabeaufschlag; Bausparen im Standardtarif mit Werten aus unserer Marktstichprobe; Modellrechnungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse):
| Weg | mit Sparzulage | ohne Sparzulage | ungünstiger Verlauf (Kurseinbruch 40 % im letzten Jahr, mit Sparzulage) bzw. Sicherheit |
|---|---|---|---|
| ETF-VL | 4.519 Euro | 3.959 Euro | rund 2.890 Euro: weniger als eingezahlt |
| aktiver VL-Aktienfonds | 4.206 Euro | 3.646 Euro | rund 2.710 Euro: weniger als eingezahlt |
| Tilgung 3,5 % (nur Eigentümer) | 4.059 Euro | 3.734 Euro | in der Zinsbindung rechnerisch sicher; Geld in der Regel gebunden |
| Bausparen 10.000 Euro, Standardtarif (Bandbreite) | 3.522 Euro (3.397 bis 3.639) | 3.221 Euro (3.096 bis 3.338) | nach den Vertragsbedingungen nominal sicher |
| VL-Banksparplan 2 % | 3.604 Euro (keine Zulage) | 3.604 Euro | nominal sicher |
| Betriebsrente D bis A | 3.101 bis 4.775 Euro, reine Rechengröße | keine Zulage | Zugriff in der Regel erst ab Rentenbeginn |
Der Wert der Fonds schwankt, und zum Ende der Sperrfrist kann weniger herauskommen als eingezahlt; die letzte Spalte zeigt dafür ein ungünstiges Beispiel. Beim ETF/Fonds-VL enthält der Wert auch die Einzahlungen des siebten Jahres samt der Zulage dafür (80 Euro); beides liegt bereits in einem neuen Vertrag mit eigener Sperrfrist, die Zulage wird erst an dessen Ende fällig. Wer zum Ende der ersten Sperrfrist alles verkauft, verliert diese Zulage. Fonds erhalten 20 % Sparzulage auf bis zu 400 Euro, Bausparen und Tilgung 9 % auf bis zu 470 Euro. Das ist eine gesetzliche Förderentscheidung, kein Produktvorteil. Beide Töpfe lassen sich parallel nutzen.
VL in Bausparen: nominal sicher, aber wenig Ertrag
Im VL-Rahmen wird ein Bausparvertrag in der Praxis selten mit einem Darlehen gekoppelt; entscheidend ist die Sparphase.
- Eher geeignet, wenn du kein Kursrisiko tragen willst (das Guthaben schwankt nach den Vertragsbedingungen nicht), die Sparzulage sicher erhältst und mit deiner VL den Regelsparbeitrag erreichst.
- Eher nicht geeignet, wenn deine Sparzulage unsicher ist oder du nur 6,65 oder 20 Euro ohne Aufstockung einzahlst.
- Worauf achten: Als reiner VL-Sparvertrag ist nach unserer Einordnung eine Bausparsumme von höchstens 10.000 Euro sinnvoll. Die Abschlussgebühr entspricht dann bei 40 Euro VL rund 2½ bis 4 Monatsbeiträgen. Den Regelsparbeitrag erreichen 40 Euro nur bei einem Teil der Tarife (in unserer Stichprobe bei 8 von 22 Tarifen mit 10.000 Euro, vor allem Tarifen ohne Bonus); sonst ist eine Aufstockung nötig, oder es entsteht ein Rückstand. Der Regelsparbeitrag liegt bei 10.000 Euro je nach Tarif bei rund 30 bis 65 Euro im Monat. Bei kleineren Bausparsummen ist die Auswahl in unserer Stichprobe klein.
Der Ertrag hängt beim Bausparen an der Sparzulage: Ohne sie bliebe in den gerechneten Standardtarifen weniger übrig als eingezahlt. Nach Kaufkraft (2 % Inflation) verliert Bausparen mit 10.000 Euro Bausparsumme ohne Sparzulage deutlich (rund 2 bis 4 % pro Jahr). Mit Sparzulage reicht es je nach Tarif von einem leichten Verlust (Standardtarif rund −0,6 % pro Jahr) bis zum knappen Erhalt der Kaufkraft. Wer kein Kursrisiko will: Bausparen mit 10.000 Euro Bausparsumme liegt nach sieben Jahren mit Sparzulage je nach Tarif knapp hinter oder knapp vor einem VL-Banksparplan mit 2 % (rund 3.400 bis 3.640 Euro gegenüber 3.600 Euro; Standardtarif rund 3.520 Euro), ohne Sparzulage dahinter.
Gegenüber einem ETF-VL ist Bausparen als reines Sparprodukt in der Regel die schwächere Wahl, wenn du Kursschwankungen tragen kannst. Gegenüber einem aktiven Aktienfonds mit Ausgabeaufschlag ist der Abstand kleiner. Dafür ist das Bausparguthaben nominal sicher.
Zahlst du weniger als den Regelsparbeitrag und stockst nicht auf, kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen. Wird das Guthaben vor Ablauf von sieben Jahren ausgezahlt, kann die Sparzulage entfallen, und die Abschlussgebühr ist in der Regel verloren.
Und das Bauspardarlehen? Ein Bauspardarlehen ist im VL-Rahmen ein Sonderfall: Bei 10.000 Euro Bausparsumme und 40 Euro im Monat ist der Vertrag frühestens nach etwa zehn Jahren zuteilungsreif, sofern zugeteilt wird; der Zinsvorteil gegenüber einem Wohnungsbaukredit läge im Modell dann bei höchstens rund 360 Euro (Marktzins 2,8 bis 4,8 %, Basis Bundesbank 08/2026).
VL in ETF oder Fonds: höherer Ertrag im Modell, aber mit Kursrisiko
Kurz erklärt: Fonds ist der Oberbegriff. ETF bilden als Indexfonds einen Index nach, aktive Fonds werden von einem Fondsmanagement gesteuert. Für einen VL-Wertpapier-Sparvertrag kommen nur Fonds infrage, deren maßgeblicher Jahresbericht (für das vorletzte Geschäftsjahr vor dem Jahr des Vertragsabschlusses) mindestens 60 % Aktien ausweist. Viele Mischfonds und alle reinen Rentenfonds erfüllen das nicht. Ein normaler ETF-Sparplan im eigenen Depot ist nach der Systematik des Gesetzes keine zulagefähige VL-Anlage; dafür braucht es einen VL-Sparvertrag mit Sperrfrist. Es gibt Anbieter, die Arbeitgeberzahlungen ohne Sperrfrist annehmen. Dafür gibt es keine Arbeitnehmer-Sparzulage. Ob eine solche Anlage zulässig ist, solltest du bei deinem Arbeitgeber bzw. anhand deines Tarifvertrags prüfen.
- Eher geeignet, wenn du Kursschwankungen über die sieben Jahre aushältst und das Geld nicht zu einem festen Termin brauchst.
- Eher nicht geeignet, wenn du das Geld zu einem festen Termin brauchst, etwa als Eigenkapital, oder nur 6,65 Euro ohne Sparzulage einzahlst; dann zehren feste Entgelte den Ertrag auf.
- Worauf achten: ETF haben in der Marktstichprobe laufende Kosten von rund 0,16 bis 0,45 % im Jahr, aktive VL-Aktienfonds rund 1,44 bis 1,80 % plus meist 5 % Ausgabeaufschlag. Bei kleinen Beiträgen zählt das Depotentgelt: 18 Euro im Jahr entsprechen bei 40 Euro VL rechnerisch 3,75 % des Sparbetrags. Fällt die Zulage nach drei Jahren weg, sinkt der Ertrag beim ETF-VL um rund ein Viertel.
Risiken. Ein VL-fähiger Fonds ist nach seinem maßgeblichen Jahresbericht überwiegend ein Aktienfonds (mindestens 60 % Aktien). Sein Wert schwankt, und am Ende der Sperrfrist kann weniger herauskommen als eingezahlt. Im Modell führt ein Kurseinbruch von 40 % im letzten Jahr zu rund 2.890 Euro bei 3.360 Euro Einzahlungen (aktiver Fonds: rund 2.710 Euro). Wie stark das Ergebnis schwankt, hängt auch von der Auswahl ab, etwa von Streuung, Aktienanteil und Kosten. Eine Beratung hilft bei dieser Auswahl; das Kursrisiko beseitigt sie nicht. Modellrechnungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.
VL zur Kredittilgung: sicher, aber gebunden
- Eher geeignet, wenn du Eigentümer mit einem laufenden Wohnungsbaudarlehen bist, dein Vertrag Sondertilgungen erlaubt, der Sollzins hoch ist und du eine Rücklage hast.
- Eher nicht geeignet, wenn du zur Miete wohnst, der Sollzins sehr niedrig ist oder du das Geld in den nächsten Jahren verfügbar brauchst, denn getilgtes Geld ist in der Regel im Objekt gebunden.
- Worauf achten: Bei Festzinsdarlehen braucht es ein vertragliches Sondertilgungsrecht oder die Zustimmung der Bank; ob sie monatlich 40 Euro annimmt, ist im Einzelfall zu prüfen. Nach der Zinsbindung zählt der Anschlusszins, im Modell 2,8 bis 4,8 %.
Die Tilgung erhält im Modell die Kaufkraft auch ohne Zulage (rund +1,0 % pro Jahr bei 3,5 % Sollzins). Rund 45 % des Ertrags stammen aus der Sparzulage. Gegenüber dem ETF-VL liegt die Tilgung zu 3,5 % im mittleren Szenario hinten; ein aktiver Fonds ohne Zulage liegt dagegen schon im mittleren Szenario hinter ihr (3.646 gegenüber 3.734 Euro), und der Wert beider Fonds schwankt.
VL in die Betriebsrente: hängt am Rentenfaktor
Wird die bAV mit einem versicherungsüblichen Rentenfaktor verrentet, liegt sie mit VL-Geld im Modell in der Regel hinter dem ETF-VL – nach 7 wie nach 25 Jahren, mit und ohne Sparzulage beim ETF-VL. Am oberen Ende der Bandbreite, also bei einer neutralen Verrentung ohne Sicherheitsabschläge, kann die bAV vorn liegen: im Modell vor allem dann, wenn du für das ETF-VL keine Sparzulage bekämst (etwa wegen eines höheren Einkommens), oder wenn die Kosten der bAV niedrig sind.
Mit der Umwandlung entfällt die Sparzulage auf den umgewandelten Betrag. Die Rente ist im Alter voll steuerpflichtig und gegebenenfalls kranken- und pflegeversicherungspflichtig, und das Geld ist in der Regel bis mindestens 62 gebunden. Ob die Umwandlung möglich ist, regelt oft der Tarifvertrag; bei Bund und Ländern ist sie ausgeschlossen. Nach 25 Jahren reicht das Ergebnis im Modell je nach Produkt und Rentenfaktor von 13.183 bis 25.445 Euro, gegenüber 27.294 Euro beim ETF-VL mit Zulage, dessen Wert allerdings schwankt. Details: VL in die bAV umwandeln.
Fazit
Die Zahlen sagen klar: Bausparen ist im VL-Rahmen vor allem ein nominal sicheres Sparprodukt mit wenig Ertrag, der an der Sparzulage hängt. Das ETF-VL bringt im mittleren Szenario das höchste Ergebnis, ein aktiver Fonds wegen höherer Kosten deutlich weniger; bei beiden schwankt der Wert, und zum Ende der Sperrfrist ist auch ein Minus möglich. Für die Auswahl empfehlen wir eine Beratung. Die Tilgung ist für Eigentümer mit Sondertilgungsrecht die sichere Alternative innerhalb der Zinsbindung. Die Betriebsrente hängt am Rentenfaktor. Welche Rolle das für dich spielt, entscheiden Sparzulage, Zeithorizont, ein bestehendes Darlehen und deine Haltung zu Kursschwankungen.
Welcher konkrete Vertrag zu dir passt – Fonds, Bauspartarif, Tilgung oder Betriebsrente –, lässt sich in einer Beratung anhand deiner Unterlagen klären. Ansprechpartner: Fulminant Finanzdienstleistungen, Kontakt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Gehalt während der Laufzeit steigt?
Die Sparzulage wird für jedes Sparjahr einzeln geprüft. Fällt sie zum Beispiel nach drei Jahren weg, sinkt der Ertrag nach sieben Jahren beim Bausparen je nach Tarif um mehr als die Hälfte (im Standardtarif bleibt kein Plus), beim ETF-VL und bei der Tilgung um rund ein Viertel (Modellrechnung, keine Prognose). Mehr dazu im Beitrag zur Arbeitnehmer-Sparzulage.
Lohnt sich das bei 6,65 Euro im Monat?
Bei 6,65 Euro im Monat ohne Sparzulage bringt ein Bausparvertrag weniger als eingezahlt und ein Fonds-VL nicht verlässlich mehr; feste Depot- oder Abschlussgebühren zehren den Ertrag auf. Beim Bausparen gilt zudem: Ohne Aufstockung wird der Regelsparbeitrag nicht erreicht; die Bausparkasse kann dann kündigen. Wird das Guthaben vor Ablauf von sieben Jahren ausgezahlt, kann die Sparzulage entfallen, und die Abschlussgebühr ist in der Regel verloren. Aufstocken kannst du mit eigenem Gehalt; legt der Arbeitgeber deinen Eigenanteil gesondert an, muss er das erst ab 13 Euro im Monat tun.
Wie lange ist das Geld gebunden?
Bei Fonds sieben Jahre ab dem 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung, beim Bausparvertrag sieben Jahre ab Vertragsabschluss. Bei der Tilgung gibt es keine Sperrfrist, bei der bAV in der Regel keinen Zugriff vor dem Rentenbeginn; ausgenommen ist die gesetzliche Abfindung kleiner Anwartschaften.
Bekommen Geschäftsführer VL?
Nein. Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind als Organmitglieder keine Arbeitnehmer im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes, auch Fremdgeschäftsführer nicht. Eine Ausnahme gilt nur bei einem Arbeitsvertrag mit einem anderen Unternehmen. Mehr dazu im Beitrag zur Arbeitnehmer-Sparzulage.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.
Quellen und Belege
- BaFin: Bausparen – Verbraucherinformation (abgerufen am 03.10.2026)
- Europäische Zentralbank: Geldpolitische Strategie der EZB (abgerufen am 03.10.2026)
- Finanzverwaltung NRW: Arbeitnehmer-Sparzulage, Informationsseite (Stand: 2024)
- Deutsche Bundesbank: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Wohnungsbaukredite an private Haushalte, anfängliche Zinsbindung über 10 Jahre (SUD119; BBIM1.M.DE.B.A2C.P.R.A.2250.EUR.N), abgerufen am 03.10.2026
- Deutsche Bundesbank: Effektivzinssätze Wohnungsbaukredite an private Haushalte, Neugeschäft: insgesamt (SUD131Z), variabel/bis 1 J (SUD116), 1–5 J (SUD117), 5–10 J (SUD118); Stand: Monatswerte 06/2026 bis 08/2026
- Deutsche Bundesbank: MFI-Zinsstatistik: Zinssätze und Volumina für das Neugeschäft – Wohnungsbaukredite an private Haushalte (s510athyp-data.pdf), Datenstand bis 08/2026
- Cambridge Judge Business School (Dimson/Marsh/Staunton): Report: stocks have far outperformed over the past 125 years (UBS Global Investment Returns Yearbook 2025), Daten bis Ende 2024
- MSCI Inc.: MSCI World Index (EUR) Factsheet, Net Returns (Stand: 31.08.2026)
- MSCI Inc.: MSCI World Index (USD) Factsheet (Stand: 31.08.2026)
- Verbraucherzentrale Bundesverband / Verbraucherzentralen: Vermögenswirksame Leistungen: Verschenken Sie kein Geld! (Stand: 14.05.2025)
- Verbraucherzentralen: Baufinanzierung vorzeitig ablösen: Ohne Extrakosten aus dem Baukredit (Stand: 19.11.2025)
- dbb beamtenbund und tarifunion: Lexikon: Vermögenswirksame Leistungen (abgerufen am 03.10.2026)
Rechtsgrundlagen: BetrAVG, BGB, Delegierte Verordnung (EU) 2017/565, EStG, FinVermV, 5. VermBG (zuletzt geändert am 02.12.2024; Einkommensgrenzen nach Art. 34 des Gesetzes vom 11.12.2023), VermBDV 1994, GmbHG, KAGB, PAngV, RDG, SGB V, WoPG 1996 und TV-EntgeltU-B/L, jeweils in der am Stichtag geltenden Fassung; BMF-Schreiben vom 12.08.2021 (betriebliche Altersversorgung) und vom 31.05.2024 (5. VermBG). Marktstichprobe: Bedingungen, Tarif- und Preisunterlagen von Bausparkassen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Depotbanken, Lebensversicherern und Zusatzversorgungskassen (30 Dokumente, Stand 10/2024 bis 10/2026), keine Rangliste und keine Empfehlung. Modellrechnungen: eigene Berechnungen von Fulminant Finanzdienstleistungen, Rechts- und Datenstand 4. Oktober 2026. Für jeden Investmentfonds gibt es einen Verkaufsprospekt und ein Basisinformationsblatt beim jeweiligen Anbieter. Dieser Artikel nennt keine Bauspar-Darlehenszinsen und kein Darlehensangebot. Vergütung: Werden über uns Bausparverträge, Investmentfonds oder Versicherungen einschließlich betrieblicher Altersversorgung vermittelt, kann eine Vergütung durch den jeweiligen Produktanbieter anfallen; Einzelheiten enthält die Statusinformation vor einer Vermittlung. Bei der Tilgung eines bestehenden Darlehens fällt keine Vergütung an.
