Wohnmobil, Motorrad, Boot einwintern: Was die Versicherung in der Pause abdeckt
Motorrad in die Garage, Wohnmobil in die Halle, Boot ins Winterlager. Versichert ist in dieser Zeit meist weniger als in der Saison, und der Schutz hängt an einer Bedingung.
- Mit Saisonkennzeichen besteht außerhalb der Saison nach Darstellung des GDV eine beitragsfreie Ruheversicherung für Haftpflicht und Teilkasko. Auch nach einer Abmeldung kann der Vertrag in eine Ruheversicherung übergehen, Dauer und Umfang regelt dein Vertrag.
- Die Bedingung für diesen Schutz: Das Fahrzeug steht in einer Garage oder auf einem abgegrenzten Platz, nicht auf öffentlicher Straße.
- Beim Boot entscheidet die Bootskasko. Bedingungswerke, die das Winterlager einschließen, nehmen Frostschäden und ungesicherte Außenbordmotoren teils ausdrücklich aus.
- Im fremden Winterlager haftet der Betreiber nicht automatisch. Es kommt darauf an, ob er die Obhut übernommen oder nur Stellfläche vermietet hat.
