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Altersvorsorgedepot kündigen: Was es kostet und welche Wege günstiger sind

10. September 2026 Aktualisiert: 10. September 2026 11 Min AHArnd Hellwig
Altersvorsorgedepot kündigen: Was es kostet und welche Wege günstiger sind
Auf den Punkt
  • Wer kündigt und sich das Geld vor der Rente auszahlen lässt, verwendet es förderschädlich: Zulagen und festgestellte Steuervorteile gehen zurück, auf die Erträge fallen Steuern an.
  • Ein Anbieterwechsel löst keine Rückzahlung aus. In den ersten fünf Jahren darf der alte Anbieter dafür höchstens 150 Euro verlangen, danach ist der Wechsel für dich kostenfrei.
  • Wer nur eine Pause braucht, lässt den Vertrag ruhen oder senkt den Beitrag auf 10 Euro im Monat. Die bisherige Förderung bleibt dabei im Vertrag.

Wer dreißig Jahre in einen Vertrag einzahlen soll, will vorher wissen, ob er da wieder rauskommt. Die Frage gehört vor die Unterschrift. Wer sie erst in dem Jahr stellt, in dem das Geld knapp wird, entscheidet unter Druck.

Die kurze Antwort: Ja, du kommst raus. Kündigen und dir das Geld auszahlen lassen ist aber der teuerste Ausgang, weil der Staat seine Förderung zurückholt. Er hat mitgespart, solange du für die Rente sparst, und er ist ziemlich konsequent, wenn du vorher aussteigst. Für fast jeden Grund, an Kündigung zu denken, gibt es einen Weg, der weniger kostet. Welcher das ist, hängt davon ab, warum du raus willst.

Ein gefördertes Altersvorsorgedepot lässt sich erst ab dem 1. Januar 2027 abschließen. Die Regeln in diesem Beitrag gelten für diese neuen Verträge. Sie stehen im Altersvorsorgereformgesetz, das bereits verkündet ist.

Was passiert, wenn du kündigst und dir das Geld auszahlen lässt

Lässt du dir das Vermögen vor Beginn der Auszahlungsphase auszahlen, ist das steuerlich eine schädliche Verwendung nach § 93 EStG. Das hat drei Folgen, und die dritte wird gern übersehen.

Die Förderung geht zurück. Grundzulage, Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus: Alles, was auf den ausgezahlten geförderten Teil entfällt, fordert der Staat zurück. Dazu kommen die Steuerermäßigungen, die das Finanzamt über den Sonderausgabenabzug gesondert festgestellt hat. Der Anbieter zieht beides direkt vom Guthaben ab, bevor er dir den Rest überweist.

Die Erträge werden steuerpflichtig. Was dein Geld im Depot verdient hat, blieb in der Ansparphase steuerfrei. Mit der Auszahlung holt das Finanzamt das nach. Wie viel das ausmacht, hängt von deinem Steuersatz im Jahr der Auszahlung ab.

Das Geld verliert seinen Schutz. Gefördertes Altersvorsorgevermögen muss bei der Grundsicherung nicht verwertet werden. Nach einer vorzeitigen schädlichen Verwendung wird laut Bundesfinanzministerium dagegen das gesamte Altersvorsorgevermögen nach den allgemeinen sozialrechtlichen Regeln behandelt. Wer in einer echten Notlage kündigt, kann sich damit doppelt schaden.

Eine Einschränkung geht dabei oft unter: Die Rückzahlung betrifft nur das geförderte Vermögen. Beiträge oberhalb von 1.800 Euro im Jahr oder aus Jahren, in denen du nicht förderberechtigt warst, lösen keine Förderrückzahlung aus. Steuern auf deren Erträge können trotzdem anfallen. Wie der Beitrag in geförderten und ungeförderten Teil zerfällt, steht in Einzahlung und Fördergrenzen.

Mit welcher Frist du kündigen kannst, um dir das Geld auszahlen zu lassen, regeln die Bedingungen deines Vertrags.

Ein Rechenbeispiel: Wie viel übrig bleibt

Angenommen, du zahlst acht Jahre lang 100 Euro im Monat ein, also 1.200 Euro im Jahr, bist förderberechtigt und hast keine Kinder. Dafür gibt es pro Jahr 390 Euro Grundzulage: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro (180 Euro) und 25 Cent je Euro auf die übrigen 840 Euro (210 Euro). Wertentwicklung und Steuervorteil sind in diesem Beispiel angenommen, damit die Rechnung greifbar wird.

Posten Betrag
Eigene Beiträge (8 × 1.200 Euro) 9.600 Euro
Grundzulagen (8 × 390 Euro) 3.120 Euro
Wertzuwachs (Annahme) 2.280 Euro
Depotwert 15.000 Euro
Rückforderung Zulagen - 3.120 Euro
Rückforderung festgestellter Steuervorteile (Annahme: 100 Euro pro Jahr) - 800 Euro
Auszahlung vor Steuern auf die Erträge 11.080 Euro

Von 15.000 Euro im Depot kommen 11.080 Euro bei dir an. Gut ein Viertel ist weg, und die Steuer auf die 2.280 Euro Erträge ist da noch nicht abgezogen.

Zum Vergleich mit demselben Vertrag: Lässt du ihn ruhen, bleiben die 15.000 Euro angelegt. Überträgst du ihn nach acht Jahren zu einem anderen Anbieter, darf der alte Anbieter dafür nichts mehr berechnen.

Vor jeder Kündigung gehören zwei Zahlen auf den Tisch: was zurückgefordert wird und was übrig bleibt. Frag beide schriftlich bei deinem Anbieter an, bevor du irgendetwas unterschreibst.

Wenn das Geld gerade knapp ist: ruhen lassen oder Beitrag senken

Ein finanzieller Engpass ist ein typischer Grund, an Kündigung zu denken. Er ist zugleich der Grund, für den das Gesetz die klarste Lösung vorsieht.

Jeder zertifizierte Altersvorsorgevertrag muss dir den Anspruch geben, ihn ruhen zu lassen. Du zahlst nichts ein, das Geld bleibt angelegt, die Förderung der bisherigen Jahre bleibt im Vertrag. Für die Jahre ohne Beitrag gibt es keine Zulage. Wenn es wieder geht, zahlst du weiter ein.

Ganz kostenlos ist die Pause nicht. Je nach Vertrag gehen Verwaltungs- und Anlagekosten weiter vom Guthaben ab. Frag deshalb vorher nach, welche Kosten bleiben.

Oft reicht auch weniger als eine Pause. Wer den Beitrag auf den Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr senkt, also 10 Euro im Monat, bekommt bei Förderberechtigung weiter Grundzulage: 60 Euro im Jahr auf 120 Euro Eigenbeitrag. So bleibt die Förderung am Laufen, auch wenn der große Beitrag gerade nicht drin ist. Welche Beitragshöhe zu deiner Situation passt, steht in Wie viel sollte ich wirklich einzahlen. Was bei Jobverlust, Elternzeit oder Selbstständigkeit mit der Förderung passiert, steht in Umzug, Jobwechsel, Elternzeit.

Wenn dir der Anbieter nicht mehr passt: wechseln

Zu teuer, schlechter Service, falsche Fondsauswahl: Dafür musst du nicht kündigen. Du kannst das gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen, der auf deinen Namen lautet, beim selben oder bei einem anderen Anbieter. Die Förderung wandert mit, eine Rückzahlung fällt nicht an.

Die Regeln dafür stehen in § 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) in der ab 2027 geltenden Fassung:

Frage Regel
Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres oder zum Beginn der Auszahlungsphase
Kosten beim alten Anbieter, Wechsel in den ersten fünf Jahren nach Abschluss höchstens 150 Euro
Kosten beim alten Anbieter nach fünf Jahren keine, die Übertragung ist jederzeit kostenfrei
Wechsel innerhalb desselben Anbieters oder nach einer Kostenänderung des Anbieters kostenfrei, auch vor Ablauf der fünf Jahre
Abschluss- und Vertriebskosten beim neuen Anbieter berechnet auf höchstens 50 Prozent des übertragenen geförderten Kapitals

Zwei Punkte aus der Praxis. Erstens die Formulierung: Du kündigst zur Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag und nennst den neuen Vertrag. Wer nur „Hiermit kündige ich” schreibt und eine Bankverbindung dazulegt, bekommt womöglich genau die Auszahlung, die er vermeiden wollte. Schließ den neuen Vertrag deshalb ab, bevor du den alten kündigst.

Zweitens die Rechnung: Ein Wechsel lohnt sich, wenn die laufenden Kosten beim neuen Anbieter so viel niedriger sind, dass neue Abschlusskosten in überschaubarer Zeit wieder hereinkommen. Ob die Fondsanteile dabei verkauft und neu gekauft oder übertragen werden, hängt von beiden Anbietern ab. Bei einem Verkauf ist dein Geld für die Dauer der Übertragung nicht angelegt. Worauf du bei den Kosten achtest, steht in Kosten, Kostendeckel und Provisionen.

Einen weiteren Wechselzeitpunkt kennen viele nicht: Zum Beginn der Auszahlungsphase kannst du den Anbieter wechseln, etwa zu einem, der die Auszahlform anbietet, die du willst. Mehr dazu in Rente, Auszahlplan oder Teilkapital.

Wenn du das Geld für ein Eigenheim brauchst

Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es einen Ausgang ohne Rückzahlung. Über den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kannst du bis zu 100 Prozent des geförderten Vermögens entnehmen, etwa für Kauf, Bau oder Entschuldung. Versteuert wird das später über das Wohnförderkonto.

Der Haken steckt im Vertrag: Die Entnahmemöglichkeit musste bisher in jedem Altersvorsorgevertrag enthalten sein. Künftig darf der Anbieter sie anbieten, er muss es nicht. Wer mit Wohneigentum rechnet, achtet beim Abschluss darauf oder wechselt später zu einem Anbieter, der die Option hat. Die Einzelheiten stehen in Altersvorsorgedepot und Wohneigentum.

Wenn du glaubst, dein Geld liegt woanders besser

Manche wollen raus, weil ein freier ETF-Sparplan flexibler wirkt. Das kann für einen Teil des Geldes stimmen. Nur muss das freie Depot die Förderung, die du beim Kündigen zurückzahlst, erst einmal wieder verdienen. Wo die Grenze zwischen beiden Wegen liegt, zeigt der Break-Even-Rechner in Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.

Eine Kombination kann besser passen. Der geförderte Vertrag läuft mit dem Beitrag weiter, der die Förderung sinnvoll mitnimmt, und alles darüber sparst du frei. Dann musst du nichts kündigen, um flexibel zu sein.

Wenn die eigentliche Unsicherheit ist, ob du die private Vorsorge überhaupt brauchst: Der Rentenlücken-Check zeigt dir in zwei Minuten, wie groß die Lücke ist, die das Depot schließen soll.

Wenn sich dein Leben grundlegend ändert

Einige Ereignisse sehen nach Ausstieg aus und sind rechtlich eigene Fälle.

Todesfall: Das Vermögen ist vererbbar, die Förderung geht in der Regel zurück. Ohne Abzüge funktioniert die Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag, der auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautet. Scheidung: Das Anrecht wird im Versorgungsausgleich geteilt. Wie das mit der Förderung zusammenhängt, steht in Todesfall, Erbe und Scheidung.

Umzug ins Ausland: Innerhalb von EU und EWR bleibt alles, wie es ist. Nimmst du ab Beginn der Auszahlungsphase deinen Wohnsitz außerhalb von EU und EWR, treten die Folgen der schädlichen Verwendung ein.

Förderberechtigung fällt weg: Kein Grund zu kündigen. Der Vertrag läuft weiter, für das betroffene Jahr gibt es nur keine Zulage.

Du hast dich 2026 schon vorgemerkt oder ein Startdepot eröffnet

Eine Vorregistrierung ist noch kein Altersvorsorgevertrag. Auch ein ungefördertes „Startdepot” als Brückenlösung ist ein normales Depot. Was du dort unterschrieben hast, richtet sich nach den Bedingungen des Anbieters. Förderung, die zurückgezahlt werden müsste, gibt es in diesem Fall nicht, weil noch keine geflossen ist. Worauf du bei solchen Angeboten achtest, steht in Woran du ein echtes Altersvorsorgedepot erkennst.

Schließt du ab 2027 einen geförderten Vertrag ab und merkst direkt danach, dass er nicht passt, hast du in aller Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht. Wie lange es läuft, steht in der Widerrufsbelehrung deines Vertrags.

Und wenn es eigentlich um deinen Riester-Vertrag geht

Hinter der Frage steckt oft ein Riester-Vertrag: Muss ich den kündigen, um ins neue Depot zu kommen? Nein. Laut Bundesfinanzministerium kannst du von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Vertrag wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können dabei anfallen.

Ein Punkt, der vorher geklärt sein sollte: Schließt du einen neuen geförderten Vertrag ab, wechselst du in die neue Fördersystematik, und der Bestandsschutz für den Altvertrag endet. Ob sich das rechnet, klären Riester behalten, ruhen lassen oder wechseln und der Vertragscheck für bestehende Riester-Verträge.

Was du jetzt tun kannst

  • Schreib auf, warum du raus willst. Der Grund entscheidet, ob Ruhenlassen, ein niedrigerer Beitrag, ein Wechsel oder der Eigenheimbetrag passt.
  • Frag deinen Anbieter schriftlich, welcher Betrag bei einer Kündigung zurückgefordert würde und was danach übrig bliebe.
  • Schau nach, wann du den Vertrag abgeschlossen hast. Nach fünf Jahren kostet dich die Übertragung beim alten Anbieter nichts mehr.
  • Wenn du wechseln willst: erst den neuen Vertrag, dann die Kündigung zur Übertragung. Keine Kündigung mit Auszahlung.

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Häufige Fragen

Kann ich ein Altersvorsorgedepot jederzeit kündigen?

Ja, aussteigen kannst du. Lässt du dir das Geld vor Beginn der Auszahlungsphase auszahlen, gilt das als schädliche Verwendung: Die Zulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen werden zurückgefordert, und auf die Erträge fallen Steuern an. Mit welcher Frist du kündigen kannst, regeln die Bedingungen deines Vertrags.

Was muss ich zurückzahlen, wenn ich mein Altersvorsorgedepot kündige?

Zurück gehen die Zulagen, die auf das ausgezahlte geförderte Vermögen entfallen, also Grundzulage, Kinderzulagen und ein eventueller Berufseinsteigerbonus, dazu die Steuerermäßigungen, die das Finanzamt über den Sonderausgabenabzug gesondert festgestellt hat. Der Anbieter zieht beides direkt vom Guthaben ab. Für Beiträge, die nicht gefördert wurden, fällt keine Förderrückzahlung an.

Was kostet ein Anbieterwechsel beim Altersvorsorgedepot?

Wechselst du innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss zu einem anderen Anbieter, darf dein bisheriger Anbieter höchstens 150 Euro berechnen. Danach ist die Übertragung für dich kostenfrei, ebenso bei einem Wechsel innerhalb desselben Anbieters oder wenn der Anbieter seine Kosten ändert. Der neue Anbieter darf Abschluss- und Vertriebskosten auf höchstens die Hälfte des übertragenen geförderten Kapitals berechnen.

Mit welcher Frist kann ich mein Altersvorsorgedepot zu einem anderen Anbieter übertragen?

Mit drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres oder zum Beginn der Auszahlungsphase. Wichtig ist, dass du ausdrücklich zur Übertragung auf einen anderen, auf deinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag kündigst. Eine Kündigung mit Auszahlung an dich wäre der teure Fall.

Kann ich die Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot aussetzen, ohne Förderung zu verlieren?

Ja. Jeder zertifizierte Altersvorsorgevertrag muss dir das Recht geben, ihn ruhen zu lassen. Die Förderung der bisherigen Jahre bleibt im Vertrag, das Geld bleibt angelegt. Laufende Kosten können weiter vom Guthaben abgehen. Alternativ senkst du den Beitrag auf 120 Euro im Jahr, dann fließt weiter Grundzulage, sofern du förderberechtigt bist.

Komme ich vor der Rente an mein Geld, ohne die Förderung zurückzuzahlen?

Für selbst genutztes Wohneigentum ja: Über den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kannst du bis zu 100 Prozent des geförderten Vermögens entnehmen, auch zur Entschuldung. Das muss dein Vertrag aber anbieten, Pflicht ist die Option künftig nicht mehr. Für andere Zwecke gibt es vor Beginn der Auszahlungsphase keinen förderunschädlichen Weg.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.

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AHArnd Hellwig

Geschrieben von Arnd Hellwig

Versicherungsmakler und Geschäftsführer von Fulminant Finanzdienstleistungen

Ich schreibe hier aus der Beratungspraxis: frei in der Anbieterwahl, persönlich verantwortlich und mit dem Ziel, Vorsorge verständlich statt verkäuferisch zu erklären.

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